Durch die Energiewende, die von den jeweiligen Bundesregierungen seit Jahren forciert wird, sollen fossile Energieträger und Kernkraft durch erneuerbare Energien abgelöst werden. Zu den Instrumenten der Energiewende gehört die sogenannte EEG-Umlage. Diese ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt. Diese Ökostromumlage stellt einen Anreiz für Stromerzeuger dar, auf erneuerbare Energien zu setzen. Der Ausbau der erneuerbaren Energiequellen wird damit finanziert.
Das Prinzip der EEG-Umlage ist, dass die Betreiber von Anlagen, die zur Erzeugung erneuerbarer Energien genutzt werden, eine festgelegte Vergütung erhalten, wenn sie den Strom ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Diese Vergütung liegt jedoch höher als die Börsenpreise von Strom. Sogenannte Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) – die Firmen Amprion, Tennet, 50 Hertz und Transnet BW –, die den Strom verkaufen, erhalten die Differenz zwischen Einspeisevergütung und Börsenpreis erstattet. Über die EEG-Umlage werden die betreffenden Summen von allen Stromkunden aufgebracht.
Fixer Bestandteil des Strompreises
Wenn die Betreiber von Erneuerbaren-Energien-Anlagen ihren Strom selbst vermarkten, greift ein anderes Modell: das Marktprämienmodell. Diese Prämie stellt die Differenz zwischen dem Börsenpreis und der Einspeisevergütung durch das EEG dar. Auch eine Management-Prämie wird gezahlt. Das soll die direkte Vermarktung attraktiver machen.
Die EEG-Umlage ist im Strompreis enthalten. Sie beträgt mehr als ein Fünftel des Strompreises für Privatkunden. Die Höhe der Ökostromumlage wird jährlich von den ÜNB festgelegt; für das Jahr 2018 beträgt sie 6,79 Cent pro Kilowattstunde. Faktoren, die die Höhe der Umlage beeinflussen, sind der antizipierte Strompreis an der Börse, der letzte Verbrauch, mögliche neue Anlagen, die im Sinne des EEGs gefördert werden, der EEG-Kontostand sowie mögliche finanzielle Reserven. Diese Liquiditätsreserven waren es, die dafür gesorgt haben, dass die EEG-Umlage zuletzt um 1,3 Prozent gesenkt wurde.
In den vergangenen zehn Jahren wurde die EEG-Umlage stark erhöht. So lag sie 2008 noch bei 1,12 Cent pro Kilowattstunde. Begonnen wurde im Jahr 2003 bei 0,41 ct/kWh. In der Folge wurde die Umlage fast jedes Jahr erhöht. In den vergangenen Jahren lag sie immer bei knapp über sechs Cent pro Kilowattstunde.
Ökostromumlage umstritten
Die Strompreise liegen seit einigen Jahren auf einem ähnlichen Niveau; der durchschnittliche Strompreis lag 2017 bei 29,2 Cent pro Kilowattstunde. Seit dem Jahr 2013 gab es nur leichte Schwankungen, in 2013 wurde der Preis jedoch vergleichsweise stark angehoben – von 25,9 ct/kWh auf 28,8 ct/kWh. Vor zehn Jahren, 2008, lag der Strompreis noch bei durchschnittlich 21,7 ct/kWh.
Die EEG-Umlage ist umstritten, weil es zahlreiche Ausnahmen gibt. So zahlen Firmen, die mehr als eine Gigawattstunde Strom pro Jahr verbrauchen, weniger. Auch für Schienenbahnen gibt es Ausnahmen. Eigenversorger, die ihren selbsterzeugten Strom selbst verbrauchen, müssen zum Teil eine Ökostromumlage an die ÜNB zahlen.