Die Kompensation von Emissionen liegt bei vielen Unternehmen als Werbemittel im Trend. Doch nicht alle von diesen Projekten halten auch, was sie versprechen. Die Deutsche Umwelthilfe hat nun fünf Gasversorger aufgefordert, ihre irreführende Werbung zu unterlassen.
Klimaneutrale Gas- oder Stromtarife stehen hoch im Kurs. Doch nicht immer halten diese Tarife auch, was sie versprechen. Das gilt auch für angeblich „klimaneutrales“ oder „klimakompensiertes“ Erdgas, gegen das die Deutsche Umwelthilfe (DUH) vorgeht.
Nachdem die Deutsche Umwelthilfe im April bereits gegen 15 Gasversorger vorgegangen ist, folgen nun fünf weitere. Grund sind fragwürdige Kompensationsprojekte sowie irreführende Werbung.
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Gasversorger sollen irreführende Werbung einstellen
Die Deutsche Umwelthilfe fordert die Gasversorger auf, ihre irreführende Werbung für angeblich „klimaneutrales“ und „klimakompensiertes“ Erdgas zu unterlassen. Betroffen sind die Stadtwerke in Überlingen, Aalen, Bruchsal, Neustrelitz und Speyer.
Denn diese Unternehmen werben für ihre Ökogas-Tarife mit Kompensationsprojekten für die Klimagasemissionen aus Wasserkraftprojekten. Diese Projekte sind laut der DUH allerdings nicht tauglich, „um die versprochene Klimaneutralität beziehungsweise eine ehrliche Klimakompensation zu erreichen“.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch fordert, dass sich Verbraucher:innen darauf verlassen können müssen, wenn „beim Thema Heizen und Tanken klimaneutrale Technologien oder Kraftstoffe versprochen werden“.
Tatsächlich erleben wir eine aktive Verbrauchertäuschung gerade der umweltbewussten Kundinnen und Kunden, indem man ihnen fossiles Erdgas verkauft, das in Wirklichkeit mit untauglichen Klimakompensationsprojekten grün gewaschen wird.
Die untersuchten Kompensationsprojekten seien allerdings ungeeignet und würden effektiven Klimaschutz nur vorgaukeln. Deshalb fordere die DUH die Gasversorger dazu auf, „ihr Erdgas mit den tatsächlichen Informationen über den realen Klimagas-Fußabdruck zu bewerben“.
Aus diesem Grund sind die Kompensationsprojekte ungeeignet
Die DUH bemängelt insbesondere, dass die Kompensationsprojekte gegen das Kriterium der sogenannten Zusätzlichkeit verstoßen. Die Realisierung der Projekte müssten also durch die zusätzliche Finanzierung durch die CO2-Zertifikate erfolgt sein.
Das sei in den untersuchten Fällen jedoch nicht so gewesen. Denn die Wasserkraftwerksprojekte wurden „bereits Jahre vor Beginn des Verkaufs von Kompensationszertifikaten umgesetzt“. Die DUH sieht das Kriterium der Zusätzlichkeit deshalb „inhaltlich wie formal“ als nicht erfüllt an.
Durch den Erwerb von Zertifikaten aus bereits existierenden Wasserkraftwerken findet damit kein zusätzlicher Klimaschutz statt.
Rechtliche Schritte gegen Gasversorger
Im April hatte die Deutsche Umwelthilfe nach einer gemeinsamen Recherche mit Correctiv bereits Rechtsverfahren gegen 15 Gasversorger eingeleitet. Diese hatten zur Kompensation ihrer „Ökogas“-Tarife Wald- und Kochofenprojekte angegeben.
Zwölf der Unternehmen haben ihre verbindlichen Erklärungen auf Unterlassung irreführender Werbung mit angeblicher Klimaneutralität auch eingehalten. Drei der Unternehmen haben dies jedoch nicht getan. Die Deutsche Umwelthilfe hat deshalb Rechtsverfahren gegen diese Gasversorger angekündigt.
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