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Was ist eine digitale Unterschrift und wann ist sie gültig?

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Adobe Stock/ Chanakon
geschrieben von Carsten Lexa

Ist eine digitale Unterschrift im Internet rechtsgültig? Und: Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit eine elektronische Signatur wirksam ist? Rechtsanwalt und BASIC thinking-Kolumnist Carsten Lexa verrät, worauf es ankommt, um in Deutschland rechtskonform digital zu unterzeichnen.

Digitale Unterschrift: Die Rechtslage

Grundsätzlich sind digitale Unterschriften in der EU seit der Einführung der eIDAS-Verordnung im Jahr 2016 rechtsgültig – mit Ausnahmen. Denn wichtig zu wissen ist: Die Gesetzgebung erlaubt es, viele Dokumente digital zu signieren, aber nicht alle.

Manche dürfen weiterhin nur auf Papier oder – wenn elektronisch – mit einer speziellen Form der digitalen Signatur unterzeichnet werden. Welche Unterschrift du benötigst, hängt also vom Vertragstyp ab.


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Damit du diese Aussage richtig einordnen kannst, schauen wir uns zuerst die drei Typen der digitalen Signatur an, die rechtlich anerkannt sind: die einfache elektronische Signatur, die fortgeschrittene elektronische Signatur und die qualifizierte elektronische Signatur.

Drei Arten der elektronischen Signatur

1. Einfache elektronische Signatur

Du kennst das bestimmt: Du unterschreibst etwas auf einem Tablet mit deinem Finger. Das entspricht einer einfachen elektronischen Signatur. Sie erfordert kein spezielles Zertifikat und ist technisch die simpelste Lösung. Alternativen dazu wären beispielsweise eine eingescannte Unterschrift oder das Eintippen eines Namens.

Diese Form der Signatur reicht oft aus – vor allem dann, wenn das Gesetz keine spezielle Form vorschreibt. Wenn es jedoch darum geht, deine Unterschrift als Beweis im Falle eines Streits zu verwenden, könnte es problematisch werden. Die einfache elektronische Signatur hat nur eine schwache Beweiskraft, weil es oft schwer nachzuweisen ist, ob wirklich du es warst, der das Dokument unterschrieben hat.

2. Fortgeschrittene elektronische Signatur

Die nächste Stufe ist deshalb die fortgeschrittene elektronische Signatur. Dabei geht es schon etwas formeller zu, denn sie erfordert ein digitales Zertifikat (ohne den Identifikationsaufwand wie bei der qualifizierten elektronischen Signatur), das eindeutig deiner Person zugeordnet ist.

Die fortgeschrittene Signatur muss also auf technischem Wege so erstellt werden, dass sie dir eindeutig zugeordnet werden kann. Das leisten verschiedene Dienstleister, die insbesondere die Zuordnung übernehmen. Auch die fortgeschrittene elektronische Signatur ist immer dann rechtsgültig, wenn das Gesetz keine strengen Formvorschriften macht, wie etwa die Schriftform.

Sie eignet sich für Dokumente, die mehr Sicherheit bei der Frage, wer einen Vertrag unterzeichnet hat, brauchen – wie etwa Geheimhaltungsvereinbarungen oder Beteiligungsverträge. Denn über die fortgeschrittene Signatur kannst du im Streitfall nachweisen, dass du wirklich die Unterschrift geleistet hast.

3. Die qualifizierte elektronische Signatur

Schließlich gibt es noch die qualifizierte elektronische Signatur. Sie steht einer handschriftlichen Unterschrift auf Papier gleich. Dafür musst du dich aber identifizieren – entweder persönlich oder über ein Video-Ident-Verfahren – und ein offizielles Zertifikat erstellen lassen, das deine Identität bestätigt.

Diese Form der Signatur ist besonders für Dokumente notwendig, für die das Gesetz die Schriftform verlangt. Vorteil dieser Form der Unterzeichnung: Wenn du ein Dokument mit einer qualifizierten Signatur unterzeichnest, hast du die höchstmögliche Beweiskraft.

Wann ist eine digitale Unterschrift gültig?

Die Frage, wann genau du auf eine (einfache oder fortgeschrittene) elektronische Signatur setzen kannst, hängt also von der sogenannten Formfreiheit ab, die in Deutschland als Grundsatz bei Verträgen gilt, und letztendlich davon, ob generell die elektronische Form der Unterschrift zulässig ist.

Die Formfreiheit bedeutet nämlich, dass du viele Verträge ohne formelle Unterschrift abschließen kannst – du kannst solche Verträge mündlich abschließen, aber auch per E-Mail oder mit Messenger-Nachrichten.

Denn du musst ja nicht einmal ausdrücklich sagen „Ich bin mit dem Vertrag einverstanden!“, sondern könntest beispielsweise auf die Frage per WhatsApp: „Möchtest du das Tablet kaufen?“ mit einem Daumen-hoch-Emoji antworten.

Etwas anderes gilt jedoch immer dann, wenn gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben oder sogar die elektronische Form ausgeschlossen ist. Formfrei sind übrigens die meisten Verträge in Deutschland.

Beispiele für formfreie Verträge

  • Kaufverträge
  • Zustimmung zu allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Mietverträge (unbefristet)
  • Geheimhaltungsvereinbarungen
  • Bestellungen und Auftragsbestätigungen
  • Verträge über Dienstleistungen

Für diese Verträge kannst du grundsätzlich jede der drei Signaturformen verwenden. Je nach Bedeutung des Dokuments und deiner Risikoeinschätzung kann es aber Sinn machen, die fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur zu nutzen, um die Beweiskraft zu erhöhen.

Wie schon angesprochen gibt es aber auch Vertragsarten, bei denen das Gesetz im Hinblick auf die Form des Vertrages bestimmte Vorgaben macht. Das ist bei der Schriftform der Fall. Bei diesen Verträgen reicht eine einfache oder fortgeschrittene elektronische Signatur nicht aus, benötigt wird vielmehr die qualifizierte elektronische Signatur.

Typische Beispiele für Dokumente, die eine solche qualifizierte elektronische Signatur erfordern, wären:

  • Befristete Arbeitsverträge
  • Befristete Mietverträge
  • Verträge über Arbeitnehmerüberlassung
  • Verbraucherdarlehensverträge

Geht es um solche oder ähnliche Verträge, hast du keine Wahl: wenn du digital unterschreiben möchtest (und die elektronische Unterzeichnung überhaupt gesetzlich erlaubt ist), ist die qualifizierte elektronische Signatur der einzige mögliche digitale Weg. Alternativ steht dir natürlich weiterhin der traditionelle Weg mit Papier und Stift offen.

Fazit: Digitale Unterschrift

Die digitale Unterschrift bietet dir die Möglichkeit, schnell, effizient und papierlos im Rechtsverkehr zu arbeiten. Doch die richtige Wahl der Signaturform ist im Rahmen der Unterzeichnung entscheidend, damit deine Verträge rechtsgültig sind.
Für die meisten alltäglichen Vereinbarungen reicht die einfache elektronische Signatur aus.

Geht es jedoch um wichtige Dokumente mit hohem Risiko oder um Verträge, bei denen die Schriftform vorgeschrieben ist, solltest du auf die qualifizierte elektronische Signatur setzen bzw. ist diese Voraussetzung für die Wirksamkeit.

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Über den Autor

Carsten Lexa

Rechtsanwalt Carsten Lexa berät seit 20 Jahren Unternehmen im Wirtschafts-, Gesellschafts- und Vertragsrecht. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, BWL und Digitale Transformation sowie Buchautor. Lexa ist Gründer von vier Unternehmen, war Mitinitiator der Würzburger Start-up-Initiative „Gründen@Würzburg”, Mitglied der B20 Taskforces Digitalisierung/ SMEs und engagiert sich als Botschafter des „Großer Preis des Mittelstands” sowie als Mitglied im Expertengremium des Internationalen Wirtschaftsrats. Er leitete als Weltpräsident die G20 Young Entrepreneurs´Alliance (G20 YEA). Bei BASIC thinking schreibt Lexa über Themen an der Schnittstelle von Recht, Wirtschaft und Digitalisierung.

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