Wirtschaft

Unser Weg zum Start-up, Teil V: Die Unternehmensform GmbH

geschrieben von Denis Rotthardt

In der wöchentlichen Serie „Unser Weg zum Start-up” berichtet Gründer Denis Rothhardt von seinem Weg zum eigenen Unternehmen und nimmt den Leser mit auf eine spannende Reise hinter die Kulissen der Start-up-Gründung. Diesmal: Die GmbH als Unternehmensform

Vorletzte Nacht hatte ich mal wieder eine dieser verdammten schlaflosen Nächte hinter mir. Nicht, weil ich tausend Sachen zu tun hatte, sondern weil der Kopf keine Ruhe gibt. Denn während man darüber nachdenkt, was der nächste Schritt in Richtung Unternehmensausgründung sein sollte, merkt man, dass man diese eine Idee, an der man sich seit Wochen aufhält, zumindest im Augenblick nicht umsetzen kann.

Es fehlen einfach Grundlagen, die zur Zeit nicht erfüllbar sind. Wenn so langsam die Erkenntnis in einem aufsteigt, hier einfach nicht weiterzukommen, dann ist das schlimm genug. Aber wenn man nun auch noch merkt, dass man seit geraumer Zeit etwas in Bewegung hält, was zumindest momentan nicht nur eine Durststrecke darstellt sondern schlicht und einfach seit Wochen sinnlose Kräfte verbraucht, dann verschafft einem diese Erkenntnis eine schlaflose Nacht.


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Up and down and up and …

Der nächste Tag ist auch im Eimer, weil man völlig übermüdet einen Kaffee nach dem anderen nehmen muss. Kurz gesagt: Ich bin das erste Mal richtig gescheitert. Die Idee ist immer noch grandios, aber zur Zeit nicht umsetzbar. Verdammt! Völlig demotiviert und körperlich niedergeschlagen, kam ich ganz logisch auf den Gedanken, ob sich die Kraft lohnt, hier weiterzumachen und weiterhin Kräfte aufzuwenden für das erste Start-up meines Lebens.

Aber – und jetzt kommt wieder so ein schlauer Spruch von mir – wo ein Weg endet, beginnt der nächste. Das ist wirklich ein blöder Spruch. Ähnlich wie: Wo sich eine Tür schließt, öffnet sich eine andere. Ich mag diese Lebensweisheiten eigentlich überhaupt nicht. Der Grund, weshalb sich diese Sprüche aber dennoch so lange halten, ist, dass sie stimmen. Denn das Eingestehen des Scheiterns hat mich wieder zu meiner allerersten Idee, die ich mal umsetzen wollte, geführt. Viel simpler als die andere. Eine Idee, die im Zweifelsfall auch ohne weitere Geschäftspartner im eigenen Start-up umsetzbar wäre. Wieso sollte ich diese also nicht weiter verfolgen? Ein simpler Gedanke! Aber der ließ mich in der nächsten Nacht wieder wie ein kleines Baby schlafen.

Die Unternehmensform wählen

Was habe ich daraus gelernt? Auch wenn es Durststrecken bei der Gründung eines Start-ups gibt, die man überwinden und durchstehen muss, gibt es auch Punkte, an denen man sich darüber klar werden muss, ob man hier gerade eine Durststrecke durchsteht oder ob man eher ein totes Pferd reitet.

Ich für meinen Teil habe beschlossen, von diesem Pferd abzusteigen (auch wenn ich es nicht wirklich für tot halte) und ein anderes zu besteigen, mit dem ich vielleicht nicht alle anderen hinter mir lassen kann, aber zumindest in Bewegung bleibe. Nach dieser Erkenntnis tauchte dann auch wieder mein Freund, „die Motivation“, auf und wollte wieder ein Stück des Weges mit mir gehen. Das nächste Stück hieß nun, Klarheit schaffen, was ich beachten muss, wenn ich diese oder jene Unternehmensform gründe.

Als erstes muss man grundsätzliche Unterschiede machen. Zum einen gibt es Unternehmensformen, bei denen ich mit meinem privaten Vermögen hafte und zum anderen Unternehmensformen, bei denen ich nur mit dem Vermögen des Unternehmens hafte. Ich denke, das werdet ihr bereits alles kennen. Der entscheidende Punkt hierbei ist jedoch, die richtige Unternehmensform für sich selbst zu finden. Das wiederum hängt auch vom eigentlichen Unternehmen und dem Zeitpunkt ab. Wie bereits im letzten Bericht beschrieben, steckt hinter jeder Rechtsform ein anderer Arbeitsaufwand, mit dem man sich natürlich auch wiederum Vor- und Nachteile erkauft. Um das ein wenig deutlicher darzustellen, erkläre ich mal vier Unternehmensformen.

Die GmbH

Zum einen haben wir da die klassische GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Das Wörtchen „beschränkt“ bezieht sich dabei nicht auf den Intellekt des Gründers, sondern eben auf den Fakt, dass im Falle einer Haftung lediglich die Finanzen des Unternehmens betroffen sind. Bedeutet für mich: Sollte das Unternehmen den Bach runter gehen, sind meine persönlichen Finanzen außen vor. Klingt toll, hat aber für denjenigen, dem ich etwas schulde, den Nachteil, dass er im Zweifelsfall leer ausgeht und mich persönlich nicht belangen kann.

Das ist zwar jetzt ein wenig simpel dargestellt, trifft aber den wesentlichen Kern der GmbH. Ausnahmen gibt es natürlich. Sollte man mir nachweisen können, dass ich bewusst falsch gehandelt habe und den Kunden geprellt habe, ist mein persönliches Vermögen durchaus wieder aktuell. Man ist also mit einer GmbH nicht vogelfrei.

25.000 Euro Stammkapital

Ein weiterer Punkt, den es bei Gründung einer GmbH zu beachten gilt, ist der, dass man mindestens 12.500 Euro (eigentlich 25.000 Euro) übrig haben muss, die als sogenanntes Stammkapital eingezahlt werden. Eigentlich muss man 25.000 Euro einzahlen, kann aber bereits mit 12.500 Euro eine GmbH gründen, haftet dann aber trotzdem mit 25.000 Euro. Mit diesem Geld sollte man dann erstmal nicht mehr rechnen, denn bis auf einige Ausnahmen kann ich damit nicht mehr wirtschaften.

Dieses Stammkapital ist die Summe, mit der ich im Zweifelsfall gegenüber meinen Gläubigern hafte. Je höher mein Stammkapital, desto geringer ist für einen potentiellen Kunden die Gefahr, im Falle des Scheiterns oder einer Haftung, leer auszugehen. Was wiederum heißt, dass je höher mein Stammkapital ist, meist auch die Vertrauenswürdigkeit steigt. Hierbei sollte aber dennoch der gesunde Menschenverstand nicht außen vor bleiben. Wenn ich etwas Hochpreisiges (bspw. 1.000.000 Euro) von einer GmbH kaufen möchte, sollte das Stammkapital natürlich auch ansatzweise in die Bereiche kommen, die ich eventuell einklagen möchte.

Unternehmenssinn nicht vergessen

Ein Stammkapital von 50.000 Euro wäre hier sicher lächerlich. Die ganzen Zahlen und Beispiele mögen jetzt ein wenig übertrieben klingen, aber sind wichtig für euer eventuelles Unternehmen. Denn die Höhe des Stammkapitals sollte euren Unternehmenssinn wiederspiegeln. Wenn ich bspw. Elektriker bin, kann ein Fehler in der Verkabelung im Einzelfall sogar zum vollständigen Niederbrennen eines Hauses führen. Der Schaden wäre hoch.

Wenn ich jedoch handgefertigte Einzelstücke von Ansichtskarten herstelle, fällt mir zumindest nichts ein, weshalb eine Haftung die Summe von 2,50 Euro übersteigen könnte. Also kurz gesagt: Das Stammkapital unterstreicht eure Glaub- und Vertrauenswürdigkeit als Unternehmen. Oder eben nicht!

Handelsregistereintrag fällig

Es gibt eine Variante der GmbH, bei der man am Stammkapital mächtig einsparen kann. Die deutsche Variante heißt UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt). Das Stammkapital hierbei beträgt lediglich 1 Euro im Minimum. Aber man muss mindestens 25 Prozent des jährlichen Überschusses solange in das Stammkapital einzahlen, bis die 25.000 Euro erreicht sind. Aber es gilt wieder zu bedenken: Stammkapital erzeugt Vertrauen bzw. eben nicht.

Das ganze weitere Drumherum möchte ich gar nicht so detailliert ausführen, schließlich gibt es ganze Bücher über die Rechtsform GmbH. Nur die wichtigsten zusätzlichen Punkte hier noch einmal zusammengefasst:

Gründet man eine GmbH, wird ein Handelsregistereintrag fällig. Hierzu muss ein ausformulierter Gesellschaftervertrag vorliegen. Beides muss notariell beglaubigt sein. Als kleiner Kosten-Hinweis meinerseits: Ein Notar kostet im Normalfall mehrere Hundert Euro pro Stunde! Der Gesellschaftervertrag besteht simpel ausgedrückt aus den Rechten und Pflichten der Gesellschafter gegenüber der GmbH und der Satzung, also dem Teil, der die Grundregeln der GmbH (Wo ist der Hauptsitz? Was ist der „Gegenstand“ der GmbH (was macht die GmbH konkret)? Wie hoch ist das Stammkapital? etc.) festschreibt.

Zeitpunkt will gut überlegt sein

Steht die GmbH erst einmal, werden alle möglichen Steuern fällig. Kapitalertragssteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer, etc. Diese ganzen Steuern müssen natürlich auch richtig gemeldet und abgeführt werden. Hinzu kommt die Verpflichtung zur doppelten Buchführung. Das heißt nicht, dass ihr alles zweimal macht, sondern – ganz simpel ausgedrückt – lediglich, dass jeder Summe, die bewegt wurde, auch doppelt dargestellt werden muss, Stichwort „Debitoren“ und „Kreditoren“. Habt ihr vielleicht schon einmal gehört. Dies bedeutet wiederum, dass man in den meisten Fällen einen Fachmann benötigt, etwa einen Steuerberater.

Was ich eigentlich sagen will, ist Folgendes: Eine GmbH kostet in der Gründung meist schon mehrere Hundert oder Tausend Euro, ganz abgesehen von der Stammeinlage. Ist das Unternehmen erst einmal im Handelsregister eingetragen, hat man laufende Kosten. All diese Kosten muss das Produkt, das man auf den Markt bringt, auch einbringen. In den allermeisten Fällen ist das während der eigentlichen Erfindung, Herstellung oder Erforschung ja nicht der Fall. Daher sollte man sich den Zeitpunkt der Gründung einer GmbH gut überlegen. Denn wenn es noch kein Produkt gibt, für das man haften kann, warum sollte man sich den Aufwand dann antun?

So viel also zur GmbH. Im nächsten Teil von „Unser Weg zum Start-up“ geht es um die Form des Einzelunternehmers.

Über den Autor

Denis Rotthardt

Denis Rotthardt ist Gründer und hat auf BASIC thinking über seinen Weg zum Start-up in der gleichnamigen Kategorie berichtet.

4 Kommentare

  • Nichts für ungut, aber hast du denn das Gefühl, nach nunmehr fünf Teilen vorangekommen zu sein? Natürlich sollte man zB das Thema Unternehmensform nicht auf die ganz leichte Schulter nehmen, aber in der Praxis sieht es doch auf administrativer Seite so aus:
    Steuerberater oder -fachwirt finden, mit dem man gut zusammenarbeiten kann >> Wenn man es sich finanziell leisten kann, ist eine persönliche UG immer gut, um Anteile an der eigentlichen Firma zu halten >> Sobald es ernst wird mit dem Startup und/oder sich Investoren beteiligen und/oder Kunden nur bei einer Kapitalgesellschaft kaufen (- kA wie oft das in der Praxis relevant ist; ruhig erst mit „fake it till you make it“ versuchen): UG, oder wenn EUR 12.5k vorhanden sind, GmbH gründen. Ansonsten lieber Gewerbe anmelden und Umsätze hochfahren und keine großen Experimente eingehen. (Der Elektriker in deinem Beispiel wäre aus meiner Sicht mit einer Betriebshaftpflichtversicherung besser bedient.)

    Parallel beachten, dass man selbst 6-12 Monate finanziert ist und Miete, Essen, Krankenversicherung zahlen kann. Rücklagen, Nebenjob, erste Kunden, EXIST-Stipendium, Investoren – egal. Cutoff-Punkt festlegen, bei dem man aufhört.

    Und dann los und so schnell wie möglich Kunden finden, die das Produkt nutzen [und dafür bezahlen (wollen)] und alle Energie da hinein stecken, statt das GmbH-Gesetz zu wälzen. Wenn relevant: Investoren-Kontakte knüpfen; herausbekommen, was sie sehen wollen um zu investieren und dieses Minimum smart erreichen – am Anfang ist das sehr wahrscheinlich Nutzerzahl/ Nutzerzahl-Wachstum/ Engagement-Rate, d.h. es macht vllt Sinn, erstmal gar keine Gebühren zu verlangen und die so gesparte Entwickler-Zeit in die Optimierung des eigenen Produkts zu stecken (siehe zB Wunderlist). Wenn ich keine Kunden/ Nutzer finde, nutzt mir der schönste Gesellschaftervertrag nichts.

  • Lieber Herr Rotthardt,

    auch wenn an Ihrem Artikel zur Unternehmensform der GmbH schon viel Wahres dran ist, werden doch einige Aspekte ein wenig „verzerrt“ dargestellt.

    Zum einen kann man (mit der GmbH, d.h. als deren Geschäftsführer) natürlich mit dem eingezahlten Stammkapital arbeiten. D.h. mann kann damit Büroausstattung, Computer etc. für die GmbH anschaffen Büroräume mieten oder ähnliches, das Ganze muss dann natürlich auch ordnungsgemäß verbucht werden. Das Geld ist also gerade nicht „weg“ und muss auch nicht auf einem separaten Konto verbucht werden, um im Falle der Haftung den Gläubigern der GmbH zur Verfügung zu stehen. Wenn die Stammeinlage einmal wirksam erbracht wurde (insgesamt mindestens die € 25.000,00), dann ist die Haftung des Gesellschafters auf diesen Betrag beschränkt – eine spätere Nachschusspflicht gibt es nicht.
    Im Übrigen ist der Gründungsaufwand bei der GmbH nicht so hoch wie man üblicherweise meint und zudem können die Gründungskosten direkt im Gesellschafsvertrag der GmbH „auferlegt“ werden. Sie sind daher nicht zusätzlich zum Stammkapital zu zahlen.
    Wirtschaftliche Vorteile der UG sind meiner Meinung nach nicht erkennbar – die Außenwirkung einer solchen Unternehmensform ist ähnlich mieserabel wie bei der britischen Ltd. oder der amerikanischen Inc. die gerne mal als Briefkastenfirmen in Delaware oder auf der Isle of Man gegründet werden. Die UG ist also eine Gesellschaftsform von der ich dringend abraten würde.

    Thema Haftung: das GmbH-Gesetz bietet unglaublich viele Fallstricke, über die eine uniformierter GmbH-Geschäftsführer (und damit eigentliche alle 😉 ) gerne stolpert. Wenn dies einmal passiert ist, ist es meist Essig mit der beschränkten Haftung. Wichtig ist daher in jedem Fall, bei den ersten Anzeichen, dass es mit dem Start-up nicht richtig läuft und man möglicherweise das Unternehmen einstellt: fachkundigen Rat einholen und damit meine ich nicht den klassischen Feld-Wald-Wiese-Steuerberater, der hat von solchen Problemen i.d.R. keine Ahnung.

    Einen riesigen Vorteil der GmbH haben Sie in Ihrem Artikel jedoch völlig verschwiegen: Die Aufteilung des Stammkapitals auf mehrere Gesellschafter. Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, bei der die Kapitalanteile frei handelbar sind (notarielle Beurkundung vorausgesetzt). Man muss die € 25.000,00 also nicht alleine aufbringen, sondern kann Oma, Opa und den ganzen Rest der Sippschaft (oder auch sonstige Freunde und Bekannte) fragen ob man sich nicht am Unternehmen beteiligen möchte.

    Beste Grüße
    Christian

    P.S.: die steuerlichen Aspekte und die Fragen zur doppelten Buchführung würde ich auch lieber einer Fachfrau/Fachmann überlassen.

  • Für angehende Unternehmer mag das Thema „Haftungsbeschränkung“ interessant und attraktiv sein, aber in den allermeisten Fällen leistet eine Betriebshaftpflichtversicherung oder Vermögenshaftpflichtversicherung schon sehr gute Dienste. Damit will ich sagen, dass nicht jeder Unternehmer eine GmbH beötigt und die Haftungsbeschränkung sicherlich nicht der einzige und entscheidende Vorteil einer GmbH ist. Zum „Testen“ einer Geschäftsidee ist die GmbH definitiv ungeeignet. Und bei den Gründungskosten sollte der Autor nochmals recherchieren, da ein Notar nicht nach Stunden bezahlt wird, sondern nach gesetzlich festgelegten Gebühren, die sich auf Basis des Stammkapitals berechnen. Im Übrigen werden die Gründungskosten einer GmbH regelmäßig überschätzt.

  • Zuerst den Geldfluß aufbauen, erst dann daran denken, wie es ausgegeben werden kann bzw. unter welxhem Dach das ganze ablaufen soll. Und ein start up kann locker als Nebenbeschäftigung gehen, bis es wirklich stabill ist.