aus dem Newsletter von Selbstaendig.com:
Akzeptieren Sie von Lieferanten oder Dienstleistern elektronische Rechnungen, die nicht digital signiert sind, riskieren Sie den Verlust des Vorsteuerabzugs. Besonders gefährlich: Das Finanzamt darf elektronisch übermittelte Rechnungen im Einzelfall prüfen – auch unabhängig von einer Betriebsprüfung (Oberfinanzdirektion Chemnitz, 28.8.2006, Aktenzeichen: S 7287a – 5/1 – St 23).
Achtung: Auch Faxe, die von einem Computer-Fax geschickt werden, müssen eine elektronische Signatur haben (BMF, 29.1.2004, Aktenzeichen: S 7287a – 5/1 – St 23). Da Sie in der Regel nicht erkennen können, ob ein Fax von einem Standardgerät oder einem Computer verschickt wurde, sollten Sie aus Nachweisgründen vom Aussteller immer eine ausgedruckte Rechnung per Post nachfordern.