Ab morgen gilt eine Neuauflage der Straßenverkehrsordnung (StVO-Novelle) in Deutschland. Das bedeutet: Du musst dich an einige neue Verkehrsregeln gewöhnen.
Zum 28. April 2020 gilt sie in Deutschland: Die Straßenverkehrsordnungsnovelle, kurz: StVO-Novelle.
Neben ein paar neuen Straßenschildern kommen auch neue Verkehrsregeln dazu.
Neue Stellenangebote
Growth Marketing Manager:in – Social Media GOhiring GmbH in Homeoffice |
||
Content Creator Social Media (m/w/d) CSU-Bezirksverband Augsburg in Augsburg |
||
Social Media Manager (Fokus: Community Management Supervision) (w/m/d) – befristete Elternzeitvertretung für 18 Monate Yello Strom GmbH in Köln |
Die Kernpunkte sind:
- Für Autofahrer gelten künftig höhere Bußgelder, insbesondere für Falschparker.
- Radfahrer sollen besser geschützt werden
- Shared Mobility wird im Straßenverkehr verankert
StVO-Novelle: Falschparker müssen draufzahlen
Wenn Falschparken bislang als Kavaliersdelikt galt und mit einem Strafgeld von 15 Euro kaum wehtat, soll sich dies ändern. Die Geldbußen erhöhen sich von 15 Euro auf 100 Euro für folgende Parkverstöße:
- nicht erlaubtes Parken auf Geh- und Radwegen
- unerlaubtes Halten und Parken auf Schutzstreifen
- Parken und Halten in zweiter Reihe
Sollte das Falschparken von den Behörden vor Ort als besonders schwerer Verstoß geahndet werden, kann es auch noch einen Punkt in Flensburg dazugeben. Das gilt dann, wenn:
- durch das unerlaubte Parken andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden,
- eine Sachbeschädigung vorliegt oder
- ein Auto länger als eine Stunde auf einem Geh- oder Radweg parkt.
Ebenfalls etwas draufzahlen musst du künftig, wenn du unberechtigterweise auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkst. Die Geldbuße wird hier von 35 auf 55 Euro angehoben.
Wer zudem unberechtigterweise auf einem Elektrofahrzeug-Parkplatz parkt, wird zur Kasse gebeten. Dazu gibt es in der StVO-Novelle ein neues Verwarngeld von 55 Euro.
Falschparker, die die Verkehrslage beeinträchtigen – weil sie zum Beispiel an einer Kurve parken – müssen künftig 35 Euro zahlen, anstatt wie bisher 15 Euro.
Allgemeine Halt- und Parkverstöße hebt man nun von 15 auf 25 Euro an.
Rettungsgassen bekommen eine höhere Priorität. Parkverstöße hier sollen entsprechen mehr schmerzen. Das Versperren von Rettungsgassen kostet dich daher künftig zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Fahrverbot von einem Monat und es drohen ebenfalls zwei Flensburg-Punkte.
Achtung! Solltest du künftig, wenn erforderlich, keine Rettungsgasse bilden, kann auch hier ein Fahrverbot drohen.
Doppelte Geldbußen gelten außerdem ab sofort für:
- fehlerhaftes Abbiegen
- Sorgfaltspflichtverletzung beim Ein- und Aussteigen.
Auch spannend:
Neue Verkehrsmittel, neue Parkflächen
Neben erhöhten Strafen für Falschbarker soll es gleichzeitig für andere Verkehrsmittel mehr Parkflächen geben, beziehungsweise speziell gekennzeichnete Parkflächen. So kommen ab sofort spezielle Parkflächen für Carsharing, Lastenräder und E-Fahrzeuge.
Blitzer-Apps verboten
Das neue Gesetz stellt auch noch einmal ganz klar: Blitzer-Apps sind verboten. Das bedeutet, dass du keine Blitzer-Apps während der Fahrt auf dem Smartphone oder im Navigationsgerät verwenden darfst.
Das habe zwar auch schon vorher gegolten, soll jetzt aber in der StVO-Novelle nochmals ausdrücklich klargestellt werden.
StVO-Novelle: Diese neuen Regeln gelten für Radfahrer
Die StVO-Novelle bemüht sich sichtlich darum Radfahrer im Straßenverkehr besser zu schützen. Dazu soll es eine Reihe von neuen Verkehrsregelungen geben.
Fahrräder dürfen zum Beispiel künftig nebeneinander fahren. Nur wenn andere Teilnehmer im Verkehr gefährdet sind, müssen sie hintereinanderfahren.
Autos müssen zudem einen Abstand beim Überholen von mindestens 1,5 Metern innerorts und einen Abstand von mindestens zwei Metern außerorts einhalten.
Da Unfälle mit Radfahrern beim Abbiegen – insbesondere von LKW – ein Problem sind, gilt auch hier eine neue Regelung. Kraftfahrzeuge, die mehr als 3,5 Tonnen wiegen dürfen beim Rechtsabbiegen im Ort nicht schneller als elf Kilometer pro Stunde fahren. Wer schneller fährt, muss mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen.
Dazu soll es parallel die Möglichkeit geben, das Überholen von „einspurigen Fahrzeugen“ (etwa: Fahrräder) durch „zweispurige Fahrzeuge“ (etwa: PKW) zu verbieten.
Fahrradfahrer werden sich ebenfalls über diese Neuregelung freuen: Ab sofort gilt generelles Halteverbot auf Schutzstreifen. Schutzstreifen sind die gestrichelten Linien, die den Autoverkehr vom Radverkehr trennen. Parken darf man auch jetzt nicht darauf, aber drei Minuten lang halten. Das soll ab sofort nicht mehr erlaubt sein.
Auch das Parken vor Kreuzungen und Einmündungen muss künftig in einem Abstand von mindestens acht Metern erfolgen, wenn ein Fahrradweg verläuft, um so die Sicht zwischen Straße und Radweg zu verbessern.
Du wirst künftig auch neue Fahrradzonen sehen. Hier gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde und der Radverkehr darf hier nicht gefährdet oder behindert werden. In diesen Zonen darfst du auch mit Elektrokleinstfahrzeugen, also zum Beispiel E-Scootern, fahren.
Mehr Spielraum zum Ausprobieren für Länder
Die StVO-Novelle möchte den Bundesländern mehr Spielraum zum Erproben neuer Regeln geben. Die Länder können zwar jetzt schon einzelne Maßnahmen für eine gewisse Zeit an bestimmen Orten testen. Das ist die „Erprobungsklausel“ in der StVO. Diese soll aber erweitert werden.
Idealerweise könnten die Bundesländer dann mutiger sein und mehr neue Konzepte einfach testen – und eventuell auch verwerfen, wenn sie nicht funktionieren.
Um das zu erleichtern, soll es in diesem Jahr weitere gesetzliche Schritte geben.
Zum Weiterlesen