RA Arne Trautmann:
Wenn jemand explizit oder implizit klar macht, dass er sich sehr wohl mit den verlinkten Inhalten klar identifiziert, diese als eigene gelten lassen möchte, dann verkommt der Disclaimer zum Feigenblatt. Wer also klar schreibt oder durch eine besonders auffällige Gestaltung eines Links zum Ausdruck bringt, dass er sich Inhalte „zu eigen macht“, dem nutzt ein Disclaimer gar nichts. Umgekehrt braucht jemand, der einen Link klar kommentiert und deutlich macht, dass er z.B. verlinkt, um sich mit einer fremden Meinung kritisch auseinanderzusetzen, keinen Disclaimer
Genaueres im Law-Blog Artikel „Sinn und Unsinn von Disclaimern auf Webseiten„