In den „Good News“ präsentieren wir positive Nachrichten aus dieser Woche. Den Fokus richten wir dabei auf die Themen Technologie, Social Media, Marketing, Unterhaltung und Wirtschaft. Unsere Good News diese Woche: Video-Untertitel bei Twitter, mehr Datenschutz im Web und Sprachnachrichten abhören bei WhatsApp.
Naturkatastrophen, Skandale und Extremismus: Schlechte Nachrichten rufen bei uns oftmals stärkere Emotionen hervor als gute. Außerdem bleiben sie länger im Gedächtnis. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie eines internationalen Expertenteams, die im Wissenschaftsmagazin PNAS veröffentlicht wurde.
Schlechte Nachrichten sind aber auch gut für das Geschäft. Denn sie erregen mehr Aufmerksamkeit. In unserer „Good News“-Reihe möchten wir euch deshalb regelmäßig positive Nachrichten aus der jeweils vorherigen Woche präsentieren, die vielleicht untergegangen sind. Das Update für die dritte Dezemberberwoche 2021.
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Sprachnachrichten abhören: Neue WhatsApp-Funktion vor dem Versenden
WhatsApp-User, die keine Lust darauf haben, lange Texte zu tippen, verschicken gerne schon einmal eine Sprachnachricht. Gewisse Anliegen lassen sich so oft besser verdeutlichen. Allerdings konnten Nutzer:innen ihre Sprachnachrichten auf WhatsApp vor dem Versenden bisher nicht noch einmal abhören.
Das hat schnell für Fehler oder die ein oder andere peinliche Situation gesorgt. Denn viele User realisieren erst nach dem Abschicken, was sie gesagt haben. Doch das soll sich nun ändern. Einige peinliche Momente dürften uns erspart bleiben. Denn alle WhatsApp-User können ihre Sprachnachrichten vor dem Abschicken nun künftig noch einmal abhören.
Online-Status nur noch für eigene Kontakte sichtbar
Was zunächst wie eine Lappalie klingt, dürfte für viele Nutzer:innen durchaus interessant sein. Denn die Funktion liefert die Möglichkeit, dass man längere Sprachnachrichten vor dem Versenden noch einmal überprüfen kann. WhatsApp schützt seine User dadurch außerdem besser.
Denn der Online-Status ist nur noch den eigenen Kontakten vorbehalten. Das gilt auch, wenn die „Zuletzt online“-Funktion in den Einstellungen für alle öffentlich gemacht wurde. Stalker haben so kaum eine Chance mehr, ein Aktivitätsprotokoll ihrer Opfer mithilfe von entsprechenden Apps zu erstellen.
Video-Untertitel für Gehörlose bei Twitter
Twitter führt Untertitel für Videos ein. Der Micro-Blogging-Dienst spielt die sogenannten Captions ab sofort in 37 Sprachen aus. Auf Android- und iOS-Geräten werden die Untertitel dabei automatisch aktiviert. Twitter-User, die über die Desktop-Anwendung kommen, können die Funktion eigenhändig ein- oder ausschalten.
Vor allem gehörlose Menschen dürften von den Captions profitieren. Denn ohne passenden Untertitel waren Videoinhalte für sie oftmals schwer greifbar. Aber auch Twitter-User, die beispielsweise ohne Kopfhörer unterwegs sind, den Ton aber auch nicht via Lautsprecher aktivieren möchten, dürften die Funktion gutheißen.
Neues iOS-Update 15.2: Mehr Datenschutz für iPhones und iPads
Mit iOS 15.2 steht seit dem 13. Dezember 2021 ein neues Update für iPhone und iPad bereit. Damit reicht Apple einige angekündigte Funktionen nach. Das neue Software-Update verspricht neben einigen Verbesserungen auch einen Nacktfilter für iMessage und eine neue Streaming-Option.
Vor allem das Thema Datenschutz spielt beim iOS-Update jedoch eine wichtige Rolle. Denn ein neuer Datenschutzbericht verspricht mehr Transparenz und Kontrolle. In den Einstellungen unter „Datenschutz“ können Apple-User dabei künftig nachvollziehen, welche Anwendung wann welche Daten abfragt und an welche Online-Dienste sie geschickt werden.
Geburtsdatum im Online-Shop? Gericht verbietet Abfrage
Viele Online-Shops fragen bei ihren Nutzer:innen während des Bestellprozesses oder sogar bereits nach dem Öffnen der Seite das komplette Geburtsdatum ab. Doch das ist laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover künftig nicht mehr erlaubt.
Nach dem datenschutzrechtlichen Prinzip der Datenminimierung ist die Eingabe des exakten Geburtsdatums nämlich nicht nur überflüssig, sondern auch nicht erlaubt. Die Abfrage der Volljährigkeit würde vollkommen ausreichen, so das Gericht.
Um die Volljährigkeit eines Users zu prüfen, können die Betreiber:innen von Online-Shops beispielsweise auf eine Checkbox mit einem Haken oder einen entsprechenden Button im Bestellprozess setzen. Für Kund:innen bedeutet das Urteil dabei letztlich vor allem eins: mehr Datenschutz!
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