So, wie der BITKOM gerade mitteilt, hat es eine Einigung zwischen Gerätebauern und Verwertungsgesellschaften gegeben – auch, wenn der heute unterzeichnete Vertrag auch vorerst nur eine Gültigkeit bis Ende 2011 hat. Demnach werden für jeden verkauften USB-Stick und für jede Speicherkarte zehn Cent Abgaben fällig. Wer als Hersteller Mitglied im BITKOM ist, braucht jedoch nur acht Cent zu entrichten. Das Geld wandert an die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) und die Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst. Die Hersteller werden nun aufgerufen, die Mehrkosten „in den Verkaufspreis“ mit einzukalkulieren.
Gesetzliche Grundlage der Verhandlungen sei das aktuelle Urheberrecht gewesen, das der BITKOM als „nach wie vor verbesserungswürdig“ ansieht: Für das Internet müssten neue Regeln entwickelt werden, pauschale Abgaben sind „im Web-2.0-Zeitalter“ nicht länger praktikabel. Offenbar ungeduldig warte man auf die neue Gesetzesnovelle, den sogenannten dritten Korb, den die schwarz-gelbe Regierung eigentlich schon im vergangenen Jahr „entschlossen weiterentwickeln“ wollte.
Wer sich nun fragt, „Warum soll ich zehn Cent extra für meinen Stick bezahlen?“, dem sei gesagt, dass derlei Abgaben in anderen Bereichen (All-in-One-Geräte, Scanner, Kopierer und so weiter) schon lange an der Tagesordnung sind. Das Geld wird gesammelt, da davon ausgegangen wird, dass über Speicherkarten urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Songs und Texte kopiert werden. Die Gesamtsumme (der BITKOM geht von rund fünf Millionen Euro extra allein durch die Flash-Speicher aus) wird dann an die entsprechenden Musiker und Autoren weitergeleitet.
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Dass Hersteller den Mehrpreis nun auf die eigene Kappe nehmen, ist so gut wie ausgeschlossen. Laut gesetzlicher Regelung müssen die zusätzlichen Kosten an den Kunden weitergegeben werden.
(André Vatter / Foto: x-tremegeek)