der steht für besondere Tage. Ich küssen den Boden des OLGs Koblenz, die die Klage eines Unternehmens abgewiesen haben, das in einem Forum kritisiert wurde:
Damit stärkte das Gericht die Meinungsfreiheit in Internetforen – es wies sogar darauf hin, dass man auch Kritik hinnehmen müsse, wenn diese überspitzt und polemisch geäußert wird – ansonsten entstehe „die Gefahr einer Lähmung oder Verengung des Meinungsbildungsprozesses“. Eine sachliche Kritik ist nicht widerrechtlich, unzulässig ist aber eine ‚Schmähkritik‘, d.h. Werturteile, die in jeder sachlichen Grundlage entbehrende böswillige oder gehässige Schmähungen übergehen, so die Richter.
Hintergründe des Berufungsurteils bei Golem
via digital:next
Neue Stellenangebote
Growth Marketing Manager:in – Social Media GOhiring GmbH in Homeoffice |
||
Praktikum im Bereich interne Kommunikation und Social Media BOS GmbH & Co. KG in Ostfildern bei Stuttgart |
||
Praktikum (m/w/d) Projektmanagement Social Media ab Januar 2025 CEWE Stiftung & Co. KGaA in Oldenburg |
ich hoffe mal für Dich, dass Du den roten Kreis nicht von Marions Kochbuch hast …
[…] Anwälte lachen nicht mehr über Fehler anderer Leute. Gericht in Koblenz stärkt die Meinungsfreiheit. […]
[…] die die Klage eines Unternehmens abgewiesen haben, das in einem Forum kritisiert wurde“, schrieb er damals in seinem Blog. Was war geschehen? Ein Unternehmen war gegen den Betreiber eines Forums vorgegangen. Das […]