Seit dem 28. September 2018 ist die FIFA 19 auf dem Markt erhältlich. Um den Markteintritt der Fußball-Simulation zu pushen, wollte Adidas manche der eigenen Spieler ins Marketing mit einbeziehen. Doch diese sollten bei ihren Postings möglichst unterlassen, die Schenkung zu kennzeichnen. Ein neuer Höhepunkt im Influencer Marketing.
Um sich für die kommende Bundesliga-Saison zu verstärken, hat der VfB Stuttgart zum 1. Juli 2018 Borna Sosa unter Vertrag genommen. Der 20-jährige Abwehrspieler kam von Dinamo Zagreb für eine Ablösesumme von rund sechs Millionen Euro.
Doch noch bevor Sosa in der laufenden Bundesliga-Spielzeit einschlagen konnte, sorgte der Kroate auf Instagram für Schlagzeilen. Was war passiert?
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Adidas-Spieler sollen FIFA 19 bewerben – ohne Kennzeichnung
Als Spieler, der bei Adidas unter Vertrag steht, hatte Sosa von seinem Partner und dem US-amerikanischen Spieleentwickler EA Sports vorab FIFA 19 erhalten. Die beliebte Fußball-Simulation ist offiziell am 28. September auf den Markt gekommen.
Für Borna Sosa – und sicherlich einige weitere Adidas-Spieler – gab es das neue Game schon ein paar Tage früher. Der Grund: Sie sollten am Erscheinungstag über die eigenen Social-Media-Kanäle auf die Neuerscheinung hinweisen – soweit kein Problem.
So erschien dann am 28. September eine Instagram Story von Borna Sosa, in der ein Dank an Adidas und das neue Spiel zu sehen ist. Ebenfalls auf dem Bild: das Schreiben von Adidas und EA Sports an Sosa.
Darin steht:
FIFA 19 wird eigentlich erst am 28. September veröffentlicht. Aber als adidas-Spieler bekommst du schon heute dein Exemplar.
Wir würden uns freuen, wenn du ein Foto von dir beim Zocken über deine Social-Media-Kanäle posten würdest. Verzichte aber bitte darauf zu erwähnen, dass du das Produkt geschenkt bekommen hast. Wenn möglich, dann sollte das Posting am 28. September mit dem Hashtag #FIFA19 veröffentlicht werden.
Zu sehen, gibt es den Screenshot beim „VfBruddler“ auf Twitter, der die Story verbreitete.
Sosa soll #FIFA19 auf Social Media posten, aber nicht erwähnen, dass er es geschenkt bekommen hat ??#VfB pic.twitter.com/GURjp0SIzD
— HaupttribünenBruddler (@VfBruddler) 28. September 2018
Adidas ruft zur Schleichwerbung auf
Der brisante Satz im Schreiben von Adidas und EA Sports ist die Bitte, eine Kennzeichnung der Schenkung zu unterlassen. Damit fordert der Sportartikelhersteller letztendlich dazu auf, eine Werbemaßnahme gezielt zu verschleiern. Das ist nichts anderes als Schleichwerbung.
Vermutlich wäre diese Methode nicht einmal ans Licht gekommen, hätte Sosa tatsächlich lediglich ein Bild „beim Zocken“ gepostet. Nun kann es an den mangelnden Deutsch-Kenntnissen Sosas oder an seiner Naivität liegen, dass er den Brief mit veröffentlicht hat.
Festzuhalten bleibt jedoch, dass Adidas geltende Richtlinien offenbar nicht allzu wichtig nimmt. Und das könnte sogar noch weitreichendere Folgen für das Unternehmen haben.
Im August 2017 hatte das Oberlandesgericht Celle die Drogeriemarktkette Rossmann verurteilt, weil ein Influencer ein Produkt nur mit #ad gekennzeichnet hatte. Diese Art der Kennzeichnung würde nicht genügen. Bei jeder weiteren Zuwiderhandlung droht Rossmann ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro.
Und im FIFA19-Fall gibt es ja nun nicht einmal eine Kennzeichnung der Postings.
Auch interessant:
Passend dazu: https://www.horizont.net/marketing/nachrichten/Schleichwerbung-verhindern-Electronic-Arts-fuehrt-eigenes-Regelwerk-fuer-Influencer-ein-144192
Meine Frage an den Autor ist, welche „Richtlinie“ wurde von Addidas verletzt und welche „weitreichenden Folgen“ könnte das seiner Meinung nach juristisch haben? Ist nicht vielmehr der Wert von FIFA 19 mit 54,99€ so gering, dass es sich juristisch gesehen mit der Produltgestellung gar nicht um Schleichwerbung handelt?
Die Höhe des Beitrags hat nichts mit dem Fakt der Schleichwerbung zu tun. Dazu schreibt Rechtsanwältin Anna Rehfeldt: „Werbung ist nach der gesetzlichen Definition gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 7 RStV jede Äußerung, die gegen ein Entgelt oder eine ähnliche Gegenleitung erbracht wird, um den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern. Werbung ist demnach grundsätzlich immer von einer, wie auch immer gearteten Gegenleistung abhängig. Die Gegenleistung ist weit gefasst und kann in Form einer finanziellen Zuwendung oder in Form von Sachmitteln erfolgen, wenn der Influencer im Gegenzug bestimmte Marken oder Produkte (positiv) in seinen Berichten erwähnt und/oder verlinkt.“ (Mehr dazu hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/influencer-marketing-geht-schleichwerbung-auch-ohne-gegenleistung_131674.html)
Die weitreichenden Folgen kannst du am Urteil des OLG Celle erkennen, das am Ende des Artikels erwähnt wird.