unbedingt den Telepolis-Beitrag zur Reform der bisherigen für Webseiten wichtigen Gesetze lesen:
An Stelle der beiden alten Gesetze werden nun das Telemeidengesetz (TMG, .pdf) und der Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien (RStV, .pdf) treten. Das TMG soll dabei die technischen und wirtschaftlichen Aspekte von Webseiten regeln, der neue RStV schafft Vorschriften über die journalistische Seite, wird also hauptsächlich Fragen regeln, die die Inhalte der Telemedien betreffen. Beide Gesetze sollen nebeneinander gelten, und das für sämtliche Medienformen, die im Internet anzutreffen sind. Die Trennung von Tele- und Mediendiensten ist damit abgeschafft, an Stelle der alten Kategorien tritt die neue Bezeichnung „Telemedien“.
Das wird teilweise erhebliche Rechte und Pflichten auch für manch einen Blogger wie auch Podcaster nach sich ziehen. Nicht nur eine verschärfte Impressumspflicht, Datenschutz und Werbung sind ein Thema, sondern vaD die Einhaltung journalistischer Sorgfaltspflichten, das durchaus auf bestimmte Blogs angewendet wenden könnte. So zB heisst es:
Der neue RStV gilt für alle Telemedien, also grundsätzlich auch für Blogs und Podcasts. Das Gesetz unterscheidet aber zwischen solchen Telemedien, die journalistisch-redaktionell gestaltet sind, und solchen, auf die dies nicht zutrifft. Bestimmte Mediendienste, wie etwa ein journalistisch anmutendes Nachrichtenblog, haben dann den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu folgen. Zum Beispiel müssten die Nachrichten vor ihrer Verbreitung auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit vom Anbieter geprüft werden
Das dürfte manch einem Privatblogger den Spaß verderben, zumal die Sprachregelung wie immer wachsweich ist.
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