Wenn du Online-Abos kündigen möchtest, muss das auch ohne einen vorherigen Login möglich sein. Das hat nun das Landgericht München nach einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen entschieden.
Ein Abo ist im Internet schnell abgeschlossen, doch bei der Kündigung wird es dann meist schon etwas komplizierter. Künftig soll das Kündigen eines Online-Abos aber noch weiter vereinfacht werden.
Denn das Landgericht München hat ein Urteil erlassen, dass eine solche Kündigung auch ohne vorheriges Anmelden möglich macht. Damit folgt das Landgericht einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV).
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Was steckt hinter der Klage zur Kündigung von Online-Abos?
Der VZBV hatte Klage hatte vor dem Landgericht München Klage gegen die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG eingereicht. Grund hierfür war der Streamingdienst Wow, den Sky auf seiner Seite betreibt.
Denn wollten Abonnent:innen ihr Abo bei Wow kündigen, gelangten sie über den Kündigen-Button zu einer Anmeldeseite. Diese Praxis ist nicht zulässig, wie das Landgericht nun entschieden hat.
„Der Kündigungsbutton ist wichtig: Verbraucher:innen müssen Online-Verträge einfach per Mausklick kündigen können. Die gesetzlichen Vorgaben für die Anbieter sind klar“, erklärt VZBV-Vorständin Ramona Pop. Dabei dürften die Anbieter „den Verbraucher:innen keine unnötigen Hürden auferlegen“.
Der Login mit E-Mail-Adresse und Passwort stelle jedoch genau solch eine „unnötige und rechtswidrige“ Hürde dar, die eine Kündigung für Verbraucher:innen erschwere.
Das sind die gesetzlichen Vorgaben für den Kündigungsbutton
Seit dem Juli 2022 sind Anbieter von Online-Abos dazu verpflichtet, einen sogenannten Kündigungsbutton bereitzustellen. Für diesen Button gelten einige Vorgaben, damit Verbraucher:innen ihn im Zweifelsfall schnell und unkompliziert finden können.
So muss der Button auf der Website leicht zugänglich sein, ohne dass zuvor die Internetseiten durchwühlt werden müssen. Das war bei dem Streamingdienst Wow zwar gegeben, jedoch führte der Klick auf „WOW Abo kündigen“ über eine Umleitung zur Anmeldeseite.
Das ist laut dem Landgericht München rechtswidrig. Denn der Kündigungsbutton für ein Online-Abo muss Verbraucher:innen unmittelbar zu der Seite führen, auf der sie ihr Abo auch wirklich mit einem Mausklick kündigen können.
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