Marketing

Gutschein für gute Note: Wettbewerbszentrale verbietet gekaufte Bewertungen

Bewertung, Bewertungen, Smiley, Rating, gekaufte Bewertungen
Wer mit Gutscheinen für gute Bewertungen lockt, könnte Probleme bekommen. (Foto: Pixabay.com / athree23)
geschrieben von Christian Erxleben

Wie kommen Händler an gute Bewertungen? Ein Gutschein für eine positive Rezension könnte ein guter Anreiz sein, denken sich viel Unternehmer. Doch das verfälscht die Ergebnisse. Deshalb geht die Wettbewerbszentrale gegen gekaufte Bewertungen vor.

Wenn du dir per Lieferdienst eine Pizza bestellst oder für ein Geschenk auf Amazon unterwegs bist, achtest du – bewusst oder unbewusst – auf die Bewertungen.

Ein Produkt oder ein Anbieter mit einem Rating von 4,5 von 5 Sternen und mehr als 500 Bewertungen kommt dabei deutlich besser weg, als der Konkurrent mit 2,5 von 5 Sternen und 60 Bewertungen.


Neue Stellenangebote

Growth Marketing Manager:in – Social Media
GOhiring GmbH in Homeoffice
Social Media Manager (m/w/d)
HomeServe Deutschland Holding GmbH & Co. KG in Frankfurt am Main
Praktikum im Bereich Social Media Governance ab März 2025
Mercedes-Benz AG in Stuttgart

Alle Stellenanzeigen


Deshalb ist es nur logisch, dass Dienstleister an möglichst positiven Rezensionen der Kunden interessiert sind. Doch wie gelingt das? Es ist schließlich gemeinhin bekannt, dass zufriedene Kunden selten ein Lob hinterlassen. Nur wer mit einer Leistung unzufrieden war, meldet sich empört zu Wort.

Wettbewerbszentrale geht gegen gekaufte Bewertungen vor

Ein möglicher Anreiz für Kunden, eine positive Bewertung zu hinterlassen, ist ein Gutschein. Das dachten sich auch ein Elektronikhändler und ein Spezialist für Brillen.

Ersteres Unternehmen hatte den Bestellungen, die über Amazon getätigt worden sind, einen Gutschein hinzugelegt. Dieser jedoch ist an eine Bedingung geknüpft: eine positive Bewertung.

Konkret heißt es:

„Sie sind zufrieden mit dem Produkt? Dann bieten wir Ihnen an 15,- Euro zu erstatten, wenn Sie auf der Produktseite eine positive Bewertung für das Produkt hinterlassen …“

Nun hat sich die Wettbewerbszentrale eingeschaltet und beschlossen, dass diese Art der Gutscheinwerbung irreführend ist. Einen Grund nennen die unabhängigen Marktbeobachter in ihrer Pressemitteilung auch: „Bei einer solchen Bewertung steht dann nicht mehr die Zufriedenheit des Kunden im Vordergrund, sondern allein der finanzielle Anreiz, der durch den Gutschein gesetzt wird.“

Gekaufte Bewertungen: Falscher Antrieb für Kunden

Es geht folglich darum, dass die Kunden keine positiven Bewertungen abgeben, weil sie das Produkt gut finden. Nein. Sie geben sie ab, weil sie sich einen finanziellen Vorteil dadurch erhoffen. Somit handelt es sich um gekaufte Bewertungen, die das gesamte Rating eines Produktes beeinflussen und andere Kunden in die Irre führen.

Die Werbemaßnahmen wurden außergerichtlich verboten. Alle betroffenen Unternehmen haben sich bereit erklärt, künftig auf diese Form der Werbung zu verzichten. Und für alle Firmen, die auf diese Methode zurückgreifen, ist die Botschaft ebenfalls klar.

Auch interessant:

Über den Autor

Christian Erxleben

Christian Erxleben arbeitet als freier Redakteur für BASIC thinking. Von Ende 2017 bis Ende 2021 war er Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Ressortleiter Social Media und Head of Social Media bei BASIC thinking tätig.

3 Kommentare

  • Dabei wird vergessen, dass viele, die Artikel, insbesondere Bücher über Amazon verkaufen, längst andere Wege wählen. Sie veranstalten in geschlossenen oder geheimen Lesergruppen Gewinnspiele im Gegenzug zu Bewertungen. Das ist nichts anderes als gekaufte Bewertungen.

  • Na wenn die Wettbewerbszentrale etwas außergerichtlich verbietet, dann zittern natürlich „alle beteiligten Unternehmen“. Leute, das Thema ist ein wenig größer, als man sich vorstellen kann.
    VG, content-werkstatt