Amazon handelt sich Ärger mit dem Bundeskartellamt ein: Nach Beschwerden mehrerer Händler über die von der Verkaufsplattform eingeforderte Preisparität hat das Bundeskartellamt nun Ermittlungen eingeleitet.
Um was geht es genau? Amazon verlangt von Händlern, die über die Verkaufsplattform ihre Waren anbieten, dass diese nirgendwo günstiger angeboten werden, selbst nicht in Verbindung mit Coupons und Rabatt-Aktionen. Ausnahme ist der stationäre Handel. Wer sich nicht dran hält, hat mit Konsequenzen zu rechnen, in der Regel mit dem Ausschluss von der Verkaufsplattform. Amazon nutzt somit nicht nur seine marktbeherrschende Stellung aus, sondern behindere den Wettbewerb durch unlautere Preisabsprachen, so die Branche. Laut Amazon gilt die Regelung auch in England und Frankreich, wo betroffene Händler bereits Anfang des Jahres eine Warn-Mail erhalten haben. Auch in den USA scheint die Klausel Bestand zu haben, allerdings nur für größere Markenhändler.
Klage von Konkurrent Hood.de
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Neben dem Kartellamt greift auch Wettbewerber Hood.de zu juristischen Mitteln. Dieser hat eine Klage beim Landgericht Köln eingereicht und lässt die Klausel gerichtlich überprüfen: „Amazon greift mit der sogenannten Preisparität massiv in die freie Preisgestaltung der Händler ein“, so Geschäftsführer Ryan Hood vom Wettbewerber Hood.de.
Die beanstandete Regelung ist schon seit Längerem Bestandteil der AGBs von Amazon und bereits im Frühjahr 2010 hat das Bundeskartellamt angekündigt, ein Verfahren zu prüfen. Wie uns das Kartellamt mitteilte, wurde dieses aufgrund von „Prioritätserwägungen“ bislang zurückgestellt. Zudem sei die Klausel in der Vergangenheit nicht durchgesetzt worden. Da sich nun aber Beschwerden von Händler häufen, dass die Regelung vermehrt angewandt werde, wurde nun ein Verfahren aufgenommen.
Richtig so! Ich mag zwar Amazon und im Zweifel zahle ich lieber ein paar Euro mehr als bei einem dubiosen Händler aus irgendeiner Preissuchmaschine, aber nach Auffassung mehrerer Rechtsexperten ist die Vorgehensweise von Amazon eine starke Wettbewerbsverzerrung. Auf der anderen Seite wird argumentiert, dass Amazon nicht selbst den Preis festsetzt, sondern die Preisgestaltung weiterhin den Händlern überlässt und es sich somit eben doch nicht um eine Preisabsprache handelt.
Da Händler allerdings auf Käufe, die über Amazon getätigt wurden, eine Verkaufsprovision von in der Regel 15 % an die Plattform abführen müssen, müssen sie ihre Preise dementsprechend anpassen. Die Preisparitätsklausel führt nun dazu, dass Händler ihre Produkte in ihren eigenen Shops oder auf Plattformen wie Hood.de, die keine oder nur geringe Gebühren verlangen, zu teuer anbieten (müssen). Also für mich hört sich das schon nach unlauterem Wettbewerb an.
Zwei Jahre Prüfung vor Verfahrenseröffnung
Neben der Tatsache, dass Amazon mit unfairen Mitteln spielt, muss sich aber auch das Bundeskartellamt fragen lassen, warum es ein Verfahren nicht schon früher eröffnet hat. Mehr als zwei Jahre Prüfung für einen ernstzunehmenden Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung eines der größten eCommerce-Unternehmen sind schon etwas fragwürdig. Da das Verfahren nach Angaben des Bundeskartellamtes aufgrund der Vielzahl der betroffenen Händler sehr aufwändig sei, dürfte eine endgültige Entscheidung allerdings auf sich warten lassen.
Bild: Amazon.de
Ach diese Amerikanischen Unternehmen sind alle ein wenig seltsam. Also was Foxcon in China ist, ist bei uns wohl Amazon.. Wenn ich da nur an die Weihnachtsbelegschaft denke…
Nunja hoffentlich bekommt Amazon mal eins aufm Deckel.
Immer, wenn jemand „AGBs“ schreibt oder sagt, stirbt irgendwo ein Katzenbaby.
Ansonsten volle Zustimmung.
[…] verlangen, draufschlagen, um der Preisparität zu genügen und nicht unnötig Verluste zu machen. Das Bundeskartellamt will sich dann doch endlich auch mal bequemen, sich diese Kober-Nummer nun genauer anzusehen. Im Kern sieht es nämlich sehr danach aus, als wenn […]
Ist doch die gleiche Nummer die HRS.de mit seinen Hotels versucht hat.. und die sind auch gescheitert…
Ich finde da gibt es auch absolut gar keinen Spielraum… solche Klauseln müssen nichtig sein..
Was denn? Allgemeine Geschäftsbedingungens ist doch deutsch korrekt.
Sehr interessant ich lese in Foren immer häufiger von Amazon-Händlern die ausgeschlossen wurden in diesem Zusammenhang. Es wird echt Zeit das Amazon mal Einhalt geboten bekommt, wobei Prüfen bei deutschen Ämtern ein Synonym für liegen lassen ist.
@Lars2
Eben. Genauso wie es doch auch Löffels und Messers heißt?!
Eine Abkürzung kann auch als ein Symbol gesehen werden, als etwas eigenständiges. Somit kann auch mal ein s angehängt werden weil AGB das (Abkürzung -> komprimierte Form ->) Symbol für Allgemeine Geschäftbedingungen sind. Da es was eigenständiges ist, kann man davon auch den Plural bilden.
Bei AGB sogar sinnvoll, denn AGB ist ausgeschrieben schon Mehrzahl. Wenn man mehrere Allgemeine Geschäftsbedingungen meint und dann das stellvertretende Symbol benutzt, kann man also ein ’s‘ dranhängen.
Aber mich freut es ja, wenn ihr täglich 30 Blogs lest und bei dem ein oder anderen es dann schafft, auf die Fehler hinzuweisen. Freut mich dass es euer Leben erfüllt und ich finde es schrecklich, dass euer zartes Gemüt so darunter leiden muss, dass ihr keinen Text genießen könnte, sobald ein kleiner Fehler drin ist.
Meine Fehler dürft ihr behalten. Druckt sie aus und hängt sie euch übers Bett
Danke Jürgen für dein Kommentars.
Zum Thema: Natürlich ist der Preis ein Hauptargument. Aber wenn Amazon die Händler nach und nach schröpft und entfernt, dann schwindet auch die Auswahl. Hier sollte Amazon mehr auf ein besseres Verhältnis Wert legen.
Ach Jürgen… nimms nicht so ernst, das sollte weniger ein Angriff auf den Autor sein, sondern vielmehr humoristische Vergleiche 😉
Bei geschriebenem Text ist es immer schwer zu unterscheiden, was mit Witz gemeint ist und was nicht 😉 Dafür gibts ja zum Glück Smileys. Hinzu kommt, dass mich viele destruktive Kommentare nerven, die BT und die Autoren angreifen. Dass hat mich leider bei euch dazu veranlasst, mehr als nur die humoristische Komponente rein zu interpretieren 🙂
Ja, da sollte man denen eins auf die Finger hauen. Es sollte immernoch dem Unternehmer/Verkäufer überlassen werden, wie er seine Preise macht.
Ich finde es völlig O.K. wenn jemand man auf Rechtschreibfehler hinweist, insbesondere solche die sich bei dem Großteil der Beölkerung mittlerweile als richtig eingebürgert haben und dazu noch als völlig korrekte Schreibweise von vielen übernommen werden. Die deutsche Sprache verkümmert immer mehr und die „Dummen“ pardon Unwissenden regen sich noch darüber auf, dass sie nicht ungestört schreiben dürfen wie sie gerade mal Bock haben.
So und wenn man sich jetzt meinen obigen Text durchliest findet man bestimmt mehrere Kommafehler über deren jeden einzelnen Hinweis ich mich freue, weil ich keine Ahnung von Kommaregeln habe. 🙂
Ach ja, was Amazon da macht ist nicht gut.
Sehr interessanter Bericht! Das Thema hatten wir vor kurzem. Heißt das sogar, dass ein Händler den Artikel in seinem eigenen Onlineshop nicht billiger anbieten darf?
Ahh, die Passage hatte ich übersehen. Echt ein Unding diese Regelung.
Schade nur das der Rechtsweg mal wieder sooo lange dauert, bis etwas passiert!!!
Starkes Stück von Amazon. Dass sie solche Methoden nötig haben hätte ich nicht gedacht. Für die Händlder hoffe ich, dass Amazon mal wieder etwas auf den Boden runter geholt wird.
>Amazon verlangt von Händlern, die über die Verkaufsplattform ihre >Waren anbieten, dass diese nirgendwo günstiger angeboten werden, >selbst nicht in Verbindung mit Coupons und Rabatt-Aktionen.
Das stimmt so nicht. Amazon verlangt nur, dass die Händler die Waren auf Amazon nicht teurer verkaufen als in ihren eigenen Shops. Amazon will damit verhindern dass die Provision auf den Verkaufspreis aufgeschlagen wird, und die Kunden dann stattdessen bei den Händlern direkt einkaufen und Amazon nichts mehr daran verdient.