Sonstiges

AAL, Social Commerce und Marken/Urheberrecht

ein nettes Beispiel, was passiert, wenn User auf Plattformen wie Dealjäger und Edellight Bilder wie auch Markennamen verwenden. Geht ja auch schlecht anders, um Produkte zu beschreiben. Und so fängt man sich schnellstens Abmahnungen ein. AAL = Andere Arbeiten Lassen mit rechtlichen Tücken? Klar, das ist für all diese Plattformen ein Megaproblem, kein Wunder also, dass man sich zusammengetan hat, um das rechtlich zu klären. Sonst geht es an die Substanz dieser jungen Startups. Ich bin gespannt, was hier herauskommen wird. Was mich wundert: Warum haben sich bis dato DaWanda, SoSmart und Yieeha nicht ebenfalls eingebracht? Oder glaubt man an den magischen Schutzschirm, den es so nicht gibt?

Mehr dazu auf dem Dittes-Blog und auf dem edelight-Blog

Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

4 Kommentare

  • […] Durch den Blog von Robert Basic wurde ich auf einen interessanten Fall aufmerksam. “Was passiert, wenn User auf Plattformen wie Dealjäger und Edellight Bilder wie auch Markennamen verwenden?” fragt Basic. Der Dittes-Blog weist auf den aktuellen Fall edelight hin, den er als den Startup-Stern bezeichnet. Dort wird zitiert: “Anfang Dezember hat ein Nutzer von edelight das Produkt „Grill-Insel“ empfohlen. Die Empfehlung referenzierte sich auf eine Seite von Conleys. Conleys selbst gehört zu den bekannteren (und empfehlenswerten) Katalogversendern in Deutschland.Am 20.12.06 wurden wir dann von einer Anwaltskanzlei aus dem Hamburger-Raum (deren Namen ich jetzt noch nicht nennen möchte) in Namen des Wortmarken Inhabers Ralf Schaffer (der die Wortmarke „Grillinsel“ geschützt hat) abgemahnt. […]

  • Tja, es wird spannend!
    Aber glücklicherweise finden Dealjaeger und edelight den Mut, hier eine eindeutige Entscheidung herbeiführen zu wollen. Letztendlich bringt es für alle Beteiligten nichts, lange Zeit keine eindeutigen Entscheidungen zu haben.
    Man müsste bei jedem neuen Fall neu verhandeln/diskutieren/streiten/klagen, was gerade jungen Unternehmen so einiges an Ressourcen rauben dürfte. Dann lieber eine, dafür aber auch gründliche Auseinandersetzung!

  • […] Wie schon Robert Basic in seinem Blog schreibt, ist es (und wird es vermehrt werden) ein Riesen Problem für das junge Grün der deutschen Web 2.0 / Social Commerce Plattformen, sollte man entscheiden, dass der von Usern generierte Content ebenso den Markenschutzgesetzen unterliegt. […]