Nachdem nicht nur in Italien, sondern auch in Deutschland mehrere Fälle von Coronavirus bestätigt sind, hat die Deutsche Bahn ihren aktuellen Covid-19 Plan vorgestellt. Neben Hygienemaßnahmen an Bord erstattet die Bahn unter bestimmten Umständen auch den Fahrkartenpreis.
Die gute Nachricht zuerst: Der „Bahnbetrieb läuft ohne Einschränkungen“, verkündet die Deutsche Bahn. Dennoch habe man sich bei der DB auf eine drohende Ausbreitung des Coronavirus umfassend vorbereitet.
Coronavirus im Zug: Hotline für Verdachtsfälle
In den Zügen der Bahn folgt das Unternehmen dazu derzeit den Hygiene-Vorsorgehinweisen des Robert-Koch-Instituts. Dazu gehört gründliches Händewaschen oder das schnelle Entsorgen von benutzten Taschentüchern.
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Sollte es einen Verdacht auf Coronavirus im Zug geben, ist folgendes Vorgehen geplant: Die Bahn sperrt den betroffenen Bereich ab, reinigt und desinfiziert ihn. Darüber hinaus sammelt die Bahn die Kontaktdaten der Reisenden, um gegebenenfalls die zuständigen Behörden zu kontaktieren.
Dafür hat die Bahn auch eigens eine Hotline eingerichtet, die du unter der 0800 514 15 14 erreichen kannst.
Bahn erstattet Italien-Fahrkarten
Falls du aufgrund des Coronavirus deine Reisepläne ändern möchtest, gibt es eine Kulanzregelung bei der Bahn. Möchtest du etwa deine Reise in ein betroffenes Gebiet in Italien abbrechen, erstattet die Bahn dir deinen Fahrschein.
Auch wenn du eigentlich eine Fahrkarte für einen Fernzug hattest und damit zu einer Messe oder Sportveranstaltung reisen wolltest, die nun wegen der Epidemie abgesagt wurde, zahlt dir die Bahn dein Geld zurück. Voraussetzung ist hier allerdings eine offizielle Absage.
Die Regelung gilt auch für Hotels. Solltest du beispielsweise ein Zimmer in einem Hotel gebucht haben, das nun unter Quarantäne steht, bekommst du dein Ticket auch kostenfrei erstattet.
Falls du von dem Kulanz-Angebot der Bahn Gebrauch machen möchtest, wende dich an die Verkaufsstellen oder den Kundenservice der DB.
Hinweis: Die Bahn hat die Corona-bedingten Erstattungen zum 30. Juni 2020 eingestellt. Auf der Website der Bahn heißt es nun: „Eine Kulanzleistung auf Grund Corona kann nicht mehr gewährt werden.“
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Hallo, wie lange kann man den Bahncard Gutschein Corona beantragen?
Hallo Andreas, die Kulanzregelungen der Bahn zu Corona sind am 30. Juni 2020 ausgelaufen. Das Formular für die Bahncard-Erstattung hat die Bahn entsprechend auch nicht mehr online.