Die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung ist inzwischen verstrichen. Doch wie prüft das Finanzamt deine Steuererklärung und was passiert eigentlich, wenn du hier falsche Angaben gemacht hast?
Für das Jahr 2021 haben in Deutschland rund 31,6 Millionen Menschen ihre Steuererklärung online abgegeben. Ein Rekord für das Steuerportal Elster. Denn im Jahr zuvor war die Zahl rund zwölf Prozent geringer.
Auch für das Jahr 2022 ist inzwischen die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung abgelaufen. Doch wie prüft das Finanzamt eigentlich deine Steuererklärung und was passiert bei falschen Angaben?
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So prüft das Finanzamt deine Steuererklärung
Bis zum 2. Oktober konnte in Deutschland in diesem Jahr die Einkommensteuererklärung für 2022 abgegeben werden. Nun steht die Prüfung durch die jeweilig zuständigen Finanzämter an.
Viele Angaben überprüfen die Finanzämter heutzutage automatisch über eine Software. Kommt dieser jedoch etwas komisch vor, kann es passieren, dass deine Steuererklärung noch einmal separat von deinem Sachbearbeiter oder deiner Sachbearbeiterin geprüft wird.
Was passiert, wenn du nachträglich einen Fehler entdeckst?
Hast du deine Steuererklärung bereits abgegeben und im Nachhinein jedoch noch einen Fehler entdeckt, solltest du dich umgehend an dein zuständiges Finanzamt wenden.
Das geht am besten auf dem Postweg oder per E-Mail. So kannst du schriftlich um die Korrektur der jeweiligen Angaben bitten.
Falsche Angaben bei der Steuererklärung lohnen sich kaum
Wer absichtlich falsche Angaben bei seiner Steuererklärung macht, hat meist schlechte Karten. Denn viele Zahlen werden inzwischen bereits vorab automatisch an das zuständige Finanzamt übergeben.
Dazu zählen bei angestellt Beschäftigten unter anderem der Bruttolohn. Aber auch die SV-Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden so an die Finanzbehörden übermittelt.
In den Formularen deiner Steuererklärung erkennst du diese Zahlen durch ein kleines, eingekreistes „e“. Dieses steht immer jeweils am rechten Rand der Zeile und gibt an, dass die zuständigen Stellen die Zahlen bereits elektronisch an das Finanzamt übermittelt haben.
Bist du selbstständig tätig, kann es ebenfalls sein, dass deine Auftraggeber die gezahlten Honorare bereits an das Finanzamt gemeldet haben. Das gilt inzwischen auch für Einnahmen beispielsweise von Airbnb oder Ebay.
Denn die Plattformbetreiber sind inzwischen dazu verpflichtet, die Umsätze ihrer Nutzer:innen zu melden. Die Grenze hierfür liegt bei 30 Verkaufsabschlüssen sowie 2.000 Euro Einnahmen im Jahr.
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