Ein besseres, zufriedeneres, entspannteres Leben – das versprechen zahlreiche Coaching-Programme im Netz. Doch hier tummeln sich auch viele unseriöse Angebote. Solltest du in einem dieser Coaching-Verträge feststecken, kannst du dich aber in den meisten Fällen daraus lösen.
Die Work-Life-Balance in den Griff bekommen oder die eigenen Ziele endlich in Angriff nehmen? Das aus eigenem Antrieb zu schaffen, fällt vielen Menschen nicht so leicht.
Aus diesem Grund gibt es zahlreiche Coaching-Programme, die versprechen, für die Umsetzung dieser Ziele genau die Lösung parat zu haben. Doch gerade bei unseriösen Angeboten ist das oft nicht der Fall, wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) warnt.
Demnach stelle sich „nach erster Euphorie häufig Ernüchterung ein“. Denn meist würden die Chancen überbewertet, die Kostet hingegen unterschätzt. Dann stecken Verbraucher:innen in Coaching-Verträgen fest, bei denen es zuvor oft falsche Versprechungen gegeben habe.
Coaching-Verträge – zu schön, um wahr zu sein
Laut dem VZBV beginnt ein solche Coaching-Vertrag meist mit einem Infogespräch per Telefon oder Video-Call. Bereits danach behaupten die Coaching-Anbieter dann, es sei bereits ein bindender Vertrag geschlossen worden.
Auch komme es häufig vor, dass diese Infogespräche sich zu Vertragsgesprächen entwickeln. Das führe dazu, dass sich Betroffene unter Druck gesetzt fühlen und deshalb einen Vertrag abschließen.
Falls sich die Vertragsparteien nicht über die wesentlichen Bestandteile des Vertrags geeinigt haben, also vor allem den Preis und die konkreten Inhalte des Coachings, ist kein wirksamer Vertrag geschlossen worden.
Solche Verträge wieder loszuwerden, ist laut dem VZBV „mitunter gar nicht so leicht“. Es gebe aber Möglichkeiten, sich gegen diese Verträge zu wehren.
Widerrufsmöglichkeiten und Kündigungsrecht
Grundsätzlich gilt für Verträge, die nicht in Geschäftsräumen, sondern beispielsweise per Video-Call, abgeschlossen wurden, ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Verbraucher:innen müssen sich innerhalb dieser Zeit an keine Frist halten und auch keine Gründe angeben.
Unseriöse Anbieter seien jedoch darauf vorbereitet und verlangen von ihren Kund:innen, die Coaching-Verträge als Unternehmer:in abzuschließen. In diesem Fall erlischt das Recht auf Widerruf, da dies nur Verbraucher:innen zusteht.
Auch eine Kündigung sei laut dem VZBV möglich, um sich von entsprechenden Verträgen zu lösen. Allerdings würden die wenigsten Verträge Regelungen zur Kündigung enthalten. Dann gelten die vom Gesetzgeber vorgesehenen Kündigungsmöglichkeiten.
Die Verbraucherzentrale rät bei Unsicherheit dazu, erst einmal nur einen Vertrag für einen kurzen Zeitraum abzuschließen. Auch sollten Verbraucher:innen darauf achten, dass der jeweilige Vertrag nach Ablauf dieser Zeitspanne automatisch endet.
Coaching-Verträge mit sogenannten Resellern
Die Verbraucherzentrale warnt außerdem ausdrücklich vor Verträgen, die mit sogenannten Resellern geschlossen werden. Hierbei handelt es sich um Unternehmen, die im Auftrag der jeweiligen Coaches die Verträge abschließen.
Durch dieses Dreiecksverhältnis habe besonders dann Auswirkungen, wenn es um Probleme mit dem Vertrag geht. Denn die Coaches verweisen ihre Kund:innen an den Vertragspartner.
Dieser wiederum gibt an, mit der eigentlichen Dienstleistung nichts zu tun zu haben. Eine Stornierung müsse deshalb über den Coach direkt erfolgen. Für die Verbraucher:innen bedeute das laut dem VZBV „ein nicht endendes Ping-Pong zwischen den beteiligten Akteuren“.
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