Ein neues Gesetz soll Internetplattformen dazu verpflichten, sogenannte Terror-Postings nach Aufforderung des Bundeskriminalamts (BKA) binnen einer Stunde zu löschen. Das Bundeskabinett hat einem entsprechenden Gesetzesentwurf zur Bekämpfung terroristischer Inhalte im Netz bereits zugestimmt.
Sogenannte Terror-Postings sollen künftig schneller aus dem Netz verschwinden. Das sieht eine neue Verordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) vor. Demnach soll ein neues Gesetz Internetplattformen dazu verpflichten, terroristische Inhalte ab Juni 2022 binnen einer Stunde nach Aufforderung zu löschen.
Damit setzt die Bundesregierung eine EU-Verordnung um, die bereits am 7. Juni 2021 in Kraft getreten ist. In Deutschland soll dabei das Bundeskriminalamt (BKA) für die Umsetzung zuständig sein. Unternehmen und Anbieter, die einer Aufforderung nicht nachkommen, riskieren ein Bußgeld.
Neue Stellenangebote
Growth Marketing Manager:in – Social Media GOhiring GmbH in Homeoffice |
||
Social Media und PR Specialist (m/w/d) BeA GmbH in Ahrensburg |
||
Social Media Manager B2B (m/w/d) WM SE in Osnabrück |
Terror-Postings: Beiträge sollen binnen einer Stunde verschwinden
Das BMI definiert Terror-Postings dabei als „Inhalte, die zu terroristischen Taten anstiften oder anleiten, mit solchen Taten drohen oder solche Taten verherrlichen“.
Die anvisierte Ein-Stunden-Regel sei für das Löschen von Beiträgen demnach vor allem deshalb wichtig, da der größte Schaden durch Terror-Postings innerhalb der ersten Stunden nach deren Erscheinen entstünde.
Die zuständigen Behörden erhielten außerdem die Berechtigung, das Löschen von terroristischen Inhalten auch grenzübergreifend in anderen EU-Ländern anzuordnen.
Bußgelder können bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes betragen
Der verabschiedete Gesetzesentwurf sieht zudem eine Anpassung des nationalen Rechts vor, damit eine ordnungsgemäße Anwendung gewährleistet sei. Die Verordnung regelt sowohl die Zuständigkeit und Aufgaben der Behörden als auch entsprechende Sanktionen.
Die zugrunde liegende EU-Verordnung sieht dabei entsprechende „empfindliche Geldbußen bei systematischen Verstößen großer Unternehmen vor“. Die Strafen können demnach „bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes im vorigen Geschäftsjahr betragen„. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Dies gilt allerdings als Formalie.
Auch interessant: