Sonstiges

GEMA-Gnarfs, die Vierzigste, Klappe – und bitte!

GEMA
Bislang musste YouTube Muiskvideos sperren
geschrieben von Tobias Gillen

Ein ganz normaler Tag in der GEMA-Zentrale in Berlin. Die hellsten Köpfe stecken mal wieder die Köpfe zusammen und überlegen, was sie als nächstes tun können, um diesem Internet einen Strich durch die Rechnung zu machen. Plötzlich der Geistesblitz: „Eingebundene Videos sind böse, die müssen wir lizenzieren!“ Und alle anderen so: „FTW!“

GEMA

GEMA und AKM einer Meinung – welch große Überraschung

Tut mir leid, wenn ich ein bisschen polemisch bin. Aber mich nervt das einfach, wenn immer wieder irgendwas Neues kommt, was man jetzt dann doch noch irgendwie ändern, verbieten oder lizenzieren möchte. Bei allem Herz für die Künstler: Die GEMA hat einiges an diesem Internet einfach nicht verstanden – und da ist das Hauptproblem begraben. Aber von Anfang an: Die Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger (AKM), so etwas wie die österreichische GEMA, kam jüngst auf die brilliante Idee, dass eingebettete Videos urheberrechtlich relevant sind und daher lizenziert werden müssen.

Bedeutet im Klartext: Will ein Blogger, Journalist oder sonst wer ein YouTube-Video einbinden, müsse er dafür zunächst die Rechte einholen – durch die Lizenzierung kostenpflichtig. Normale Links – also alles mit dem „a href“-Tag – seien hingegen völlig in Ordnung. Auch dann, wenn sie direkt auf des Künstlers Werk verlinken.


Neue Stellenangebote

Growth Marketing Manager:in – Social Media
GOhiring GmbH in Homeoffice
Praktikum im Bereich interne Kommunikation und Social Media
BOS GmbH & Co. KG in Ostfildern bei Stuttgart
Praktikum (m/w/d) Projektmanagement Social Media ab Januar 2025
CEWE Stiftung & Co. KGaA in Oldenburg

Alle Stellenanzeigen


Das alleine ist schon fragwürdig genug, aber dann steigt natürlich auch die GEMA noch mit ein. Ihre Stellungnahme zu dem Thema gegenüber netzpolitik.org:

Wir sehen das wie die AKM. Im Gegensatz zu einfachen Hyperlinks, die für uns keine relevante Nutzungshandlung darstellen, sollte Embedded Content lizenziert werden. Denn hier ist für den Nutzer nicht klar ist, dass die Datei von einer anderen Seite stammt.

Der Nutzer kann das nicht

Das stimmt natürlich. Wie soll ein Nutzer nur erkennen, dass er gerade ein YouTube-Video schaut? Und wie soll er darauf kommen, dass der Blogger nicht selbst auf dem Video mit sechszehn nackten Frauen zu einem Party-Song abtanzt? Der Nutzer ist schließlich blöd, ein solch weiter Gedankengang würde ihn komplett überfordern. Vielleicht wäre YouTube gut daran gelegen, ein Vimeo-ähnliches Feature einzuführen und in den Embed-Einstellungen einen extra „a href“-Link zum Video auf der Plattform in den Code einzubinden.

Die ganze Diskussion hatten wir ja jüngst erst, als der Bundesgerichtshof den Europäischen Gerichtshof anrief zu klären, inwieweit das Einbinden von YouTube-Videos gegen das Urheberrecht verstößt. Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen, vermutlich auch, weil sich die Richter darüber im Klaren sind, welch große Tragweite eine Entscheidung gegen das Einbinden von Videos hätte. Schließlich würde die Sharing-Kultur dadurch vermutlich großen Schaden nehmen.

Anders schaut es selbstverständlich immer dann aus, wenn ein Video unrechtmäßig auf den eigenen YouTube-Kanal hochgeladen wurde. Bei der AKM-GEMA-Idee geht es aber rein um das Einbinden von Videos, die der Urheber öffentlich zur Verfügung stellt. Warum genau er sich nicht darüber freuen sollte, wenn das Video über Blogs und Websites weiterverbreitet wird (inklusive Werbung, also zusätzliche Einnahmen), bleibt das Geheimnis von AKM und GEMA. Vielleicht sollten die hellsten Köpfe doch noch mal überlegen…

Bild: Screenshot

Über den Autor

Tobias Gillen

Tobias Gillen ist Geschäftsführer der BASIC thinking GmbH und damit verantwortlich für BASIC thinking und BASIC thinking International. Seit 2017 leitet er zudem die Medienmarke FINANZENTDECKER.de. Erreichen kann man ihn immer per Social Media.

7 Kommentare

  • Wird das von der GEMA umgesetzt, wird es zahlreiche Webseiten und Blogs betreffen, die darauf hin zu sperren können. Selber leite ich ein Online Magazin zum Thema Gaming und Let’s Plays.

    Sprich in fast jedem Beitrag wird ein YouTube Video eingebunden. Ob Trailer, Video Interview oder einfach ein Gameplay. Wenn ich nun dafür der GEMA Geld zahlen müsste, kämen zwei Sachen in Frage. Seite wird gelöscht oder wandert ins Ausland und so weg von der GEMA.

    Das ganze ist eh lächerlich. Bei jedem eingebundenen YouTube Video findet sich rechts unten ein YouTube Logo. Für den Nutzer nicht erkennbar? Klickt man auf den Videotitel kommt man auf YouTube. Erkennt man ja als Nutzer nicht. Die User sind ja alle Strohdumm.

    Waren wohl besoffen, die guten GEMA Menschen. Weiterhin kann der YouTuber ja selber entscheiden, ob man das Video einbinden darf oder nicht. Wieso mischt sich da nun die GEMA ein?

    Was erhoffen sich die dadurch, außer mehr Geld?

    Traurig einfach nur und das vermutliche Ende von vielen Blogs, die eben auf Themen spezialisiert sind, welche sich hauptsächlich mit YouTube beschäftigen.

  • Dann müsste eigentlich in der Analogwelt eine Buchhandlung für Ausgestellte Bücher im Schaufenster oder Ladengeschäft auch extra Urheberrechte zahlen?
    Das Problem ist zudem das sich solche Einbettungen per Hyperlink nicht nur auf Musikvideo begrenzen ließen, schnell wären wohl auch eingebettete Musik, Bilder, Textausschnitte oder gar Webseiten Urheberpflichtgig vom entsprechenden Seitenbetreiber und nun stelle man sich einmal die Konsequenzen für das Internet oder Dienste wie Facebook, Twitter ect vor.
    Das Internet zumindest Nichtkommerzielle Angebote wäre wohl Ärmer und sehe Textbasiert wie 1990 aus, Sozial Media Dienste wären kaum noch kostenlos oder der Nutzer unter ständiger Abmahngefahr.

  • Irgendwie hab ich so den Eindruck, sind es immer wieder die gleichen Institutionen, die es den Bloggern schwer machen wollen.

    Zu der GEMA Sache fällt mir nichts mehr ein, dazu noch das Urteil vom Landgericht Köln, dass jeder Blogger bei Fotos den Urheber kenntlich machen muss, im besten Fall mit „Standardbildbearbeitungssoftware“ den Namen des Urheber reinschreiben ins Bild. Und macht man es so, wie es das Gericht will, kann der Urheber einen auch wieder belangen, weil man durch das reinschreiben des Namens ins Bild unberechtigt das Werk verändert.

    Schade, dass man so das Internetleben verbiegen will …

  • Tja das Problem an der ganzen Sache ist einfach, dass scheinbar Leute das www regeln sollen, die in ihrem ganzen Leben noch nie an einem Rechner gesessen haben. Auch arbeitet bei der GEMA ganz sicher nicht ein Musiker. Ich versteh einfach nicht wieso man den Posten nicht an Menschen verteilt die auch etwas von der Materie verstehen. Menschen die wissen welche Auswirkungen solche Entscheidungen im Internet haben. Oder ist das sogar Absicht?
    Gibt es nicht die Möglichkeit eine Onlinepetition gegen die GEMA zu starten?
    Es muss doch etwas geben das wir tun können!

  • Im Prinzip könnte dieser Vorschlag sogar für Mindereinnahmen der GEMA führen und daher für sich allein Unverständlich.
    Wenn die „Verbreitung“ vieler Video durch Webseiteneinbettung wegfällt gibt es auch weniger Klicks und somit weniger Geld, abgesehen davon das der Bekanntheitsgrad sinkt, Webseiteneinbettung ist ja schließlich irgendwo auch Werbung.
    Es kann eigentlich nur als „Türöffner“ zu weiteren Urheberrechte Ausweitungen gesehen werden.

  • Ich ergänze mal einen in dem Post hier fehlenden Aspekt, den SPON aufgegriffen hat:

    „Plattformbetreiber wie etwa YouTube müssen ja ohnehin Linzenzgebühren für die Werke zahlen, deren Urheber von der Gema vertreten werden. Die von YouTube stammenden, auf anderen Websites per Einbettung abgespielten Inhalte fallen auch in die Nutzung, für die YouTube an die Gema zahlt. Die Gema fordert also faktisch eine doppelte Linzenzpflicht für dieselben Inhalte.“ – http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/gema-auch-wer-youtube-clips-einbettet-soll-zahlen-a-951579.html

    Das ist schlicht weg der Versuch, doppelt kassieren zu wollen

  • Was ein Blödsinn. Lose – lose – lose:
    Gema/AKM: Nehmen quasi nichts ein, da keiner mehr einbindet, sondern nur noch verlinkt.
    Nutzer: Sehen Content nicht, oder landen nur noch auf Seiten mit YouTube-Videos wo Brüste im Vorschaubild zu sehen sind, da sich nur da das Zahlen lohnt.
    Seitenbetreiber: Sind gezwungen ein Video mehr als nötig anzupreisen und zu beschreiben, können dicht machen, oder den Anspruch runter schrauben.