Kriminelle missbrauchen Kryptowährungen, um illegale Deals abzuwickeln oder Geldwäsche zu betreiben. Kommt die Justiz ihnen auf die Schliche, stellt sie die digitalen Währungen sicher. Aber was passiert dann eigentlich mit den beschlagnahmten Kryptowährungen?
Der Fall „Wall Street Market“
Unter (Cyber-)Kriminellen gelten Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Co. als äußerst beliebt. Denn sie missbrauchen die digitalen Währungen, um Drogendeals abzuwickeln oder Geldwäsche zu betreiben.
Während viele Beamte in den deutschen Behörden noch Bleistift und Papier schwingen, geht es in Sachen Finanzkriminalität dabei vielerorts weitaus moderner zu.
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Vor allem in Deutschlands Bankenmetropole Frankfurt am Main florieren die illegalen Geschäfte mit Kryptowährungen – auch im Darknet. Doch ausgerechnet dort ist der Generalstaatsanwaltschaft ein großer Schlag gelungen.
Denn bereits im Juli 2021 hat das Landgericht Frankfurt die drei Angeklagten im Fall „Wall Street Market“, der damals zweitgrößten Handelsplattform im Darknet, zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Das Gericht folgte damit der Anklage der Generalstaatsanwaltschaft „wegen des Verdachts des bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln“.
Was macht der Staat mit beschlagnahmten Kryptowährungen?
Bis kurz vor der Anklage beschlagnahmten die zuständigen Behörden Kryptowährungen im damaligen Wert von rund 16 Millionen Euro. Mittlerweile sind sie jedoch rund 100 Millionen Euro wert. Aber was macht man mit so viel virtuellem Geld?
In einem ähnlichen Fall sorgte die Kölner Staatsanwaltschaft im Oktober 2021 für Schlagzeilen. Denn damals versteigerten die Behörden 215 beschlagnahmte Bitcoin aus mehreren Straftaten. Bei den einzelnen Auktionen wurden teilweise sogar Beträge über dem damaligen Kurswert erzielt.
Der gesamte Erlös von mehreren Millionen Euro floss in die Landeskasse. Das war die bundesweit erste Aktion dieser Art. Doch die Behörden in Frankfurt haben bei den beschlagnahmten Kryptowährungen im Fall „Wall Street Market“ nun einen etwas anderen Weg gewählt.
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt bringt „kontaminierte Coins“ wieder auf den Markt
In einem komplizierten Prozess hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt die beschlagnahmten Kryptowährungen wieder auf den Markt gebracht.
Damit digitale Währungen aus kriminellen Geschäften jedoch überhaupt erst wieder gehandelt werden können, müssen sie einem speziellen Verfahren unterzogen werden: dem sogenannten White-Listing.
Da ein solcher Prozess nur von speziellen Dienstleistern durchgeführt werden kann, haben die Frankfurter Behörden mit dem Bankhaus Scheich kooperiert.
Um die „kontaminierten Coins“ zu bereinigen, hat Scheich dazu die Blockchain der digitalen Coins analysiert und sie entsprechend markiert. Anschließend hat das Bankhaus sie wieder auf den Markt gebracht und die insgesamt zehn Kryptowährungen binnen zehn Tagen für rund 100 Millionen Euro verkauft.
Um den Markt nicht zu beeinflussen, sei ein solcher Prozess laut den Frankfurter Behörden unbedingt erforderlich. Da der illegale Handel mit Digitalwährungen zunehme, haben die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) und das Bankhaus Scheich für künftige Prozesse eine Rahmenvereinbarung geschlossen.
Beschlagnahmte Kryptowährungen entlasten Haushalte
Der Geldsegen dürfte der Staatskasse Hessen gerade recht kommen. Denn die Schulden des mitteldeutschen Bundeslandes betrugen zuletzt rund 44 Milliarden Euro.
Doch dass die hessischen Behörden überhaupt so schnell über die digitalen Währungen verfügen konnten, hängt offenbar damit zusammen, dass die Angeklagten sie gewissermaßen freiwillig aushändigten.
Das ist wohl auch ein Grund, weshalb die Strafen nicht noch höher ausfielen. Gegen das Urteil wurde mittlerweile allerdings Revision eingereicht. Der Bundesgerichtshof befasst sich nun mit dem Fall „Wall Street Market“. Bis der Fall abgeschlossen ist, muss sich die hessische Landeskasse also noch etwas gedulden.
Denn das Geld aus dem Verkauf fließt zunächst in die Gerichtskasse zur Verwahrung. Der Landeshaushalt Hessens lässt sich mit dem Erlös wohl ohnehin nicht sanieren.
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