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Studie: Three-Strike-Verfahren gegen illegales Filesharing nutzlos

Eine australische Studie hat jetzt wissenschaftlich erfasst, was kritische Stimmen schon vor Jahren befürchtet haben: Das Three-Strike-Verfahren, wie es in Frankreich, Neuseeland, Großbritannien, Südkorea und Taiwan eingesetzt wird, zeigt keine überprüfbaren Auswirkungen auf das illegale Filesharing. An der erhofften Abschreckung, die durch das Verfahren Nutzer vom Schwarzkopieren abhalten sollte, ist also nicht viel dran.

Zweimal leicht und einmal hart

Download - David Pursehouse - http://www.flickr.com/photos/mdid/3235835001/Das System der Three Strikes ist dem Baseball entliehen: Wenn man erwischt wird, werden die ersten zwei Vergehen nur leicht bestraft oder es werden Verwarnungen ausgesprochen. Beim dritten Mal ist die Strafe dagegen umso härter: Der Internetzugang wird beschränkt. Das kann von Sperrungen für YouTube oder Facebook bis hin zur Komplettsperrung reichen. Davon wären aber dann nicht nur Einzelpersonen, sondern ganze Haushalte betroffen, die dann quasi mit in Sippenhaft genommen werden.

Derlei „Kollateralschäden“ nahm die Politik nicht nur bereitwillig in Kauf, sie gehörten mit zum Konzept. Schließlich waren die Hoffnungen, die sowohl Regierungen als auch Rechteinhaber in die Three-Strikes-Regelung legten, enorm. Dabei gab es bereits früh erste Anzeichen, dass die Strategie weitgehend ins Leere läuft. „Torrentfreak“ zitierte etwa Anfang 2011 eine Umfrage von ZDNet.fr, laut der nur 4 Prozent der französischen Filesharer aufgehört hatten, illegal Musik herunterzuladen – aus Sorge, dabei erwischt zu werden. Belastbare Beweise für einen generellen Fehlschlag der Methode gab es allerdings bisher kaum – bis jetzt.


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Studie sieht keine Belege für Wirkung

Rebecca Giblin von der Monash University in Victoria untersuchte in ihrer Studie die Auswirkungen des Three-Strike-Verfahrens in verschiedenen Ländern. Dazu zog sie Nutzer-Statistiken, Downloadzahlen und Internet-Traffic heran und setzte diese Zahlen in Bezug zu den verschickten Verwarnungen und Three-Strike-Verfahren. Und bei allen Ländern kommt Giblin zum selben Schluss:

Es gibt keine Belege für einen Kausalzusammenhang zwischen Three-Strike-Verfahren und weniger Urheberrechtsverletzungen. Wenn ‚Effektivität‘ weniger Vergehen bedeuten soll, dann ist das Verfahren nicht effektiv.

Auch führe das Verfahren nicht dazu, dass Nutzer sich verstärkt legalen Angeboten zuwendeten.

Frankreich rudert zurück

Dieses vernichtende Gesamturteil gilt vor allem auch für Frankreich, das ganz vorne dabei war, das Verfahren gegen Urheberrechtsverletzungen einzusetzen. Im Mai 2009 wurde das Hadopi-Gesetz verabschiedet und die gleichnamige Behörde eingerichtet. Bis Juni 2013 verschickte die Behörde mehr als 1,2 Millionen Warnhinweise wegen Urheberrechtsverletzungen, davon kamen allerdings nur drei Fälle bis zu einem Gerichtsurteil.

Und auch die Bilanz dieser Prozesse war blamabel für die Politik: eine Geldstrafe von 150 Euro, eine Verwarnung, ein Freispruch. Mittlerweile wird die Behörde abgewickelt, weil sie zu teuer und ineffizient ist. Auch das Gesetz an sich steht auf dem Prüfstand, dafür ist natürlich schon ein neues in Arbeit.

Bild: David Pursehouse / Flickr (CC BY 2.0)

Über den Autor

Thorsten Nötges

Thorsten Noetges ist Nerd, Gamer,und seit 1995 im Internet zu Hause. Er hat von 2013 bis 2014 über 100 Artikel auf BASIC thinking veröffentlicht.