Ein russisches Gericht hat Google zu einer unbezahlbaren Geldstrafe verurteilt. Der Grund: Der US-Konzern hatte zuvor einige russische Propagandasender auf YouTube gesperrt. Der Kreml selbst bezeichnet die Strafe als symbolträchtig, dennoch teilen zahlreiche Medien eifrig Russland-Propaganda. Ein Kommentar.
„Google schuldet Russland 20 Quintrilliarden Dollar“, „Das wird teuer“ oder „Putins Kreml will 20 Quintrilliarden US-Dollar“: So oder so ähnlich titelten einige deutschsprachige Medien, nachdem ein russischen Gericht Google zu einer Strafe in Höhe von rund 20 Quintrilliarden US-Dollar verurteilt hat.
Das ist eine Zahl mit 34 Nullen: 20.000.000.000.000.000.000.000.000.000.000.000. Dieser Betrag entspricht nicht nur einem Vielfachen des Werts von Google, sondern auch einem Vielfachen der weltweiten Wirtschaftsleistung pro Jahr.
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Die Strafe ist damit unbezahlbar – und das gibt auch der Kreml zu. Für Google wird es deshalb nicht teuer. Das Unternehmen schuldet Russland keine 20 Quintrilliarden US-Dollar und nicht einmal der Kreml selbst scheint die Summer ernst zu meinen.
Google sperrt russische Propagandasender auf YouTube
Wie die Moscow Times berichtet, hat Kremlsprecher Dmitri Peskow die Strafe gegen Google bei einem Reporterbriefing als symbolträchtig bezeichnet. Demnach könne er diese, obwohl es sich um „eine konkrete formulierte Summe handelt“ nicht einmal aussprechen.
Der Hintergrund: Bereits im Jahr 2020 hatte Google-Mutterkonzern Alphabet einige russische Propagandasender auf YouTube gesperrt. Ein russisches Gericht hat das Unternehmen daraufhin aufgefordert, die Kanäle wiederherzustellen. Für jeden Tag, an dem Google der Forderung nicht nachkommt, solle der US-Konzern eine Geldstrafe in Höhe von umgerechnet rund 1.000 US-Dollar zahlen. Das tägliche Strafmaß würde sich zudem jeden Woche verdoppeln.
Mit Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine sperrte Google weitere russische Propagandasender auf YouTube – darunter „RT“, ehemals „Russia Today“, und „One Russia“, einen halbstaatlichen Fernsehsender.
Laut Moscow Times seien die betroffenen Unternehmen hinter den Accounts allesamt erfolgreich gegen die Sperrung vor Gericht vorgegangen – zumindest in Russland und aus russischer Sicht. Google hat die Kanäle dennoch nicht wieder freigeschaltet. Das Strafmaß beliefe sich deshalb mittlerweile auf die Irre-Summe von 20 Quintrilliarden US-Dollar – als Schadenersatz sozusagen.
Strafe gegen Google: Deutsche Medien teilen Russland-Propaganda
Zugegeben: Viele Medien klären in ihren Beiträgen darüber auf, dass die von Russland verhängte Strafe unbezahlbar ist. Einige haben sogar mitbekommen, dass Kremlsprecher Dmitri Peskow sie als symbolträchtig bezeichnet hat. Dennoch dominieren Skandal- und die Sensationsheadlines die deutschsprachige Medienlandschaft.
Doch damit machen sich zahlreiche Magazine und Zeitungen zum Steigbügelhalter Russlands. Denn nach dem Warum, nach dem Grund dafür, warum Russland diese absurde Geldstrafe verlangt – wissentlich das Google sie niemals wird bezahlen können – fragt kaum jemand.
Dabei liegt die Antwort auf der Hand. Es geht um Aufmerksamkeit. Das gibt sogar Kremlsprecher Peskow zu – zumindest was Google direkt an geht. Das Unternehmen selbst befürchtet übrigens keinen Schaden und sieht der Sache gelassen entgegen. Doch der Kreml will Druck ausüben, um seine Propagandakanäle zurückzugewinnen – um Lügen zu verbreiten, den Krieg schönzureden und zu relativieren.
Und dafür braucht es eben Aufmerksamkeit. Aufmerksamkeit, die Russland nun vor allem von der deutschsprachigen Presse erhält, um seine klassische Täter-Opfer-Umkehr in den Köpfen der Menschen zu platzieren. Das ist dem Kreml leider gelungen. Denn Schlagzeilen, die Klicks generieren – und damit letztlich auch Umsatz – sind vielen Medien offenbar wichtiger als Wahrheit und Aufklärung. Ein Armutszeugnis für den „Journalismus“.
Hinweis: Bei diesem Artikel handelt es sich um einen Kommentar. Das ist eine journalistische Darstellungsform, die explizit die Meinung des Autors und nicht des gesamten Magazins widerspiegelt. Der Kommentar erhebt keinen Anspruch auf Sachlichkeit, sondern soll die Meinungsbildung anregen und ist als Meinungsbeitrag durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt.
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