Beetlebum versteigert dieses Bild auf eBay. Und spendet den Erlös. An wen und was ist der Grund? Mario Thiel hat Flickr-Bilder auf seinem Blog mit dem „Blog-This“-Button veröffentlicht. In der Annahme, dass das ok sei. Wars nicht, weil der Urheber die Bilder nicht über Creative Commons freigegeben hatte. Dennoch zeigt Flickr diesen Button an, was äusserst dumm ist. So oder so, Mario hat sich natürlich eine Abmahnung eingefangen.
Was bis in den Himmel stinkt, ist diese Aussage: …dieses kleine Wasserzeichen aufgefallen, das eindeutig zeigt das eine Amerikanische Firma die Rechte am Bild besitzt… Das Bild ist inzwischen nicht mehr auf Flickr zu finden, da der User seinen Account gelöscht hat kurz nachdem René ihn angeschrieben hat. Zumindest bei dem Bild ist die Anwaltskanzlei durchaus berechtigt zu handeln, da eindeutig aus der Website des Models hervor geht das sie durch diese Kanzlei vertreten wird…
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Bei der Kostennote wird trotzdem kräftig hingelangt: über einen 1,5-fachen Satz aus einem Geschäftswert von 13.000 Euro und 8.000 Euro kommt die Kanzlei Kötz dann insgesamt auf die nette Summe von 1576, 44 Euro. Damit ist es aber noch nicht genug, denn nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Auskunftserteilung über die Verbreitung und Zurschaustellung der Bildchen soll Mario sich selbstverständlich verpflichten, auch noch Lizenzgebühren zahlen.
Also schon mal notiert: Kanzlei Kötz in Düsseldorf. Werde ich weiterempfehlen.
via wirres