Das Bundesjustizministerium nimmt sich Telegram zur Brust. Der Vorwurf: Der Messenger-Dienst verstoße in mehreren Punkten gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Die ersten beiden Verfahren laufen bereits.
Seit Oktober 2017 gilt in Deutschland das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Das Gesetz mit dem etwas sperrigen Namen soll es Nutzer:innen von sozialen Netzwerken ermöglichen, sich ausreichend über Hass, Kriminalität, Diskriminierung und andere strafbare Inhalte zu beschweren.
Zuständig für die Einhaltung des NetzDG sind die sozialen Netzwerke selbst. Sie müssen außerdem vierteljährlich Bericht erstatten und Opfern von Persönlichkeitsverletzungen auf ihren Plattformen Auskunft über den Verletzenden erteilen.
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Telegram im Visier des Bundesjustizministeriums
Nun hat sich der erste große Messenger genau wegen dieses Gesetztes Ärger mit dem Bundesjustizministerium eingehandelt.
Die Rede ist von der beliebten WhatsApp-Alternative Telegram. Der Grund: In der App gebe es für Nutzer:innen keine leicht erkennbare Möglichkeit, um strafbare Inhalte zu melden. Das teilt eine Sprecherin mit.
Doch das ist nicht der einzige Vorwurf des Justizministeriums. Demnach fehlt dem Messenger außerdem ein Ansprechpartner für die Jurisdiktion. Es sei nicht klar, wohin sich die Gerichtsbarkeit wenden muss, wenn jemand juristisch gegen den Dienst vorgehen will.
Dies könnten Nutzer:innen tun, wenn sie ihre Rechte nicht gewahrt sehen.
Zwei Bußgeldverfahren laufen
Das im Justizministerium zuständige Bundesamt für Justiz hat laut der Sprecherin zwei Bußgeldverfahren angestoßen. Diese seien an eine Adresse des Messengers in den Vereinigten Arabischen Emiraten gegangen.
Nun kann der Konzern Stellung zu den Vorwürfen beziehen. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, könnte das bußgeldbewehrte Netzwerkdurchsetzungsgesetz erstmals Folgen für einen der großen Messenger haben.
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