Die Commerzbank hat bei der Finanzaufsicht BaFin eine Krypto-Verwahrlizenz beantragt. Sollte dem Antrag zugestimmt werden, wäre die Commerzbank die erste Deutsche Bank, die als Kryptoverwahrer operiert.
Die Commerzbank hat sich im ersten Quartal 2022 bei der Finanzaufsicht BaFin um eine Lizenz als Krypto-Verwahrer beworben. Das geht aus verschiedenen Medienberichten hervor.
Sollte dem Antrag zugestimmt werden, wäre die Commerzbank das erste große deutsche Finanzinstitut, das den Weg hin zu Krypto-Assets einschlägt.
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Commerzbank bietet Krypto-Verwahrung erst einmal nur für Geschäftskunden an
Zunächst plant die Commerzbank die Verwahrung der Krypto Assets nur für institutionelle Kunden. Gegenüber der News-Webseite Cointelegraph sagte Bernd Reh, der Pressesprecher der Commerzbank, dass die Bank mit dem Themenfeld „Digital Assets“ entstehende digitale Ökosysteme mitgestalten wolle.
Hierzu sei die Bank im Frühjahr 2021 bereits eine Kooperation mit der Deutschen Börse und dem Fin-Tech 360x eingegangen.
Nicht der erste Schritt in Richtung Krypto
Der Antrag für die Verwahrungslizenz ist nicht die erste Aktion der Commerzbank im Zusammenhang mit dem Krypto-Markt. Bereits im März 2022 teilte Commerz Ventures mit, einen dritten Fond über insgesamt 300 Millionen Euro gestartet zu haben.
„Mit dem Fonds sollen Unternehmen in der Früh- und Wachstumsphase in den Bereichen Fintech und Insurtech sowie im aufstrebenden Bereich Climate FinTech unterstützt werden“, heißt es in der Mitteilung.
Auch andere Banken haben Interesse am Krypto-Markt
Die Commerzbank ist nicht die erste deutsche Bank, die einen Blick auf den Handel mit Kryptowährungen geworfen hat. Bereits Ende 2021 berichteten verschiedene Medien bespielsweise darüber, dass auch die Sparkasse den Handel mit Bitcoin vorbereite. Darüber hinaus habe auch die Volks- und Raiffeisenbank Pläne für den Krypto-Handel.
Commerzbank: Kein Krypto-Handel ohne Erlaubnis
Wenn Banken in das Krypto-Geschäft einsteigen wollen, müssen sie seit 1. Januar 2020 eine entsprechende Erlaubnis für das Geschäft mit Digitalwährungen erhalten.
Laut BaFin sieht das Gesetz jedoch Übergangsbestimmungen für solche Unternehmen vor, die bereits vor dem Inkrafttreten die nun erlaubnispflichtigen Geschäfte erbracht haben.
Bei der BaFin liegen Berichten zufolge derzeit 25 Erlaubnisanträge vor, die auf eine Genehmigung warten.
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