Grün

Solarpaket I: Das ändert sich jetzt bei Balkonkraftwerken

Solarpaket I, Balkonkraftwerk, Solarenergie, Photovoltaik
Adobe Stock / anatoliy_gleb
geschrieben von Maria Gramsch

Der Bundestag und der Bundesrat sind sich einige: Das Solarpaket I ist beschlossene Sache. Wir verraten dir, auf welche Änderungen in Sachen Balkonkraftwerk du dich nun einstellen musst.

Balkonkraftwerke haben im Jahr 2023 einen regelrechten Boom erlebt. Rund 275.000 neue Systeme wurden im vergangenen Jahr neu in Betrieb genommen.

Damit belief sich die Zahl der Balkonkraftwerke in Deutschland im Jahr 2023 auf insgesamt 350.000. Geht es nach der Bundesregierung soll diese Zahl in den kommenden Jahren aber noch deutlich steigen.


Neue Stellenangebote

Growth Marketing Manager:in – Social Media
GOhiring GmbH in Homeoffice
Social Media und PR Specialist (m/w/d)
BeA GmbH in Ahrensburg
Social Media Manager B2B (m/w/d)
WM SE in Osnabrück

Alle Stellenanzeigen


Das erhofft sich die Bundesregierung vom Solarpaket I

Eigentlich sollte das Solarpaket I bereits zum Jahreswechsel in Kraft treten. Nach einigen Monaten Verzögerung haben Bundestag und Bundesrat den Änderungen nun aber zugestimmt. Vor allem Balkonkraftwerke sind von den Gesetzesänderungen betroffen.

Bis zum Jahr 2026 erhofft sich die Bundesregierung einen deutlichen Zuwachs in Sachen Photovoltaik. Dabei soll im Vergleich zum Jahr 2022 eine Verdreifachung des jährlichen Zubaus erreicht werden.

Waren es im Jahr 2022 noch 7,5 Gigawatt, die Photovoltaik erzeugt hat, sollen es im Jahr 2026 ganze 22 Gigawatt sein. Helfen soll dabei auch die Einführung des Solarpakets I, das vor allem Änderungen für Balkonkraftwerke und den Mieterstrom mit sich bringt.

Doch nicht nur private Haushalte sollen zu dieser Erhöhung beitragen. Die Bundesregierung sieht hier vor allem auch Potenzial bei gewerblichen Flächen, beispielsweise auf den Dächern von Lagerhallen oder Supermärkten.

Das ändert sich nun für Balkonkraftwerke

Das Solarpaket I soll vor allem dazu führen, dass der bürokratische Aufwand für Interessenten abnimmt. Denn künftig müssen Betreiber:innen sich nicht mehr beim Netzbetreiber anmelden. Eine Anmeldung ist nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur notwendig.

Auch dürfen Balkonkraftwerke künftig eine größere maximale Leistung erbringen. Der Wert beträgt nun nicht mehr nur 600, sondern 800 Watt. Allerdings muss für die abschließende Änderung der Maximalleistung noch eine VDE-Norm geändert werden.

Hast du noch einen älteren Stromzähler, darf dieser bis zu seiner Erneuerung auch rückwärts laufen. So kannst du den ungenutzten Solarstrom aus deinem Balkonkraftwerk dennoch indirekt nutzen.

Auch interessant:

Über den Autor

Maria Gramsch

Maria ist freie Journalistin und technische Mitarbeiterin an der Universität Leipzig. Seit 2021 arbeitet sie als freie Autorin für BASIC thinking. Maria lebt und paddelt in Leipzig und arbeitet hier unter anderem für die Leipziger Produktionsfirma schmidtFilm. Sie hat einen Bachelor in BWL von der DHBW Karlsruhe und einen Master in Journalistik von der Universität Leipzig.