ein abstruser Fall, der deutlich aufzeigt, dass Markenrecht mittlerweile ein Geschäft ist, mit dem man Geld verdienen kann. Gerald / SOS SEO Blog:
Heute lese ich im Westfalenblatt vom Fall „Zur Linde“?. Gastwirt Rolf Ortmeyer aus Isselhorst soll windigem Rechtsanwalt, der im Auftrag des „Gaststätten- und Hotellerieverbandes Zur Linde“? operiert, entweder 597,40 Euro + 81,43 Euro Gebühren für ein 30-jähriges Namensnutzungsrecht zukommen lassen oder den Namen der Gaststätte ändern. Der dubiose Verein hat den Namen „Zur Linde“? erst vor drei Jahren beim Deutschen Patent & Markenamt schützen lassen. Dagegen kann die Gaststätte auf eine über 300-jährige Geschichte zurückblicken.
So, also mal nachzählen, wie viele Gaststätten ich kenne, die Linde in der Namensbezeichnung tragen.
Kann man daneben nicht einfach eine Linde einpflanzen? Besser: es gibt schon eine?
„Zur Post“ wäre wohl noch lukrativer… aber den Namen und andere haben die bestimmt auch schon gesichert… was es nicht alles gibt…
„Zur Linde“ … da frag ich mich natürlich, wie sowas überhaupt beim DPA durchkommen konnte?
Erbärmlich so ein Verhalten, die Abmahnwelle bezüglich Markenrecht und allem was den Leuten sonst so passt, finde ich langsam echt lächerlich.
Ich würde den Namen der Gaststätte jetzt in „Zur ehemaligen Linde“ umbenennen und mittel eines Blattes in der Speisekarte und sonstigen auf diesen Misstand hinweisen.
Nee Entschuldigung irgendwo hört da mein Verständnis auf, wenn ich sowas lese. Vielleicht sollte ich auch endlich aufhören, mein Geld auf einen, meiner Ansicht nach, legalen Weg zu verdienen. Ich sollte einen Verein gründen und Abmahnungen verschicken. Ich schützt mir dann ein lebenwichtiges Wort wie „Fusspilz“ und mahne alle ab die es benutzen!
Ist das nicht eine Idee?!
echt überflüssig sowas ..
[…] Man bedenke auch , das DPMA bekommt pro angemeldeter Marke minimum dreihundert Euro. Via S-O-S SEO Blog, Basic Thinking […]
Wer sich fragt, wie ein so verbreiteter Name wie „Zur Linde“ ohne weiteres geschützt werden konnte, dem sie verraten, dass laut einer Mitarbeiterin des deutschen Patent- und Markenamtes in München, die Richtlinien lockererer gehandhabt werden: „Es werden Zurzeit Dinge geschützt, die es bisher nicht geschafft hätten.“
Man bedenke auch , das DPMA bekommt pro angemeldeter Marke minimum dreihundert Euro.
[…] via Basicthinking — Abmahnitis continues Abgelegt unter: Unsortiert, Ethik, Plagen Stichworte: Anspruch, Gastgewerbe, geschaeftlicher Gebrauch, grobe Fahrlaessigkeit, Haftung, Kaufmannsehre, Markenrecht, Namensrecht, Offensichtlichkeit, Patentamt, Schutzwuerdigkeit and Zur Linde Von Silke Schümann am 8. November 06, 13:47 pm […]
[…] Das auf Amtswegen mal was querläuft ist bekannt. Neu ist, dass Beamte anscheinend nach dem Feierabend in ihre Schlafbehälter kippen ohne einmal eine Schenke zu sehen. Sont wäre es nicht zu dem Fall des Gastwirts Rolf Ortmeyer gekommen. Oder wie ist sonst zu erklären, dass der wohl nach Dorfkrug häufigste Gastronomiename “Zur Linde” vor drei Jahren beim Bundespatentamt angemeldet werden konnte? Glück für den “Gaststätten- und Hotellerieverband Zur Linde”, falls Betroffene aus Angst zahlen. Eine Rechung, wie lohnend so ein Vorgehen aus Sicht des Abmahners sein kann, wird auf dem S-O-S SEO Blog aufgestellt. Die IHK Hannover rät, nicht zu reagieren. (via) […]
Ich finde das ne tolle Sache! Ihr seid doch alle nur neidisch, dass Ihr nicht so eine geniale Idee hattet. Nun ist mein Konto gut gefüllt und ich kann mir endlich jeden Tag die Sonne auf meinen rasierten Sack strahlen lassen!
Ha, ha, ha, ich lach euch alle aus!!! 😉