und das Fotolabor ist seinen Kunden los, wenn der Beklagte im Kaff gut vernetzt ist:)) Anyway, das Thema war schon mal hier auf dem Teppich, ist etwas her. Aktuell gibts erneut ein Urteil, dass man Passfotos nicht online stellen darf, weil das die Urheberrechte des Fotografen verletzt. Asbach Thema, aber Upfresh schadet nicht.
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Über den Autor
Robert Basic
Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.
Die Fotografen geben das aber meist raus, wenn man das im Vorfeld klärt. Ich würde jedenfalls keinen Fotografen beauftragen, der mir das nicht einräumt.
Nur, in dem aktuellen Urteil hat der Photographierte sogar 30 Euro extra bezahlt, damit er die Bilder online verwenden darf.
Wie sieht das eigentlich bei Bildern aus dem Automaten aus? Darf ich die veröffentlichen?
Klar, beim Automatenbild hast Du ja selbst den Auslöser gedrückt – ergo hast Du die Urheberrechte 😉
Und ansonsten: halt im Vorfeld die Verwertungsrechte klären, geht halt nicht anders.
Eine „Abmahnwelle“, wie im Lawblog tituliert, wird es sicher nicht geben…
Hä? Hat schon mal jemals jemand ein Paßfoto von sich in der Hand halten dürfen, das er wirklich veröffentlich sehen wollte?
Einfach in der Mittagspause nett ins Handy lächeln. Tut’s auch und sieht nicht so bescheuert aus… Aber: Auf den Hintergrund achten!
@creezy, wie, siehst Du nicht so toll aus wie die sonst so sonnengebräunten Blogger? tststssts… du machst was falsch:)
Das heißt also all diese hübschen Bewerbungsfotos, die man auf Xing.com sehen kann sind abmahnfähig? Wie toll *händereib*
[…] Als ich das heute morgen gelesen habe, wäre ich fast vom Stuhl gefallen :). Wer sich fotografieren lässt und die Bilder bezahlt, kann damit noch lange nicht machen was er will. Das Landgericht Köln untersagte einem Rechtsanwalt und IT-Berater, auf seiner Homepage ein Passfoto von sich zu veröffentlichen. Der Fotograf des Bildes hatte den Rechtsanwalt, seinen Kunden, auf Unterlassung verklagt. […]
Welcher Anwalt will wissen, ob ich das Bild selbst gemacht habe mit einem Fernauslöser oder bei einem Fotograf?
Abmahnwelle? Das wird zu 100% nicht kommen, da bin ich ganz sicher.
@creezy
der fotograf fragt mich öfter, ob er die passfotos von mir, für seine werbung benutzen kann. gegen ein kleines trinkeld von 50 euro stimme ich dann gerne zu;-)
@robert
Stimmt! Ich bin mit meiner gesunden Blässe wieder draußen. Dafür habe ich aber die Haare schön! 😉
Bewerbungs-Pass-Fotos-Veröffentlichung im Internet
OLG Köln
Urteil vom 19. Dezember 2003
AZ: 6 U 91/03
Passfoto im Internet
Die Verwendung von Passfotos im Internet ist nicht von dem üblichen Vertrag zur Erstellung von Bewerbungsfotos mit dem Fotografen gedeckt.
http://www.aufrecht.de/2884.html
LG Köln
Urteil vom 20.12.2006
28 O 468/06
Porträtfoto im Internet
Ein Fotostudio, das im Auftrag eines Kunden Porträtfotos anfertigt und dem Kunden diese Fotos sowie gegen zusätzliches Entgelt eine CD mit den Bilddateien übergibt, räumt hiermit dem Kunden nicht das Recht ein, diese Fotos auf seiner Website zu veröffentlichen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde bei Vertragsabschluss erwähnt hat, er wolle mit den Fotos online für seine berufliche Tätigkeit werben.
Volltext der Entscheidung:
http://www.lampmann-behn.de/lbr/entscheidungen/urheberrecht/183/5/3
http://www.telemedicus.info/urteile/Gewerblicher-Rechtschutz/Urheberrecht/10-LG-Koeln-Az-28-O-46806-Berwerbungsfotos-im-Internet-urheberrechtswidrig.html
http://shink.de/b1g5kn
MMR 2007, 465