MUAHAHAHA, aus der Klageschrift von Blogger A gegen Blogger B (inhaltlich egal):
Bei der Klageschrift ist mir aufgefallen, dass sie eine Reihe von unwahren Tatsachenbehauptungen enthält. Auf Seite 3 der Klage steht im Absatz „Die Parteien“?, ich würde „eine Blogsphere verwenden, um das politische Tagesgeschehen zu kommentieren„? und ich würde „durch Trollen Widerspruch von anderen Bloggern in den Comments auslösen.“? Auf Seite 4 der Klage wird behauptet, ich hätte eine „Verlinkung zwischen meiner Homepage und der Homepage des Klägers dergestalt hergestellt, dass bei der Eingabe des Namens des Klägers bzw. seiner Homepage automatisch die Homepage des Beklagten erscheint [„¦].“?
*Fenster auf, Luft rein, Sauerstoff*
lieber Gott, ich liebe dieses Leben 🙂 Und die Klägerin muss anscheinend einen nigerianischen Anwalt beauftragt haben.. muahahhaa… hahahhaaa…..
via SWR
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Werd’ ich jetzt verklagt?
Schon früher einmal hatte ich von den “Uneinigkeiten” zweier Blogger am Rande etwas mitbekommen, aber nun scheint das Ganze eine weitere Hürde zu nehmen. Der Herr Entenmann verklagt den Herrn Bartels, und das mit einigen sehr stichhaltig…
Erinnert mich irgendwie an die schöne alte DAUFAQ
Juristen erklären das Internet.
Wenn man das gelesen hat, wundert man sich über garnix mehr…