Das Law Blog (von Arne Trautmann) zu einem OLG Urteil über die Anrufe eines Versicherungsmaklers bei seinen bestehenden Kunden:
In der Sache dreht es sich um uneingeladene Anrufe eines Versicherungsmaklers bei Privatpersonen, die hierzu nicht explizit ihre Einwilligung erteilt haben… Das Gericht sieht auch in diesem Verhalten unter Berufung auf § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG eine unzumutbare Belästigung der Verbraucher… Die für alle anderen Fälle erforderliche Zustimmung des Kunden sieht das Gericht insbesondere auch nicht als erteilt, indem der Kunde anlässlich des Abschlusses eines Versicherungsvertrags seine Telefonnummer angibt..
autsch… man kann gewisse Verbraucherschutzregelungen auch viel zu eng auslegen. Ob das wirtschaftlich förderlich ist, mag ganz sicher bezweifelt werden. ME ist das Urteil schlichtweg eine Unverschämtheit!
Arne drückt es eloquent-vorsichtiger aus:
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Natürlich ist der Schutz des Verbrauchers wichtig und richtig; aber mit Augenmaß. Vor allem gelten die strengen hiesigen Regeln praktisch unmodifiziert auch im gewerblichen Bereich, die Sinnhaftigkeit darf man beweifeln. Gerade im Fall des Telefonmarketings wird eine Branche, die in anderen Ländern Hunderdtausende beschäftigt, praktisch stranguliert.
Gott sei Dank sind die meisten Verbraucher aber so weit kooperativ, daß sie nun eben nicht aus jedem Anruf einen rechtlichen Strick drehen. Irgendwo kann man seine Wirtschaft im Keim ersticken, wenn sich jeder buchstabengetreu nach diesem Urteil richten würde. Gerade die Vertriebsmaßnahmen von KMUs werden immer weiter eingeschränkt, denn gerade diese können nicht oW wie Großunternehmen ihre Strategie und Budgets nur auf Marketing konzentrieren oder andere Vertriebswege für teures Geld aufbauen, um an Kunden zu kommen.