Wirtschaft

Welche Unternehmensformen gibt es in Deutschland?

welche Unternehmensformen gibt es in Deutschland
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geschrieben von Carsten Lexa

Welche Unternehmensformen gibt es in Deutschland, welche Vor- und Nachteile haben sie und welche Unternehmensform ist die richtige für mich? Ein Leitfaden von Rechtsanwalt Carsten Lexa. 

Wenn du darüber nachdenkst, ein Unternehmen in Deutschland zu gründen, wirst du schnell feststellen, dass eine der ersten und wichtigsten Entscheidungen die Wahl der richtigen Unternehmensform ist.

Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen, beispielsweise für deine Haftung, die Höhe des benötigten Gründungskapitals oder die formalen Anforderungen an die Gründung.


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In diesem Artikel gebe ich dir einen Überblick über die wichtigsten Unternehmensformen in Deutschland, erkläre, worauf du bei der Wahl achten solltest, und zeige dir, welche Überlegungen aus der Praxis du hinsichtlich der Wahl anstellen solltest.

Unternehmensformen in Deutschland: Personen- oder Kapitalgesellschaft

In Deutschland wird grundsätzlich zwischen zwei Gruppen von Gesellschaftsformen unterschieden: den Personengesellschaften wie der OHG oder KG und den Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder der UG. Diese bringen wesentliche Unterschiede beispielsweise in Bezug auf Gründungskapital, Gründungsformalien und Haftung mit sich.

  • Gründungskapital: Bei Personengesellschaften gibt es in der Regel keine festen Mindestanforderungen an das Gründungskapital. Das bedeutet, dass du theoretisch auch ohne Kapital eine Personengesellschaft gründen kannst. Kapitalgesellschaften hingegen erfordern im Rahmen der Gründung ein bestimmtes Mindestkapital, bei einer GmbH zum Beispiel 25.000 Euro.
  • Gründungsformalien: Die Gründung einer Personengesellschaft ist verhältnismäßig unkompliziert und erfordert oft nur eine Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern sowie im Nachgang einige Registrierungen und Anmeldungen bei Behörden. Notarielle Beurkundungen sind dagegen regelmäßig nicht notwendig. Die Kapitalgesellschaften hingegen haben strengere Gründungsformalien. Die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und die Eintragung ins Handelsregister sind hier zwingend erforderlich. Zudem muss das Gründungskapital nachgewiesen werden.
  • Haftung: Bei Personengesellschaften haften die Gesellschafter persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen. Das Haftungsrisiko kann daher hoch sein, vor allem wenn das Unternehmen wirtschaftlich ins Straucheln gerät. Bei Kapitalgesellschaften beschränkt sich die Haftung dagegen auf das Gesellschaftsvermögen. Das bedeutet, dass du als Gründerin oder Gründer nicht mit deinem Privatvermögen haftest, sondern nur das eingebrachte Kapital verlierst.

Die wichtigsten Unternehmensformen in Deutschland im Überblick

Nachdem du nun die wesentlichen Unterschiede zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften kennst, schauen wir uns die wichtigsten Gesellschaftsformen an, die für Gründer:innen in Deutschland infrage kommen.

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Die OHG ist eine Personengesellschaft, die mindestens zwei Gesellschafter und einen gemeinsamen Zweck benötigt. Mehr braucht es nicht, nicht einmal einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag (obwohl ein solcher natürlich schon aus Beweisgründen sinnvoll ist). Alle Gesellschafter haften aber persönlich, unbeschränkt und solidarisch für die Schulden der Gesellschaft, was natürlich ein nicht unerhebliches Risiko darstellt.

Für die Gründung der OHG ist jedoch insbesondere kein Mindestkapital erforderlich. Die Anmeldung im Handelsregister ist jedoch Pflicht, erfordert aber keine notarielle Beurkundung. Die Gewinne der Gesellschaft werden in der Regel gleichmäßig zwischen den Gesellschaftern aufgeteilt, es sei denn, im Gesellschaftsvertrag wurde etwas anderes vereinbart.

Kommanditgesellschaft (KG)

Die KG ist eine weitere Form der Personengesellschaft, die zwei unterschiedliche Arten von Gesellschaftern kennt: den Komplementär und den Kommanditisten. Der Komplementär haftet persönlich und unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen, der Kommanditist nur mit seiner Einlage. Wurde die Einlage vom Kommanditisten erbracht, also an die Gesellschaft gezahlt, ist eine weitere Haftung regelmäßig ausgeschlossen.

Und wie bei der OHG ist bei der KG kein Mindestkapital vorgeschrieben. Allerdings müssen die Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag festlegen, welche Einlage der Kommanditist zu leisten hat, die im Handelsregister aufgeführt wird; diese beträgt mindestens einen Euro.

Der Gewinn einer KG wird entweder verteilt nach der Regelung im Gesellschaftsvertrag oder nach dem Gesetz, und hier grundsätzlich nach dem Verhältnis der Einlagen. Dabei ist gegebenenfalls eine Vergütung des Komplementärs zu berücksichtigen sowie die 4-prozentige Vergütung auf die Einlage der Gesellschafter.

GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG ist eine Sonderform der KG. Sie kombiniert als Personengesellschaft die Elemente einer KG mit der Haftungsbeschränkung für den Komplementär durch die Verwendung einer haftungsbeschränkten GmbH. In dieser Konstellation übernimmt also eine GmbH die Rolle des Komplementärs. Dadurch wird die Haftung des persönlich haftenden Gesellschafters auf das Gesellschaftsvermögen der GmbH beschränkt.

Für die Gründung wird sowohl die GmbH als auch die KG benötigt, was den Gründungsprozess etwas komplexer macht. Ein Mindestkapital ist für die KG nicht erforderlich (der Kommanditist benötigt aber eine Mindesteinlage von einem Euro), aber die GmbH benötigt ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro.

Die GmbH & Co. KG wird in der Praxis oft gewählt, um die Haftungsbeschränkung der GmbH mit der Flexibilität und den Freibeträgen der KG bzw. deren Gesellschafter zu kombinieren.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH ist die beliebteste Rechtsform für Kapitalgesellschaften in Deutschland, was an der relativ einfachen Art der Gründung und sicherlich an der Haftungsbeschränkung liegt. Die Haftung ist nämlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, sodass das Privatvermögen der Gesellschafter geschützt bleibt.

Für die Gründung einer GmbH ist ein Mindestkapital von 25.000 Euro erforderlich. Zudem müssen der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet und die Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen werden. Die Verteilung des Gewinns erfolgt nach den Anteilen der Gesellschafter am Stammkapital.

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – UG (haftungsbeschränkt)

Die UG (die offizielle Schreibweise erfordert zwingend das „haftungsbeschränkt“ in Klammern) ist eine Sonderform der GmbH und wird oft als „Mini-GmbH“ bezeichnet. Sie ist besonders bei Gründern beliebt, die mit wenig Kapital starten möchten, und wie bei der GmbH ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.

Im Gegensatz zur GmbH ist für die Gründung einer UG kein Mindestkapital erforderlich, wobei für die Eintragung im Handelsregister ein Mindestbetrag von einem Euro notwendig ist.

Allerdings muss die UG im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit jährliche Rücklagen in Höhe von 25 Prozent des Gewinns bilden, um das Mindestkapital einer GmbH von 25.000 Euro nach und nach aufzubauen. Eine UG kann jedoch ohne Gesellschaftsvertrag mit dem sog. „Musterprotokoll“ gegründet werden, was die Gründungskosten stark reduziert.

Die UG bietet somit den Vorteil, dass sie eine einfache und kostengünstige Möglichkeit bietet, eine Kapitalgesellschaft zu gründen, ohne ein hohes Startkapital zu benötigen.

Aktiengesellschaft (AG)

Die AG schließlich ist eine Kapitalgesellschaft, die vor allem für größere Unternehmen geeignet ist, da sie die höchsten Mindestkapitalvoraussetzungen hat und darüber hinaus bestimmte Vorgaben hinsichtlich des Gesellschaftsvertrages, der Satzung, aufweist. Sie bietet jedoch den Vorteil, Aktien an der Börse zu platzieren und so Finanzierungen durchzuführen.

Die Haftung der Gesellschafter, der Aktionäre, ist wie bei der GmbH und der UG auf die jeweiligen Einlagen beschränkt.
Die Gründung einer AG erfordert ein Mindestkapital von 50.000 Euro.

Zudem ist der Gründungsprozess komplexer, es sind mehr Personen erforderlich – es wird nicht nur ein Vorstand, vergleichbar mit dem Geschäftsführer einer GmbH, benötigt, sondern es braucht auch drei Personen für den Aufsichtsrat – und wie bei der GmbH und der UG ist die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und die Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister zwingend erforderlich.

Exkurs: Europäische Gesellschaftsformen

Neben den klassischen deutschen Unternehmensformen besteht in Deutschland auch die Möglichkeit, Gesellschaftsformen aus anderen EU-Ländern zu nutzen, beispielsweise die „Società a Responsabilità Limitata“ (S.r.l.) aus Italien oder die „Société à responsabilité limitée“ (SARL) aus Frankreich.

Diese Gesellschaftsformen können für Gründerinnen und Gründer interessant sein, die international tätig sein möchten. Allerdings ist die rechtliche und steuerliche Behandlung dieser Gesellschaften in Deutschland oft komplex, da Vorgaben des jeweiligen Staates, aus dem die Gesellschaftsform kommt, sowie von Deutschland, wo die Gesellschaft tätig ist, berücksichtigt werden müssen.

Die Details erspare ich dir an dieser Stelle; solltest du der Ansicht sein, dass diese Möglichkeit für dich interessant oder sinnvoll ist, dann können wir uns gerne deswegen gesondert unterhalten.

Deutschland: Wie wähle ich die richtige Unternehmensform?

Die Wahl der richtigen Unternehmensform ist eine der wichtigsten Entscheidungen, die du als Gründerin oder Gründer treffen musst. Welche es konkret in deinem Fall werden soll, hängt von einer Reihe von Faktoren ab. Warnen möchte ich dich davor, voreilig eine GmbH zu wählen.

Auch wenn diese Unternehmensform viele Vorteile bringt und deshalb regelmäßig – zu Recht – von Gründer:innen gewählt wird, gibt es manchmal gute Gründe für die Wahl einer anderen Unternehmensform . Fragen der Haftung, der Besteuerung, des Gründungskapitals, der Handhabung oder auch der Informationspflichten spielen in diesem Zusammenhang eine Rolle.

Um dir zumindest erste Anhaltspunkte für die Entscheidung für eine bestimmte Unternehmensform zu geben, kannst du folgende beispielhafte Überlegungen anstellen:

  • Wie hoch ist das Risiko in deiner Branche bzw. im Hinblick auf deinen konkreten Unternehmenszweck? Wenn du in einer Branche mit hohem Haftungsrisiko tätig bist, oder wenn dein konkreter Unternehmenszweck ein hohes Risiko beinhaltet, ist es sinnvoll, eine Kapitalgesellschaft zu wählen, um dein Privatvermögen zu schützen.
  • Wie viel Kapital benötigst du, um dein Unternehmen gründen und betreiben zu können? Wenn du wenig Startkapital benötigst, könnte die UG oder eine Personengesellschaft für dich infrage kommen. Wenn du jedoch von Anfang an größere Investitionen tätigen wirst, ist eine GmbH oder sogar eine AG möglicherweise besser geeignet.
  • Möchtest du flexibel bleiben, zum Beispiel im Hinblick auf Entnahmen oder die Verteilung von Gewinnen? In diesem Fall könnte eine Personengesellschaft sinnvoller als eine Kapitalgesellschaft sein, da bei diesen das Handling oftmals mit weniger strengen Vorgaben reguliert ist als bei den Kapitalgesellschaften.

Fazit: Unternehmensformen in Deutschland

In diesem Artikel hast du einen Überblick über die verschiedenen Unternehmensformen in Deutschland erhalten. Du kennst nun die wesentlichen Unterschiede zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften, insbesondere hinsichtlich des Gründungskapitals, der Haftung und der Gründungsformalitäten. Und wir haben die wichtigsten deutschen Unternehmensformen und ihre Besonderheiten besprochen.

Die Wahl der richtigen Unternehmensform ist keine Entscheidung, die du leichtfertig treffen solltest. In der Praxis spielen die individuellen Anforderungen und Ziele deines Unternehmens, wie zum Beispiel das Risikoprofil oder die gewünschte Flexibilität, eine entscheidende Rolle bei der Entscheidung.

Nimm dir deshalb die Zeit, die verschiedenen Optionen abzuwägen und ziehe gegebenenfalls Experten zu Rate, um die passende Unternehmensform für dein Vorhaben zu finden. Letztlich sollte die gewählte Gesellschaftsform zu deinen Zielen und Plänen passen und dir so dabei helfen, dein Unternehmen auf eine solide Basis zu stellen.

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Über den Autor

Carsten Lexa

Rechtsanwalt Carsten Lexa berät seit 20 Jahren Unternehmen im Wirtschafts-, Gesellschafts- und Vertragsrecht. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, BWL und Digitale Transformation sowie Buchautor. Lexa ist Gründer von vier Unternehmen, war Mitinitiator der Würzburger Start-up-Initiative „Gründen@Würzburg”, Mitglied der B20 Taskforces Digitalisierung/ SMEs und engagiert sich als Botschafter des „Großer Preis des Mittelstands” sowie als Mitglied im Expertengremium des Internationalen Wirtschaftsrats. Er leitete als Weltpräsident die G20 Young Entrepreneurs´Alliance (G20 YEA). Bei BASIC thinking schreibt Lexa über Themen an der Schnittstelle von Recht, Wirtschaft und Digitalisierung.

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