Der Dezember 2024 hält neue Gesetze und einige Veränderungen und für Arbeitnehmer und Verbraucher bereit. Denn es treten neue Regelungen in Kraft. Unter anderem gilt das Stecksystem USB-C künftig als Standard für Ladekabel in der EU. Außerdem steigen die Steuerfreibeträge – rückwirkend für das Jahr 2024.
Neue Gesetze im Dezember 2024: Diese Änderungen treten in Kraft
Wie fast jeder Monat bringt auch der November 2024 einige wichtige Veränderungen für Arbeitnehmer und Verbraucher mit sich. Außerdem treten neue Gesetze in Kraft.
Beispielsweise greift die neue Produktsicherheits-Verordnung, die Verbraucher besser vor unsicheren Produkten schützen soll. Außerdem gilt das Stecksystem USB-C künftig als Standard für Ladekabel in der EU.
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1. Steuerfreibeträge steigen
Über das Jahressteuergesetz wird der Steuerfreibetrag erhöht. Er steigt um 180 Euro auf 11.784 Euro – auch nachträglich für das Jahr 2024. Bei einer gemeinsamen Veranlagung der Steuern erhöht sich der Betrag um 360 Euro. Außerdem wird der Kinderfreibetrag um 228 Euro angehoben.
Da beide Änderungen rückwirkend erfolgen, werden sie in vielen Fällen beim Dezembergehalt berücksichtigt und zu einer einmaligen Erhöhung des Nettolohns führen. Ab Januar 2025 fließen die Erhöhungen der Freibeträge in die monatliche Gehaltsabrechnung mit ein.
2. USB-C als EU-einheitliches Ladekabel
Das Stecksystem USB-C wird ab dem 28. Dezember 2024 innerhalb der EU verpflichtender Ladestandard für Smartphones, Tablets, Kopfhörer, tragbare Videospielekonsolen, Tastaturen, E-Reader, Navigationsgeräte, Headsets und tragbare Lautsprecher – sofern sie mit einem Kabel aufgeladen werden können. Ab 2026 soll dieser Ladestandard auch für Notebooks gelten.
3. Mehr Produktsicherheit für Verbraucher
Die neue Produktsicherheits-Verordnung soll Verbrauchern sicherere Non-Food-Produkte gewährleisten. Ab dem 13. Dezember 2024 müssen sie beim Rückruf eines Produktes etwa besser informiert werden – unabhängig davon, wo das Produkt erworben wurde.
Heißt konkret: Im Falle eines Rückrufs stehen Händler künftig in der Pflicht, Verbraucher bei Rückrufen zu informieren – etwa über die hinterlegten Kontaktinformationen. Online-Händler müssen außerdem eine Kontaktstelle anbieten, die Beschwerden oder Hinweise auf gefährliche Produkte ermöglicht.
4. Inflationsprämie läuft aus
Im Dezember besteht für Arbeitnehmer letztmalig die Möglichkeit, von der steuerfreien Inflationsausgleichsprämie zu profitieren. Arbeitgeber können bis Ende des Jahres bis zu 3.000 Euro in Form von Geld– oder Sachleistungen auszahlen – ohne dass dafür Sozialabgaben oder Steuern anfallen.
5. Bahnpreise steigen
Der neue Winterfahrplan der Deutschen Bahn tritt ab dem 15. Dezember in Kraft. Wer in der Weihnachtszeit mit der Bahn reisen möchte, sollte sich darauf einstellen, dass die Flexpreise im Fernverkehr ab dem 15. Dezember um 5,9 Prozent steigen. Außerdem wird das Stornieren von Flex-Tickets gebührenpflichtig – ab sieben Tagen vor dem Reisedatum. Die Preise für die Bahncards 25 und 50 sowie für Spar- und Supersparpreise bleiben unverändert.
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