Aktuell gibt es großen Wirbel um Dropbox, die im Verdacht stehen, private Dateien der Nutzer zu durchsuchen. Nun gibt es eine Erklärung seitens Dropbox.
Abgleich von Hashes
„Certain files in this folder can’t be shared due to a takedown request in accordance with the DMCA.“ Über diesen Hinweis über einer Datei in einem privaten (!) Dropbox-Ordner wunderte sich Darrell Whitelaw gestern via Twitter. Im Klartext bedeutet das, dass Dropbox die Sharing-Buttons bei Dateien, die gegen den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) verstoßen, ausschaltet. Der DMCA ist ein umstrittenes Gesetz, das Urhebern mehr Rechte zusichert.
Die Frage, die in Whitelaws Tweet suggeriert wurde: Wie kann Dropbox wissen, was ich in meinem als privat markierten Ordner habe? Oder direkter: Durchsucht Dropbox meine privaten Dateien? Der Tweet machte fix die Runde, über 3.300 Retweets zählt er bis jetzt. Nun reagiert Dropbox auf die Kritik und erklärt laut „ArsTechnica“, dass man die Hashes der Dateien automatisch mit einer DMCA-Datenbank abgleicht.
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Rechtliche Vorgaben
Gleiche Dateien haben die gleichen Hashes. Dadurch kann Dropbox realtiv simpel die durch die DMCA-Datenbank geschützten Lieder, Filme und andere Inhalte herausfiltern. Die Dateien werden anschließend nicht gelöscht oder gesperrt. Einzig die Funktion, sie über die direkten Twitter- oder Facebook-Buttons zu teilen, wird eingeschränkt. Wirklich konsequent geht zwar anders, schließlich können die Dateien dennoch geteilt werden. Dropbox muss sich hier aber rechtlichen Vorgaben beugen.
Das selbe Prinzip kommt beim Dateiupload zum Einsatz. Will ein Nutzer eine Datei hochladen, die bereits auf dem Server existiert, muss er nicht erneut den Upload abwarten: Er bekommt dann einfach Zugriff auf die bereits vorhandene Datei. Viel Wirbel um relativ wenig also.