Wirtschaft

Recht auf Reparatur: Wie die EU Verbraucher stärkt

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Das Recht auf Reparatur soll dafür sorgen, dass wir Geräte länger benutzen und die Umwelt schützen. (Foto: Unsplash.com / kilianfoto)
geschrieben von Vivien Stellmach

Das Europaparlament möchte ein Recht auf Reparatur einführen und eine „Kultur der Wiederverwendung“ entstehen lassen. Verbraucher sollen sich unter anderem auf Gesetze für eine längere Nutzbarkeit berufen, damit sie kaputte Geräte nicht sofort wegwerfen und ersetzen müssen.

Für viele Verbraucher lohnt es sich nach einigen Jahren nicht mehr, technische Geräte reparieren zu lassen. Das kann zum einen daran liegen, dass sie beispielsweise die Zeit überholt hat und sie den eigenen Ansprüchen nicht mehr genügen.

Zum anderen lassen sich einige Geräte gar nicht mehr reparieren. Apples MacBook Pro ist beispielsweise sehr anfällig für Wasserschäden. Manchmal reichen schon wenige Tropfen Flüssigkeit aus, um einen Totalschaden herbeizuführen – und das bei einem rund 1.500 Euro teuren Gerät.

Eine Umfrage des offenen Datenportals der EU zeigt aber, dass vier von fünf Europäern ihre Geräte gerne reparieren lassen und weiter benutzen würden. Deshalb führt das Europaparlament nun ein Recht auf Reparatur ein.

Was ist das Recht auf Reparatur?

Das Recht auf Reparatur bringt neue Gesetze für eine längere Nutzbarkeit elektronischer Geräte mit sich. Die Kommission möchte eine „Kultur der Wiederverwendung“ in Europa entstehen lassen und das Reparieren wieder attraktiver machen.

Neben Smartphones und Co. betrifft das neue Recht auch alle anderen elektronischen Geräte, darunter Kaffee- und Waschmaschinen.

Die Abgeordneten fordern, dass uns beim Kauf dieser Produkte Informationen über die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, Software-Aktualisierungen und die Reparatur inklusive Kosten und Zeiten „klar und leicht lesbar“ zur Verfügung gestellt werden.

Verbraucher sollen kostenlos Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen erhalten. Zudem soll der „Preis eines Ersatzteils im Verhältnis zum Preis des gesamten Produkts“ stehen.

Hersteller sollen Ersatzteile dabei für einen verbindlichen Mindestzeitraum zur Verfügung stellen, der sich nach der geschätzten Lebensdauer des entsprechenden Gerätes richtet. Die Parlamentarier haben das Recht auf Reparatur mit 395 zu 94 Stimmen angenommen. 207 Abgeordnete enthielten sich dabei.

Wie sieht die Kreislaufwirtschaft mit dem Recht auf Reparatur aus?

Laut David Cormand, dem Berichterstatter des Parlaments, sei es höchste Zeit, die Kreislaufwirtschaft nach dem European Green Deal zu fördern.

Sein Wunsch ist ein „umfassendes Regelwerk, das klare und einfache Entscheidungen erleichtert, anstelle von technischen Änderungen, denen es an politischem Mut fehlt“, wie der französische Grünen-Abgeordnete sagt.

Im Bericht des Parlaments steht dazu, dass der globale Ressourcenverbrauch zu hoch sei, die Abfallmenge weiter ansteige und es so nicht weitergehen dürfe. Das Recht auf Reparatur fordert ein recyclingfreundliches Design.

Die neue Kreislaufwirtschaft mit dem neuen Gesetz sieht deshalb vor, die Wiederverwendung und Aufwertung von Geräten, die noch funktionieren, einfacher zu gestalten.

Dazu solle die EU unabhängige Reparaturbetriebe und Unternehmen fördern, die nachhaltig arbeiten. Auch das Geschäft mit gebrauchten Geräten soll wieder attraktiver werden.

Was verändert sich für Unternehmen und Verbraucher?

Mit dem neuen Gesetz müssen Unternehmen umfassende Informationen über Reparaturkosten und Ersatzteile schon beim Kauf angeben. Apple müsste demnach darüber aufklären, dass Wasserschäden am MacBook Pro nicht repariert werden können.

Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass viele Geräte auch „viel zu oft verlötet, verklebt oder verschweißt seien, sodass sie kaputt gehen“, wenn man sie reparieren will.

Hersteller müssten allerdings eine große Menge an Ersatzteilen auf Vorrat produzieren, wenn das Recht auf Reparatur greifen soll. Das könnte mehr Elektromüll erzeugen als das Gesetz vermeiden will.

Zudem erhöhen sich die Kosten für Unternehmen. Das dürfte sich auch in den Preisen für Neugeräte widerspiegeln. Letztendlich würden also die Verbraucher für das Recht auf Reparatur zahlen – ob sie wollen oder nicht.

Ist das Recht auf Reparatur wirklich sinnvoll?

Es stellt sich die Frage, ob das Recht auf Reparatur nur Symptome einer ungesunden Wirtschaft mit Elektrogeräten bekämpft. Möglicherweise bräuchte es eine grundlegend neue Herstellung und ein neues Bewusstsein.

Wir könnten beispielsweise auf billig produzierte Waren verzichten, die anfällig für Schäden sind, und stattdessen gleich in hochwertige Materialien und Produkte investieren.

Auch könnten Smartphone-Hersteller ihre Geräte über einen noch längeren Zeitraum mit Software-Updates versorgen. Verbraucher und Unternehmen sollten zudem gemeinsam überlegen, ob es nötig ist, jedes Jahr neue Geräte auf den Markt zu bringen und so das Konsumverhalten auf die Spitze zu treiben.

Über den Autor

Vivien Stellmach

Vivien Stellmach war von Mai 2019 bis November 2020 Redakteurin bei BASIC thinking.