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Nicken statt Klicken: Amazon bastelt an Bewegungssteuerung für Online-Einkauf

Zuerst habe ich „Gute Idee“ gedacht und fühlte mich an das Computer-Steuerungssystem“Sensawaft“ für körperbehinderte Menschen erinnert, als ich eben über eine Technologie gelesen habe, die Amazon sich patentieren lassen möchte. Bei näherer Betrachtung stellte sich allerdings heraus, dass jene nicht als Haupt-Zielgruppe ins Auge gefasst wurden, wodurch sich mir die Sinnhaftigkeit des Patent-Antrags nicht mehr so ganz erschließen mag. Das am 20. Mai dieses Jahres vom US-Patentamt veröffentlichte Patent beschreibt nämlich eine Technologie, die es Amazon-Kunden gestatten soll, Artikel per Kopf- oder Handbewegung und sogar mittels Gesichtsausdruck zu kaufen.

So könnte das Nicken eines Users vom „Movement recognition as input mechanism“ (zu Deutsch etwa „Bewegungserkennung als Input-System) als Kommando verstanden werden, ein ausgewähltes Produkt erwerben zu wollen. Und durch das Hochhalten der entsprechenden Anzahl an Fingern bestimmt er oder sie die Stückzahl. Darüber hinaus wird in dem Patent-Antrag auch die Möglichkeit eines bewegungsbasierten Passworts beschrieben. Das kann aus einer frei bestimmbaren Folge und Kombination von Bewegungen bestehen und soll dem Kunden beispielsweise dazu dienen, einen Kauf endgültig zu bestätigen.

Amazon sieht diese Technologie entweder als Ergänzung oder Ersatz für herkömmliche Eingabegeräte wie Tastatur oder Maus, aber auch Keypads und Touchscreens. Anstelle des ohnehin schon relativ einfachen „One Click“-Verfahrens des Online-Versandhauses soll der Einkauf dadurch künftig also vermeintlich noch einfacher gehen. Es stellt sich nur die Frage: Wer braucht oder will das? Bei Spiele-Konsolen leuchtet mir den Sinn einer Gestensteuerung ja noch ohne Weiteres ein. Aber beim Online-Einkauf?


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Selbst wenn ich davon ausgehe, dass das System hundertprozentig funktioniert und meine Gesten und Mimik einwandfrei und zuverlässig erkennt: Wäre dies nicht eine absolute Beeinträchtigung des Kauf-Erlebnisses, wenn ich mich bei jedem Amazon-Besuch darauf konzentrieren müsste, möglichst bewegungslos vor meinem Gadget zu verharren? Da ich anderenfalls Gefahr laufe, jedes Mal den „Kauf-Stoppen-Knopf“ suchen zu müssen, wenn ich beispielsweise vor Erstaunen eine Miene verziehe oder Augenbraue hebe? Oder übersehe ich hierbei einen entscheidenden Punkt, der in diesem Kontext für diese Technologie sprächen würde? 

Es ist aber natürlich gut möglich, dass sich Amazon mit dem Patent zunächst nur eine Technologie sichern möchte, bevor das andere Unternehmen tun. Und der im Antrag dargestellte Einsatzbereich ist entweder so gar nicht oder anders gedacht. Vorstellbar wäre etwa ein Einsatz von „Movement recognition as input mechanism“ im Bereich E-Reader. Wenn ein Nutzer des Kindle beispielsweise lange genug in die rechte oder linke Ecke seines E-Books blickt oder hierbei mit den Augen blinzelt, könnte das System die Seite automatisch vor oder zurückblättern. Darüber wiederum würden sich vermutlich viele Leser freuen, vor allem die körperlich behinderten, die dann gegebenenfalls nur noch auf Hilfe beim Ein- und Ausschalten ihres Kindle benötigten. Damit hätte Amazon auch einen ganz klaren Pluspunkt gegenüber der Reader-Konkurrenz, sollten sich E-Books in den nächsten Jahren tatsächlich so rasant verbreiten, wie manche Experten es vermuten.  

(Marek Hoffmann)

Über den Autor

Marek Hoffmann

Marek Hoffmann hat von 2009 bis 2010 über 750 Artikel für BASIC thinking geschrieben und veröffentlicht.

18 Kommentare

  • Stelle mir gerade vor, wie das ist, wenn man von Tourette oder Parkinson geplagt ist. Dann ist sicher ganz schnell das Konto leer und die Garage voll mit sinnlosem Plunder.

    Und auch die Ausreden von Bestell-Betrügern wären neu: „Wollte ich gar nicht kaufen. Hab aus versehen genickt, als ich gefragt wurde, ob ich wirklich sicher bin.“

  • Ich stell mir das auch recht sinnnlos vor, so bin ich ja (wenn ich mal die Sensibilität bisheriger Gesteneteuerung zugrunde lege) gezwungen, mich möglichst wenig zu bewegen, eben um nciht versehentlich zu kaufen, oder mit jedesmal das Ding wieder aus dem Warenkorb entfernen z8 müssen.

    Könnte recht nervig sein. Stellt wuch mal vor, Ihr niest ziemlich kräftig, und haltet euere Hand vors Gesicht, mit leicht gespreizten Fingern – schon 5 mal die Twilight DVD bestellt. Schock hoch 5!

  • Hmmm. Am PC ist es ja relativ sinnfrei. Aber wenn ich an die vielen Handys mit Videokonferenz-Kamera über dem Display denke, die solche freien Gesten erfassen können… Da wäre die frei Geste dann die Steigerung der multigetouchten Geste (sobald das Fehleingabenproblem gelöst ist, natürlich 🙂

  • „Schatz, soll ich Dir ein Bier bringen?“

    >>Herzlichen Glückwunsch, sie haben diesen Artikel gekauft!<<

    😉

  • Evtl. ist die ganze Sache eher dafür gedacht, dass Amazon direktes User-Feedback bekommt (was fällt den Usern sofort ins Auge? wie reagieren die User auf bestimmte Produkte etc.). Der größte Dauer-Usability-Test…

  • Heute machen wir uns noch drüber lustig und in 30 Jahren könnte das auf jeder Website längst Alltag sein! Wer weiß…

  • @Marvin: Dann erinnert sich aber hoffentlich keiner mehr daran, dass ich heute gelacht habe. 😀

  • So ein Blödsinn! Wenn ich dann einmal auf eine Frage antworte oder ein kopfnicken generell als Nicken interpretiert wird, dann hab ich gleich gekauft….sowas brauche ich nicht.

  • Wohl dem, der ein Pokerface hat.
    Amazonmeldungen der Zukunft: „Drei Kunden hatten die gleiche nervöse Zuckung bei diesem Buch wie Sie. / Wulstlippen kauften auch Rosamunde Pilcher und den Stabmixer. / Error 404: Wir mussten Ihr Gesicht bei der Rasterfahndung des CIA melden, bitte klicken sie nochmals, wenn sie blonder geworden sind.“

  • Wenn man sich mal überlegt, so etwas als Ersatz für die PIN-TAN-Eingabe beim Onlinebanking zu machen, dann weiß ich schon, was in den nächsten Spam-Mails steht:
    Bitte nicken Sie einmal freundlich 🙂

    Klar geht es hier wieder einmal darum, sich alle Möglichkeiten was die Gestensteuerung betrifft offen zu halten.
    Nicht ohne Grund gibt es ja Patentklagen ohne Ende.
    Ich habe aber lieber ein gescheites Buch in der Hand, als ein Stasikontrolliertes ebook, das mir die gekauften Bücher ohne meine Einwilligung einfach wieder löschen kann.
    Papier fühlt sich auch immer noch besser an und sieht auch besser aus.

  • Was soll ich mit einem Gesten-Kennwort?
    Über ein Tastenfeld kann ich die Hand drüber halten, wenn ich die PIN eingebe. Aber wie soll man verhindern, dass man beobachtet wird, wenn man immer erst vor einer Kamera rumhampeln muß?

    Und zu Hause: ich werde garantiert keine Webcam laufen lassen, wenn ich sie nicht unbedingt brauche. Soll sich Amazon doch patentieren lassen, was die wollen – wenn es genug Leute mit Verstand gibt, dann ists nur ein weiteres nutzloses Patent ohne praktische Anwendbarkeit.

  • Das Ganze erinnert mich an den alten „Unter-der-Schulbank-Zettel“: Wenn du mit mir knutschen willst, nichts sagen, nur lächeln!“ Wie viele mussten damals unbewusst grinsen und saßen schwupps in der Ja-gesagt-Falle… 😉

    Geküßt haben sie mich trotzdem net… Ich glaub da haben noch einige Mädels Schulden bei mir 😉