Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

10 Kommentare

  • Wo sind eigentlich die Freiheitsrufe der eher links eingestellten Blogger, wenn Menschen in Deutschland wegen Begehung von Meinungsdelikten zu vieljährigen Haftstrafen verurteilt werden?
    Wenn überhaupt, gibt es höchstens hämisch abwertende Kommentare.Eine Demokratie , in der Menschen nur wegen freigeistig-eigenständiger Bewertung der Geschichte verurteilbar sind, ist eine Demokratie nicht hinreichender Qualität. Ich persönlich glaube an den Mord der Deutschen an 6 Millionen Juden, begangen hauptsächlich durch Vergasungen und heiße das keinesfalls gut.
    Ich glaube aber, daß eine Demokratie nur lebenswert ist und dauerhaft Bestand hat, wenn Meinungsfreiheit als nicht einschränkbares Gut angesehen wird.

  • Ich bin ja immer noch der Meinung dass die Ueberschrift falsch ist. Sie muesste „Regimekritiker im Knast“ oder „Meinungsfreiheit im Knast“ oder etwas aehnliches heissen.

    Er ist nicht im Gefaengnis weil er bloggt. Er ist im Gefaengnis wegen dessen was er gebloggt hat. Das Blog ist nur ein Werkzeug.

    Waere der Aufschrei bei den Bloggern auch so laut gewesen wenn er seine Texte auf Flugblaettern verteilt haette?

  • @Thomas K: Die Meinungsfreiheit ist mit Sicherheit eines der Grundrechte, welches für eine Demokratie „schlechthin konstituierend ist“ (Bundesverfassungsgericht). Aber höchter Wert der Grundrechtsordnung ist der Mensch, in Art. 1 I GG bekennt sich das Grundgesetz zur Menschenwürde. Zumindest im Interesse und zum Schutze dieses Rechtsgutes muss die Abwägung zuungunsten der Meinungsfreiheit ausfallen. Und das ist auch gut so.

  • Beispiele für Urteile in Deutschland wegen der Verletzung des §130 STGB kann ich natürlich straffrei nicht geben. Ich kenne zum Beispiel ein Urteil wegen § 130, das gegen einen wegen dieses Paragraphen Verurteilten erging wegen Versendens der Urteilsbegründung dieses ersten Urteils. Da in dieser Urteilsbegründung ja die strafbaren Äußerungen zitiert waren, war es eine erneute Verwirkung des Volksverhetzungsparagraphen.Wer, wie Max, in Beitrag 5,zum Schutz von Rechtsgütern Meinungsfreiheit hinsichtlich geschichtlicher und politischer Äußerungen einschränken will, kann dem ägyptischen Urteil nicht so kritisch gegenüberstehen.Der Begriff Menschenwürde ist nämlich auslegbar. Und die ägyptischen Machthaber fühlen sich in der Menschenwürde- sie verstehen sie vermutlich als Herrschaftswürde-halt durch den Blogger ganz außerordentlich gestört.