rofl.. na klasse, Härting RA über das neue Urteil des OLG Hamm:
Wer für privat genutzte Internetseiten eine Phantasiebezeichnung als Domainnamen wählt, muss damit rechnen, die Domain aufgeben zu müssen, wenn der Phantasiename mit der Geschäftsbezeichnung eines Unternehmens übereinstimmt…. Das Urteil kann weitreichende Konsequenzen für private Nutzer von Internetseiten haben. Unternehmen könnten nämlich privat genutzte „Phantasiedomains“ auch dann für sich beanspruchen, wenn sie Namensrechte an dieser Bezeichnung erst lange nach Registrierung der Domain durch den privaten Nutzer erlangt haben. Das Unternehmen muss nur dafür sorgen, dass es die gewünschte Phantasiebezeichnung in namensmäßiger Weise, z.B. als Bezeichnung im Unternehmensnamen, verwendet
via Webhosting Blog
[…] „bookmark“ title=“Permalink: Domainräuber“>
Domainräuber
Super Idee: Ich gebe ab jetzt eine […]
[…] mensrecht (§ 12 BGB) berufen kann.
Traurig traurig…
>> Zum Urteil
via: M-E-X
Webhostingblog
Popularit […]
Oh mein Gott… Aber schon wieder das OLG Hamm.
1. lächerlich
2. traurig
>:(
ganz Ernst nehme ich dieses Gericht nicht mehr, da hat Jan schon ganz Recht
genauer gesagt kann man das Ganze nicht mehr Ernst nehmen
Nun frage ich mich ja, welches Unternehmen sich in meinem Fall mal spontan „Sichelputzer“ nennen mag… da reagiere ich getreu nach dem gmxten Kinderlied, speziell mit dieser Strophe:
Und sperrt man mich ein in finstere Kerker,
das alles, das sind vergebliche Werke.
Denn meine Gedanken zerreißen die Schranken
und Mauern entzwei, die Gedanken sind frei!