Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfte zwar uns Konsumenten erfreuen, weil es unserer Irreführung durch Internethändler entgegenwirken soll. Gleichzeitig könnte es aber auch ein erneuter Beleg dafür sein, dass die Rechtsprechung beziehungsweise die ihr zugrundeliegenden Gesetze hierzulande längst nicht mehr mit der Entwicklung im Internet mithalten können. Um aber nicht die Moral der Geschichte vorwegzunehmen, kurz zum Hintergund: Ein Händler hatte auf der Preissuchmaschine idealo.de eines seiner Produkte beworben. Aufgrund des besonders günstigen Preises wurde es auf Platz 1 der insgesamt 45 Suchergebnisse gelistet. Dumm nur, dass dieser Preis auch dann noch angezeigt wurde, als der Händler ihn bereits drei Stunden zuvor auf seiner eigenen Homepage angehoben hatte. Schwupps war ein Konkurrent zur Stelle, mahnte den Händler wegen Irreführung des Kunden ab und bekam nun in dritter Instanz Recht. Dass aber Recht haben und Recht bekommen zwei Paar Schuhe sind, dürfte jedem klar sein – vor allem nun auch den Internethändlern.
Im vorliegend Fall hatte der Händler die Information über den geänderten Preis nämlich umgehend an Idelo weitergeleitet, und damit war die Sache für ihn erledigt. Nicht so aber für seinen Konkurrenten und das BGH. Obwohl die Preissuchmaschine im Kleingedruckten darauf hinweist, dass für die angegebenen Preise und Verfügbarkeiten keine Gewähr übernommen werde und Änderungen aus technischen Gründen nicht in Echtzeit angezeigt werden könnten, sei die Kenntnis dieses Umstands vom Kunden nicht zu erwarten, so die Begründung der Richter. Für ihn gelte in Anlehnung an das Akronym WYSIWYG: The price you pay for is the price you see.
Konsequenz: Wollen Webshop-Betreiber künftig die Preise für ihre auch auf Preissuchmaschinen gelisteten Produkte ändern, müssen sie dies den Portalen erst melden, dann deren Preisanpassung abwarten und erst hiernach die Preise auf ihren eigenen Seiten ändern.
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Nun bin ich weder Jurist noch Internethändler. Deswegen die Frage an jene unter euch, die eines von beidem sind: Ist dieses Urteil realitätsnah? Wenn ich es bisher nämlich richtig verstanden habe, crawlen sich die Portale die Infos doch selbsständig von den Web-Shops. Und das ergibt auch durchaus Sinn, da den Händlern so unnötige Arbeit abgenommen und Zeit erspart wird. Vor allem dann, wenn sie nicht nur einen Preis ändern und mehrere Preissuchmaschinen verwenden. Nach dem Urteil würde es aber künftig bei jeder Rabatt-Aktion bedeuten, jedes Portal vorab (!) über eine bevorstehende Preisänderung zu informieren, bei jeder einzelnen auf die Anpassung zu warten (zur Erinnerung: im obigen Beispiel dauerte die Umstellung länger als drei Stunden) und dann erst den Preis im eigenen Webshop zu verändern.
Sehe ich das richtig? Und falls ja, hält das außer mir noch jemand für irgendwie… falsch?
Via: IT-Business
(Marek Hoffmann)
hmm soweit ich das bisher mitbekommen habe sind die angezeigen preise doch nur ‚angebote‘ solange kein vertrag mit entsprechendem preis zustande kommt? zumindest rein rechtsprechend…
aber von händler zu händler ist der angezeigte preis auf einmal bindend?
interessant.
Wenn ich das richtig verstehe, dann geht es hier um den Werbeeffekt und nicht um die Verbindlichkeit der Preise…
Ich sehe die Irreführung da eher auf der Seite der Preissuchmaschine.
Wenn die die Preise nicht in Echtzeit direkt von der Seite de Händlers suchen, machen die was falsch.
Da macht doch die ganze Aufstellung keinen Sinn, wenn die Preise nicht wirklich stimmen…
€dit: Hier stand ganz großer Unsinn… Hatte etwas verwechselt!
Das ist mal wieder völliger Schwachsinn.
Was soll es bringen zu warten bis die Portale die Preise angepasst haben, bevor man seinen eigenen Preis anpasst? Da 1. jede Preissuchmaschine unterschiedlich schnell aktualisiert bringt das nichts und 2. müsste man ja dann live beobachten wann der Preis aktualisiert wurde und dann umgehend, möglichst in der selben Sekunde bei sich den Preis anpassen. Weil sonst ist das ja auch irreführend.
Also ist dieses vorgehen unmöglich umzusetzen.
I.d.R. übermitteln die Händler ihre Produkte nebst Preisen den Preisportalen z.b. via CSV. Ein Crawlen der Preise durch abgrasen von Webshops findet afaik nicht statt.
Wäre imo technisch auch nur schwer machbar, da es doch eine Unzahl unterschiedlicher Shop-Löungen nebst jeweils unzähliger Gestaltungsvarianten gibt.
„I.d.R. übermitteln die Händler ihre Produkte nebst Preisen den Preisportalen z.b. via CSV. “
Richtig. AAABER – zwischen Übermitteln und Darstellen können mehrere Stunden (Tage) vergehen. Das ist das Problem!
„Ein Crawlen der Preise durch abgrasen von Webshops findet afaik nicht statt“
Da „knows Du eben nicht sehr far“. Natürlich gibt es Preissuchmaschinen, die ungefragt crawlen. Gegen die darf sich der Shopbetreiber dann auch noch zur Wehr setzen.
@ Eingangsthema. Das ist mal wieder Abmahnland Deutschland. Denn auch wenn die PSM für die falschen Preise verantwortlich sind, ist der Shopbetreiber der dumme, der dann zahlen darf.
Mit dem Schutz des Verbrauchers hat der ganze Krams schon lange nix mehr zu tun. Es geht hier darum dass die Shopbetreiber sich eben gerne gegenseitig abmahnen.
Preissuchmaschinen sind mit dem Urteil dann für viele kleinere Shops gestorben.
“ Nach dem Urteil würde es aber künftig bei jeder Rabatt-Aktion bedeuten, jedes Portal vorab (!) über eine bevorstehende Preisänderung zu informieren, bei jeder einzelnen auf die Anpassung zu warten (zur Erinnerung: im obigen Beispiel dauerte die Umstellung länger als drei Stunden) und dann erst den Preis im eigenen Webshop zu verändern“
Wenn Du günstiger bist, als in der PSM dürfte es kein Problem sein, nur wenn Du den Preis dann wieder anheben willst… Also ja, ein völlig absurdes Rechtstheater, was da veranstaltet wurde. Wie gesagt, entweder finden die PSM eine neue Lösung, oder das wars halt mit denen…
Der Preis wird wie bereits erwähnt nicht gecrawled sondern vom Shopbetreiber übermittelt. So verdienen übrigens Preissuchmaschinen ihr Geld 😉 ..
@Silentjay
Durch anbieten der Produkte im Webshop gibt der Händler ein Angebot ab .. Durch klicken des kaufen Buttons durch den Kunden erklärt sich dieser bereit das Produkt für den angebotenen Preis zu kaufen .. (Willenserklärungen).
Realitäts fern ist diese Entscheidung schon. Wie schon gesagt gibt es durchaus Unterscheide bei der Preisanpassung von solche Portale. Was also machen wenn ich meine Artikel auf mehrere Portale gelistet habe?
Auch würde ich obwohl auch selber kein Jurist sicherlich nochmals den kleingedruckten der Portale anschauen. Ich glaube hiermit hätte man gut Aussichten gegen so ein Urteil anzugehen. Schließlich was kann ich als Händler dafür wenn die Portale nicht in Echtzeit arbeiten können?
Letztlich wäre es auch mal an der Zeit das der Gesetzgeber sich mal die ganze Sache rund um Online Handel vornimmt. Ich bin zwar auch dafür das die Verbraucher besser geschützt werden müssen, aber sowohl Tante Aigner wie auch Tante Leutheusser : Schnarrenberger sollte mal an die denken die Online einkaufen.
Ich weiß das laut eigene Aussage von Ilse Aigner sie den Online Handel als ein Untergang des klassischen stationären Handels sieht und sicherlich hier nicht an den aufstrebende Branche E Commerce denkt sondern lieber an den Laden um die Ecke.
Nur müsst hier was passieren und zwar schnell
@Silentjay: Ein Angebot ist, wenn nicht anders angegeben (z. B. durch Zusätze wie freibleibend oder unverbindlich) verbindlich.
Und wenn nun die zweite Willenserklärung (seitens des Käufers/Bestellung) innerhalb des üblichen Zeitraums (bei einem per Post zugestellten Angebot glaube ich ca. 10 Tage/im Internet weiß ich es nicht) eingeht, kommt ein gültiger Vertrag zustande.
Aber es gibt ja auch noch das Wettbewerbsgesetzt etc. deswegen kann es auch bei einem freibleibenden Angebot zu problemen kommen, wenn dieses für den Käufer(-interessenten) nicht direkt ersichtlich oder verwirrend ist.
Und das Problem bei den Preissuchmaschinen liegt glaube ich daran, dass sich (wie #6 bereits erwähnt) die Preissuchmaschinen (nicht wie etwa Google) durchs web crawlt, sondern die Shopbetreiber ihre Seite aktiv dort eintragen (ansonsten könnte ich mich ja auch auf Angebote berufen, die mir der Google cache liefert ;)).
Aber jetzt mal ehrlich: Das ist kein Einzelfall bei den Preissuchmaschinen, eine Menge von Preisen stimmt nicht mit denen im Shop überein. Sodass ich schon die Vermutung (!!!) hatte, dass die Shopbetreiber über ihre (csv) Schnittstelle einfach einen anderen Preis übertragen, als sie wirklich im Onlineshop haben.
Armes Deutschland.
Bald sitzen die Onlinehändler im Ausland (Ukraine, Bahamas, Nigeria) und verkaufen Ihre Waren nach Deutschland weil alles andere einfach zu gefährlich ist und sie perse ja ohnehin Straftäter sind. Immerhin, bei eBay ist es schon so, dass Waren augenscheinlich aus Deutschland kommen aber aus dem Ausland verschickt werden (z.B. China).
Aber was soll der redliche Onlinehänlder auch tun wenn alles Handeln einem jurisischen Ritt auf Messers Schneide bedeutet. Konsumentenschutz schön und gut, dem Konsumenten wird schon ein vielfaches an Recht eingeräumt als im stationären Handel. Zu viel kann manchmal auch nach hinten losgehen.
Grundsätzlich ist die BGH Entscheidung natürlich sehr sinnvoll für den Verbraucher. Was macht es schon für einen Sinn auf eine Seite geleitet zu werden auf der ein völlig anderer Preis steht?
Der Onlineshop Betreiber erstellt in den meisten Fällen automatisiert per Cronjob seine Produktdatei im CSV Format und stellt diese per Link als Download zur Verfügung. Diese wird dann meist einmal täglich von der Preissuchmaschine abgerufen und in der Datenbank aktualisiert.
Natürlich haben sich einige Onlineshops den Effekt zu Nutze gemacht, dass der günstigste Anbieter immer oben steht. Also wurden teilweise mehrmals täglich kleine Korrekturen vorgenommen um wieder nach oben zu gelangen.
Genau das ist nun um einiges schwieriger weil eben der Preis im Shop identisch sein muß. Bei der Jagd nach den Kunden hat man seit dem Urteil halt nur noch 2 Möglichkeiten. Entweder einmal täglich die Preise zu aktualisieren, oder alle Preissuchmaschinen per Hand zu ändern. Zumindest so lange bis bessere Lösungen da sind.
Im Sinne des Marketings hat dieses Vorspielen falscher Tatasachen sowieso nie einen Sinn gemacht. Ein Kunde der sich betrogen fühlt, wird sehr selten mit einem guten Gefühl auch noch dort einkaufen.
Man sollte nicht verhessen, dass die Onlineshops mit diesem Urteil ein Druckmittel gegen die PSM in der Hand haben die Preise zeitnah zu aktualisieren. Natürlich nur unter der Vorrausetzung, dass das späte Erscheinen der geänderten Preise auch wirklich ihr Verschulden ist.
ich bezog mich auf folgenden fall [url=http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,639368,00.html]von otto[/url] wo eine offensichtlich zu niedrige auszeichnung stattfand teilweise wurde dann [url=http://www.computerwelt.at/detailArticle.asp?a=123270&n=5] argumentiert[/url] dass der angegbene preis nur eine einladung zu einem vertrag sei.
[blockquote]
Bisher herrscht laut Koch unter Juristen die Ansicht, dass ein Preis an sich kein Angebot, sondern nur eine Einladung zu einem Vertrag ist. Dieser kommt erst mit der Bestätigung des vom Käufer akzeptierten Preises durch den Verkäufer zustande.[/blockquote]
wobei z.b. quelle sich da auch schon ne blutige nase geholt hat, weil sie zu spät auf den fehlerhaften preis hingewiesen haben..
ja ich weiß, hier gehts allg. um ranking auf grund von preisangeboten.
mir stellt sich halt nur die frage, wie bindend ein preisangebot ist, wenn auf grund eines falschen angebots zwar der jeweilige händler belangt werden kann, der kunde aber nicht auch ein recht auf den niedriger ausgezeichneten preis hat.
verständlich?
alter falter!
Ich arbeite bei einem Internetshop und bin beinahe faßungslos über dieses verrückte urteil.
Wenn das so ist, müsste man jetzt seine seite abschotten, dass keien preissuchmaschine mehr irgendwie zugang auf die seite hat.
in der regel holen sich die preissuchmashcinen die infos ja selber von der seite, wie du schon gesagt hast. und wenn auch noch angegebn ist, dass keine gewähr übernommen wird und das aus technischen gründen die preise nicht in echtzeit dargestellt werden können.
so ein urteil ist irrsinn!
naja der händler ist selbst schuld. ich kenne solche probleme persönlich. Um diesem problem entgegenzuwwirken muss man einfach nur eine vernünftige web software verwenden bsp „magento“ diese hat zahlreiche erweiterungen die genau dieses und noch ein par andere probleme beheben…
Magento behebt gar nix. Wie auch
Wenn du zB zu 2 Suchmaschinen exportierst dann müssen alle 3 (die 2 PSM und dein Shop) auf die Sekunde genau gleich ticken.
Exportierst du zu „Froogle“ geht das schon mal gar nicht.
Da hilft auch kein SchlaumeierMagento
@frank
Naja, gerade Magento ist bekannt dafür, dass bei großen Datenmengen (mehrere tausend Produkte) ein Import/Export mal eben Stunden dauert. Es gibt aktuell einfach keine Software weder auf Shopbetreiber noch Suchmaschinenseite die alles in Echtzeit abbilden kann und wird es auch nicht geben. Dir können Minuten schon zum verhängnis werden, die Zeit, in der ein stationärer Händler vielleicht gerade sein Preisschild neu schreibt und dafür auch nicht verurteilt wird.
Was weder in der Pressemitteilung des BGH noch in den Webseite der Preissuchmachine deutlich wird:
Zur Aufnahme eines Shops muss i.d.R. ein Vertrag mit dem Betreiber der Suchmachine geschlossen werden und dieser erhält für Klicks dann Geld vom Shopbetreiber. Bei idealo.de ist dies auf jeden Fall so.
Damit ist die Preissuchmachine eindeutig Erfüllungsgehilfe in Sachen Werbung und dessen Tätigkeiten muss sich ein Shopbetreiber durchaus zurechnen lassen. Und mit Preisen werben, die man dann nicht hat ist eben wettbewerbswidrig.
Natürlich wird so das Leben für die Shopbetreiber vorerst nicht einfacher (vor allem kann man nicht mehr aus dem Shop Preislisten an die PSM liefern), aber realitätsfern finde ich das Urteil nicht.
Und nicht zu vergessen: Es geht nicht, weil es bisher nicht notwendig war. Vor 10 Jahren hat man auch es für selbstverständlich akzpetiert, wenn Ändeurngen bei Google erst Tage später findbar waren. Durch Twitter & Co sind wir heute bei wenigen Minuten.
Denke auch, dass es um die Irreführung geht.
Denn die Preise, mit welcher ein Webshop seine Produkte anpreist, sinds nichts anderes als „Aufforderungen zum Angebot“, sprich der Kunde gibt ein Angebot ab, in dem er den Kaufprozess auf der Seite erledigt. Erst bei der Bestätigung seitens des Shops kommt der Kaufvertrag zu Stande.
zumindest habe ich das so am Wochenende am Beispiel eines Autohauses gelernt! 🙂
Also ich als Onlineshopbetreiber sage: SKANDAL !!!!
Das, was hier in Deutschland in Sachen ABMAHUNG stattfindet, ist weltweit einzigartig und ich kann #11 nur zustimmen: Irgendwann macht es echt keinen Spaß mehr und der redliche Händler verzieht sich ins Ausland.
Nochmals zum Verständnis: Bei dem deutschen Abmahn-Wahn geht es NICHT um Verbraucherschutz. Es geht einzig und alleine um Wettbewerbsrecht – bzw. Wettbewerbsschutz.
Die Logik dahinter: Ich als „böser Onlinehändler“ preise ein Produkt über eine Preissuchmaschine z.B. auch Google Products mit einem sehr günstigen Preis an. Dann klickt der Kunde auf den Link, wird zu meinem Shop geleitet und sieht, dass das Produkt ja einen viel höheren Preis hat.
Was macht jetzt der „mündige Bürger“?
A)
Er kauft das Produkt zu dem höheren Preis und würde so in der Tat, dem Mitbewerber schaden.
B)
Er sieht den höheren Preis und fühlt sich vom Händler „verarscht“ und kauft natürlich NICHT in einem Onlineshop, der Kunden augenscheinlich mit einem kleinen Preis anlockt.
Die ganze Geschichte mit den Export-Dateien und die Verzögerungen bei der Veröffentlichung der übertragenen Daten kennt ja Otto-Normal-Kunde nicht.
Also ich behaupte mal, dass 99% der User sich für B) entscheiden und NIEMALS wieder in diesem Onlineshop einkaufen würden. Und würde ich so meinem Mitbewerber schaden? Mitnichten – im Gegenteil!!!
Die Profiteure des deutschen Wettbewerbsrecht sind zu 90% „ANGEBLICHE“ Mitbewerber, die sonst nichts gebacken bekommen und sich dann mit Rechtsanwälten zusammentun um redlichen Händlern das Leben schwer zu machen.
PS: Wurde auch schon von einem Händler abgemahnt, der angeblich im Wettbewerb zu mir steht, weil er in seinem Wald-und-Wiesen-Onlineshop ZWEI(!!!!) Kochmesser verkauft.
… das ist wirklich nur in Deutschland möglich!
[…] Im Namen des Konsumenten: Urteil zu Preisänderungen ein Schock für … […]
@ #8 Psyc:
Soweit ich das aus meiner Vertragsrechtsvorlesung weiß, gibt der Kunde das Angebot ab und der Verkäufer nimmt dieses an. Der Kaufvertrag kommt also erst an der Kasse zustande. Bei Onlinegeschäften durch die Bestätigungs-E-mail
Was umgangssprachlich als Angebot bezeichnet wird ist eigentlich nur eine Einladung an den Kunden ein Angebot abzugeben.
Eine Lösung wäre, das der alte Preis beim Zugang über die Suchmaschine von dieser übermittelt wird und dieser dann verwendet wird (oder der Zeitpunkt, an dem er erfasst wurde). Die Preisänderung betrifft die Suchmaschinen-Kunden also erst nach Aktualisierung eben dieser.
Unterschiedliche Preise je nach Refferer sind ja heute schon durchaus üblich. Das liesse sich relativ einfach innerhalb der Shop-Software lösen.
Vielleicht würde im Falle einer Diskrepanz auch eine deutliche Warnung
reichen, wenn man den Kunden keine unterschiedlichen Preisen geben will („Achtung, der Preis hat sich geändert!“).
Bitte nicht übersehen:
Geklagt hat MediaMarkt
die haben uns schon ein paar Urteile zB bzgl Versandkosten beschert
Ich würde mal schätzen da geht’s noch um was anderes: Um die lästige Online-Kunkurenz
Wieder ein irreführender Artikel – die Qualität der Beiträge hier nimmt deutlich ab.
„Wenn ich das richtig verstehe, dann geht es hier um den Werbeeffekt und nicht um die Verbindlichkeit der Preise…“ – absolut richtig!
Da ich diese Preissuchmaschinen einfach nur als Spam empfinde hilft das ja vielleicht deren Flut einzudaemmen. Ich kann das Netz nichtmal mehr nach Produktinfos durchsuchen weil weil die erste Ergebnisseite mit diesem Mist ueberflutet wird…
„Unterschiedliche Preise je nach Refferer sind ja heute schon durchaus üblich. Das liesse sich relativ einfach innerhalb der Shop-Software lösen.“
Quatsch. Genau mit sowas holst Du Dir die Abmahnung direkt ins Haus. Ein Produkt, EIN Preis. Nicht ein Preis für Besucher aus DE, einer für Besucher aus Berlin Mitte, ein anderer für Sylt-Shopper…
„Da ich diese Preissuchmaschinen einfach nur als Spam empfinde hilft das ja vielleicht deren Flut einzudaemmen. „
Richtig, das ist das Problem. Die Shopbetreiber haben die PSM gefüttert und jetzt können sie nicht mehr ohne, weil in den SERPS nur noch Idealo und Co ganz oben stehen…
„Damit ist die Preissuchmachine eindeutig Erfüllungsgehilfe in Sachen Werbung und dessen Tätigkeiten muss sich ein Shopbetreiber durchaus zurechnen lassen. Und mit Preisen werben, die man dann nicht hat ist eben wettbewerbswidrig.“
Spaßvogel. Der Shopbetreiber HAT den GÜLTIGEN Preis übermittelt. Dass die PSM den nicht eine Minute nach Übermittlung aktualisiert hat, brach dann dem Händler sozusagen den Hals.
„aber realitätsfern finde ich das Urteil nicht.“ Klar, Du bist ja auch kein Shopbetreiber. Wenn man sich das Org-Urteil durchliest steht da:
„Den Händlern ist es – so der BGH – zuzumuten, die Preise für Produkte, für die sie in einer Preissuchmaschine werben, erst dann umzustellen, wenn die Änderung in der Suchmaschine angezeigt wird.“
Und genau dass ist eben realitätsfern. Weil der Shopbetreiber ja kaum zwei Preise gleichzeitig vorhalten kann. (einen für die PSM und einen, der solange gilt, bis die PSM geupdatet hat?) Und der Shopbetreiber hat ja keinen Einfluss auf die Frequenz!
„eine vernünftige web software verwenden bsp “magento” diese hat zahlreiche erweiterungen die genau dieses und noch ein par andere probleme beheben“
Blabla. Gibt es auch schon ein Plugin, was den Abmahnwahnsinn „abschaltet“ ? Wäre sicher der Renner 🙂
Ich verstehe die Kritik des Autors am Urteil. Ich verstehe allerdings auch die Sicht des BGH zu der Sachlage. Eigentlich sehe ich hier keinen Handlungsbedarf seitens der Händler, sondern eher auf der Seite der Portalen, über die die Preisvergleiche stattfinden. Den technische Aufwand Preisänderungen in Echtzeit einzupflegen halte ich für realistisch und gerechtfertigt – ein verzögertes Einbringen führt nur zu Verwirrungen, wie sie nun aufgetreten sind. Vielleicht reguliert sich hier der Markt im Anschluss an dieses Urteil ja selbst und die Händler laufen aus Angst vor Sanktionen zu Plattformen, die ein sofortiges Update anbieten – dann müssen die anderen auch nachziehen.
Für Kunden und Händler wäre diese Situation ein Gewinn, nur diejenigen, die durch die Aggregation von Produktpreisen und Vermittlung von Kunden ihr Geld verdienen müssen sich etwas mehr anstrengen. Für mich klingt das fair. 🙂
Ich finde dieses Urteil schon etwas seltsam und frage mich, ob im Internet gleiche und nicht weit strengere Maßstäbe angelegt werden wie sonst üblich. Hat denn zum Beispiel der Kunde ein Anrecht sich auf die Beilagenwerbung in der Zeitung zu berufen und die Produkte zu dem angegebenen Preis zu fordern? Wenn die Preissuchmaschine die Informationen automatisch, ohne Wissen des Händlers, aus dem Internet zieht, kann aus meiner Sicht der Händler nur dann zu dem Preis verpflichtet werden, wenn aus dem Angebot auf seiner Internetseite klar hervorgeht, dass sein Angebot bis zu einem bestimmten Zeitpunkt Gültigkeit behält.
Ich selbst vertraue eigentlich Priessuchmaschinen wenig. Ich suche da lieber direkt bei eBay oder bekannten Online-Versandhändlern oder in allgemeinen Suchmaschinen wie Google und vergleich die Preise selber.
Eine andere Frage ist, ob Preissuchmaschinen (im Internet) überhaupt sinnvoll sein können. Etwas vergleichbares gibt es jedenfalls außerhalb des Internets praktisch nicht. Warum sollte auch jemand die Preise bestimmter Waren mit beträchtlichem Aufwand recherchieren und das Ergebnis dann veröffentlichen? Theoretisch könnten dies ja Zeitungen oder Rundfunk und Fernsehen tun, damit Schnäppchenjäger die Zeitung kaufen oder das Programm einschalten. Aber in aller Regel ziehen es Zeitungen vor sich die Werbung von den Händlern bezahlen zu lassen. Denn es käme aber wohl nicht gut an, wenn in der Zeitung gleichzeitig von nicht zahlenden Händlern günstigere Angebote zu finden wären.
Im Internt ist die Recherche verhältnismäßg günstig, so dass Preissuchmaschinen günstig sein können. Aber eigentlich sind Preissuchmaschinen gerade deshalb unsinnig, weil der Kunde eben auch selbst Preise verschiedener Händler vergleichen kann. Um Preise sinnvoll zu vergleichen, müssen aber die genauen Vertragsbedingungen, Versandkosten, Gewährleistung, Laufzeiten und so weiter berücksichtigt werden. Dies kann aber eine automatische Suche durch einen Computer nicht leisten.
Mich nerven die PSM ohne Ende, wie man sieht bringen sie den Shopbetreiber wenn auch ungewollt nur ärger. 🙂
Wenn die Preise nicht recherchiert sondern von den Händlern übernommen werden, ist dies aus meiner Sicht schon von vorne herein Irreführung. Es handelt sich dann im Prinzip um gewöhnliche Anzeigen/Angebote verschiedener Anbieter, vergleichbar zu eBay oder Amazon. Auch bei eBay kann ich ziemlich einfach Preise verschiedener Anbieter vergleichen, nur mit dem Unterschied, dass es sich um echte Angebote handelt, die ich auch direkt bei der ‚Preissuchmaschine‘ kaufen kann.
Ich habe gerade mal bei guenstiger.de die Probe aufs Exempel gemacht und nach einem günstigen PC gesucht. Ein Angebot war sehr günstig, weit günstiger als die anderen. Die Beschreibung war aber ziemlich unklar, die Größe der Festplatte war zum Beispiel nicht angegeben. Dann habe ich das Angebot mal angeklickt und bin bei Amazon gelandet. Die Suche bei Amazon hat angezeigt, dass Produkt sei nicht verfügbar. So ein Schwachsinn, da suche ich doch lieber gleich bei Amazon oder eBay oder einem anderen Online-Händler.
Realitätsfern… Nur weil der Händler den Preis ändert, bedeutet dies nicht, dass er auch seinen Artikelexport aktualisiert hat. Und dann muss der Anbieter diesen Export noch wieder importieren und abgleichen. Dass da unter schlechten Umständen auch mal 3 Stunden dazwischen liegen können ist halt Pech. Die betroffene Preissuchmaschine zieht aktuell alle 30 Minuten die Export Datei und idR sind 15 – 45 Minuten danach die Preise aktualisiert. Nur kann der Preis inzwischen schon wieder ein anderer sein… oder der Export wurde nicht aktualisiert weil der Händler keine Ahnung hat, wie man einen Cron Job dafür einrichtet.
Einfach nur realitätsfern.
Achja… an Rimes und andere „Experten“ oder Internetausdrucker… vielleicht mal die nächstgelegene VHS besuchen und einen Computerkurs für Rentner besuchen, dann kapiert ihr auch wie man eine Suchmaschine richtig benutzt und nur angezeigt bekommt was man will.
Also bitte… wie man Preisvergleiche aus den Suchergebnissen herausfiltern weiss der gemeine Pöbel schon seit Jahren… warum ist es noch nicht bei euch angekommen?
Shops machen 50 – 80 Prozent ihres Umsatzes über Preisvergleiche… das bedeutet nichts anderes, als dass Kunden die besten Angebote über Preisvergleiche finden. Will man nun dem Kunden helfen oder ihm schaden?
@Franz Scheerer
Preise werden nicht recherchiert. Händler liefern Artikelexporte an die Preisvergleichsseiten und diese pflegen diese dann ein. Nach dem Erstimport passier das restliche überwiegend automatisiert. Und Preise ändern sich in vielen Branchen stündlich oder zumindest täglich.
Was den Vergleich angeht, Preisvergleichsseiten sind bereits verpflichtet auch Versandkosten anzuzeigen und den kompletten Preis wiederzugeben damit der Kunde eben direkt das richtige Bild vom Anbieter hat. Gewährleistung ist in D immer zwei Jahre (bei Neuware). Alle wichtigen Punkte die der Kunde braucht, findet er auch auf den ersten Blick. Ohne diese Seiten wüsste der Kunde gar nicht, dass es den einen oder anderen Händler gibt, oder wo das spezielle Produkt gerade verfügbar ist.
Die Masse aller Online Einkäufe von Elektronik geht über Preisvergleichsseiten.
@Michael Ich habe es dann gleich nochmal getestet und das erst beste bei guenstiger.de gewählt, Digitalkameras. Ich habe dann wieder die günstigste rausgesucht (auch mit vielen Sternen bewertet). Wieder bin ich bei Amazon gelandet. Diesmal war die Kamera noch im Angebot, aber deutlich teurer als bei guenstiger .de.
Also, ich behaupte Preissuchmaschinen bringen wenig, weil die gleichen Produkte bei eBay, Amazon oder anderen Online-Händlern auch direkt gesucht werden können. Dann sind sie auch wirklich zu dem Preis zu haben.
Ich warte drauf, dass jetzt Preissuchmaschinen aus dem Boden schießen die alle Produkte um min. 10% unter Wert darstellen, weil der Verkäufer nun gezwungen wird zu dem Preis anzubieten, weil sonst verklagbar -.-
Nein, der Händler übermittelt seinen aktuellen Preis und die Preissuchmaschine aktualisiert den Vergleich im Rahmen der technischen Möglichkeiten. Wo ist da die irreführung?
eBay ist indes kein Online Händler, und eBay ist für Online Händler wirtschaftlich nicht interressant. Die Forderungen des BGH ist technisch nicht umsetzbar. Das Urteil bedeutet nichts anderes als das Aus sämtlicher Preisvergleichsseiten und damit wird der Durchschnittskunde künftig wieder erheblich höhere Preise zahlen müssen.
Komplett PCs sind indes ein mieses Beispiel, da es dort selten feste Baureihen gibt. Bei einem Fernseher, einer Kamera, Waschmaschine oder Kaffeemaschine ist es anders. Modell XY hat überall die selbe Ausstattung und nur der Preis variiert je nach Verfügbarkeit und Vorlieferant.
@Michael Ich habe dann noch einen dritten Versuch bei guenstiger.de mit dem Suchbegriff „Fernseher“ gemacht. Ein uraltes Schrottgerät, eigentlich völlig überteuert, befand sich tatsächlich noch im Angebot, zum angegebenen Preis, wieder einmal bei Amazon (gibt es etwa bei guestiger.de nur Amazon??). Ein anderes Gerät gab es auch wieder bei Amazon, aber doppelt so teuer.
Also ich geb es auf, mit Preissuchmaschinen etwas Vernünftiges zu finden. Wie schon gesagt, lieber direkt beim Online-Händler oder eBay suchen.
Es gibt längst Real-Time-Systeme, die auch in Fremdsites eingebunden werden können. Im Prinzip tun uns die Richter ja einen gefallen.
Jetztiger Stand:
Shop-System exportiert Produkte & Preise –> Preisvergleicher importiert Produkte & Preise –> Preisvergleicher versucht unterschiedliche Feeds zu „matchen“ um einen Preisvergleich erst möglich zu machen –> Preisvergleicher publiziert diese Seiten mit veralteten gematchten Informationen —> Suchmaschinen indizieren diese veralteten Seiten und publizieren Suchergebnisse mit Treffern, die auch veraltet sind
Dies ist technisch nicht notwendig im Jahr 2010, einfach eine Tradition, weil man das früher nicht anders lösen konnte.
Das Urteil spielt also echten Real-Time-Systemen in die Hand und auch Suchmaschinen, die mit diesen Systemen in Echtzeit kommunizieren können.
Ergo werden 99,9 % der Preissuchmaschinen aufgrund ihrer veralteten Technik aus dem Markt verschwinden, die allgemeinen Suchmaschinen werdern „sauberer“ und die qualitativ hochwertigen Echtzeit-Shop-Systeme übernehmen diesen Markt.
Darauf warte ich seit 5 Jahren.
Für Echtzeitsysteme muss natürlich eine andere Technik eingesetzt werden (die wesentlich mehr Know How benötigt) als bisher, z. Bsp. diese
http://www.21stmall.de/de_Produkte.21stMall?ActiveID=1011
@Thomas Wingenfeld Das ist absoluter Unsinn. Der Shopbetreiber soll Preise übermitteln, diese im Shop erst aktivieren, wenn alle Preisvergleichsseiten aktuell sind. Wer will garantieren, dass alle Preisvergleichsseiten gleich schnell arbeiten? Wie soll der Shop Betreiber es wirtschaftlich realisieren täglich für hunderte Produkte die Preise überall abzugleichen wenn der Preis im Shop sich erst ändern darf wenn alle Vergleiche aktuell sind? Wenn die Vergleiche nicht gleich schnell arbeiten hat das Produkt XY von Anbieter Z 10 verschiedene Preise.
Es ist technisch so wie gefordert _nicht_ realisierbar. Es sei denn, man eröffnet ein Monopol auf Preisvergleiche und erlaubt nur noch einen einzigen Anbieter.
hier wird wohl schnell vergessen, dass viele Online-Händler – vor allem die günstigeren – Unternehmen aus dem unteren Mittelstand ist, da hat man nicht die finanziellen Mittel auf RT Systeme zu setzen die das Urteil des BGH dennoch nicht erfüllen können.
@Michael Haben Sie die technische Beschreibung, die ich verlinkt habe, gelesen & verstanden ? Da Sie Ihren Kommentar 3 Minuten nach meinem geschrieben habe, gehe ich davon aus, dass das nicht der Fall war. Bitte lesen Sie dort nach und dann noch einmal kommentieren.
@Thomas Wingenfeld Die Lösungen sind bekannt und unbrauchbar. Ich arbeite seit vielen Jahren in den Bereich und kenne diesen Unsinn den man dort versucht zu verkaufen. Laien jedoch, verstehen nicht wie Online-Handel funktioniert und glauben naiv wie sie sind, dass solch ein Urteil den Kunden zu Gute kommen würde. Nur dummerweise hat so ein Urteil nur eine Folge. Steigende Preise.
Also lieber Laie, verschone mit mit Amateurlösungen, die bereits vor Jahren für die Realität als unbrauchbar entlarvt wurden.
@Michael Haben Sie die von mir verlinkte Lösung, die seit 10 Jahren im Einsatz ist und von führenden Systemhäusern und Fachhändlern genutzt wird, einmal getestet ? Oder nur die Dokumentation gelesen ? In 4 Minuten geht das doch garnicht.
Und: woher sollen denn steigende Preise kommen ? Ein Nutzer kann sich weiterhin bei den Shops direkt informieren oder einen Live-Crawler losschicken, die gibt es ja auch schon seit 1994.
Also. Wenn ich als Onlinehändler mein Angebot im Internet bewerben möchte, stelle ich es in Form von csv-Dateien bei diversen! Preissuchmaschinen und/oder Affiliate-Netzwerken ein. Diese Partner aktualisieren Ihren Online-Auftritt in unterschiedlicher Häufigkeit und der Shopbetreiber wird kaum Einfluss darauf haben wann genau dies geschieht.
Wenn Preissuchmaschine A mein neues Angebot online schaltet, Preissuchmaschine B allerdings vielleicht sogar einen Tag dafür benötigt, wann sollte dann wohl der Shopbetreiber seinen Shop anpassen? Das ganze nicht nur mit A+B, sondern mit mehreren Partnern durchgespielt und schon hat man das Dilemma. Die Rechtssprechung ist immer noch nicht im Internet-Zeitalter angekommen. Mit Verbraucherschutz hat das ganze nichts zu tun. Es geht hier meist um Abmahn-Abzocke. Sehr traurig wie hier zum Teil kleinen, engagierten Unternehmensgründungen der Gar ausgemacht wird.
@Randolf Sie beschreiben hier einen technischen Ablauf, der nun eben nicht mehr rechtskonform ist. Früher durfte man auch sein Auto auf der Straße waschen, heute ist das aus Umweltschutzgründen untersagt. Mieten Sie sich doch einfach einen rechtskonformern Shop als ASP-Lösung und Sie können sich aufs Verkaufen, Sortimentgestalten, Logistik, Werbung konzentrieren. Es gibt ja sogar Anbieter, die das Prozessrisiko übernehmen.
Dem Verbraucher ist doch auch gedient, wenn er sich auf Preise verlassen kann. Das dürfte sich sogar positiv auf die Konversionsraten auswirken, also sinkende Kosten für die Händler, weniger Reklamationen, mehr Marge bei weniger Ärger.
@Thomas Wingenfeld Wie ich bereits schrieb arbeite ich in dem Bereich seit Jahren. Die Lösung ist unbrauchbar und erfüllt nicht die Forderungen des BGH.
Lesen sie die folgenden Zeilen gaaaaanz langsam (kann helfen):
Keine Technik kann es realisieren, dass ein Shop-Betreiber hunderte Artikel mit mehreren Preisvergleichsseiten ich Echtzeit mehrmals am Tag abgleicht und alle zeitgleich den neuen Preis online schalten. Nichts anderes fordert der BGH. Kaum ein Händler ist bei einem Anbieter. Oft sind es 5 bis 10 Anbieter. Wie will man gewährleisten, dass ein Preis den man unter Umständen wegen Lieferverzögerungen SOFORT ändern muss erst ändern darf wenn alle Preisvergleiche mitgezogen sind. Das komplett technisch für alle Anbieter umzusetzen wirft einen Berg von Kosten in den Raum der Angebote im Internet mal eben um einige Prozente verteuert. Und DAS ist sicher nicht im Interesse der Kunden.
@Franz Scheerer Ich habe 5 Fernseher, 5 Kameras und 5 Computer (MacBooks) gesucht und immer den Preis gefunden der auch im Shop passte.
@Michael Man muss das BGH-Urteil eben intelligent umsetzen, d.h. der Preisvergleicher darf nur REALE Preise und Verfügbarkeiten anzeigen, nicht historische, dann ist ja alles in Ordnung.
Also muss nicht (nur) der Händler sein System ändern, sondern vor allem der Preisvergleicher. Lesen Sie mal bei Martin Sinner nach: http://martinsinner.com/548-bgh-macht-linkbait-fur-idealo/
Wenn der Gründer von Idealo es für möglich ansieht, mit „viel Arbeit“ eine BGH-konforme Lösung zu entwickeln, sollten Sie das doch auch akzeptieren. Ich kenne zumindest in Deutschland keinen Marktteilnehmer mit mehr Erfahrung.
Auf den Händler kommen natürlich auch Anpassungen zu, damit das Shopsystem mit solchen Preisvergleichern 2.0 überhaupt kommunizieren kann. Für die weniger umsatzstarken dürfte da eine ASP-Lösung sinnvoller sein – oder der Branchenwechsel.
@Thomas Wingenfeld: Nun das Anbinden eines externen Shops an das eigene Warenwirtschaftssystems wird das Zeitproblem nicht beheben. Eher doch im Gegenteil. Schließlich geht es hier nicht selten um die Synchronisierung mehrerer Tausend Datensätze.
Das vielfach angesprochene Crawlen der Seiten wiederspricht dem Geschäftsmodell der Preissuchmaschinen, den Nutzungsbedingungen der Onlineshops und ist zeitlich nun gar keine Alternative. Eine komplette Shopseite (mit sagen wir 5000 Produkten) auszulesen, die Daten aufzubereiten und in den eigenen Datenbestand aufzunehmen, wird kaum in „real-time“ machbar sein. Schon garnicht, wenn es mehr als nur einen Seitenbetreiber betrifft 😉
@Randolf Real-Time geht sogar mit 100.000 Produkten, ist aber wirklich nicht trivial in der technischen Umsetzung. Das bisher übliche PHP + MySQL-Konstrukt ist damit überfordert. Crawling ist eine Möglichkeit, aber die Shops müssen das wollen (und die Nutzer warten). Ich hatte bereits 2001 eine solche Crawler-Maschine im Einsatz (mysimon), die das ganz gut geleistet hat.
Inzwischen bevorzuge ich jedoch die besagte Echtzeit-Lösung, bei der Preisvergleich und Shop auf der gleichen Plattform laufen und somit das Matching und Synchronisierungsproblem gar nicht erst auftaucht. Das „virtuelle“ Shopsystem muss dann im Backend an das echte Shopsystem / Warenwirtschaft des Händlers angeschlossen werden – aber auch das ist technisch bereits realisiert.
Bing & Google Produktsuche gehen in die Richtung, eine deutsche Lösung gibt es u.a. bei http://www.21stmall.de/ (die Lösung ist u.a. im Einsatz bei CNET.de & ZDNet.de).
In eBay oder irgend einen Online-Händler werden die Produkte immer mit den aktuell gültigen Preisen beworben und können auch problemlos direkt gekauft werden oder bei Auktionen in eBay kann geboten werden. Bei Preissuchmaschinen können die Produkte nicht direkt erworben werden und es ist häufig zweifelhaft, ob es überhaupt möglich ist diese zu den angegebenen Preisen zu erwerben. Es gibt auch umgekehrt keine Garantie, dass ein Produkt nicht an anderer Stelle wesentlich günstiger angeboten wird als die Preissuchmaschine es anzeigt. Eigentlich sollte man erwarten, dass die Preissuchmaschinen unabhängig von Händlern und Herstellern das Internet nach günstigen Angeboten durchsuchen. Tatsächlich werden aber offenbar nur Angebote bestimmter Händler angezeigt, die natürlich nicht extrem günstig sein müssen. Es scheint daher sinnvoll lieber selbst bei verschiedenen Online-Händlern wie eBay und Amazon zu suchen, statt den Preissuchmaschinen zu vertrauen. Seltsam ist es ja, wenn die Händler abgemahnt werden und nicht die Preissuchmaschinen. Die haben sich aber wohl mit cleveren AGB abgesichert.
@Thomas Wingenfeld Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Solange ein Händler nicht mit einer Preissuchmaschine zusammenarbeitet, kann er doch wohl kaum dafür belangt werden, dass diese Suchmaschine unzutreffende Angaben über seine Preise/Produkte verbreitet. Wer zum Beispiel über eBay etwas verkauft, informiert darüber doch normaler Weise keine Preisssuchmaschine.
@ Franz Scheerer: Ebay & Amazon sind schlechte Beispiele, weil beide – zumindest als Händler – KEINEN Sitz in Deutschland haben und aufgrund des einheitlichen europäischen Rechtsraumes nicht unter dieses BGH-Urteil fallen, für sie gilt jeweils ihr lokales Recht (ebay: Schweiz, Amazon: Irland).
Es ist jedoch davon auszugehen, dass dieses Urteil sukzessive europäisches Recht wird, weil der Schutz der Verbraucher vor Irreführung sehr hoch bewertet wird. Auch hilft es nicht, als Powerseller oder im Amazon Marketplace „unterzuschlüpfen“, weil man sobald man selbst einen Firmensitz im Inland hat, voll haftet, selbst wenn es der „Veranstalter“ nicht tut.
Im Prinzip sind jetzt alle Verträge zwischen Online-Händlern und Preisvergleichern hinfällig, weil sie ja organisatorisch geltendes Recht brechen. Auch die Websites (Heise, Chip, PC Welt, Bild….), die Preisvergleiher eingebunden haben, sollten sich noch einmal ihre Verträge genau ansehen, damit sie nicht in Mitstörerhaftung genommen werden.
Da können ein paar Clicks ganz schnell richtig teuer werden.
@Franz Scheerer: Wenn ein Händler seine Angebote und Preise publiziert (z. Bsp. RSS-Feeds, XML-Uploads etc.) haftet er schon. Auch wenn er keinen expliziten Vertrag mit dem Preisvergleicher hat. Das betrifft nicht Shops aus der Schweiz, England, USA – dort gelten andere Rechtssysteme, in denen man eine Haftung ausschließen kann. In Deutschland hingegen ist selbst das Schild bei Baustellen „Eltern haften für Ihre Kinder“ bzw. „Betreten auf eigene Gefahr“ nichtig, weil wir solche Dinge einfach nicht privatrechtlich bestimmen können. Darüber mag man sich manchmal aufregen, aber auf der anderen Seite schützt es den „Durchschnitts-Kunden“, der deshalb auch mehr Vertrauen seinem Handelspartner entgegen bringt.
@Thomas Wingenfeld Selbstverständlich, ein Händler der einer Preissuchmaschine seine Preise (aktiv) mitteilt, egal wie er das macht, der darf seine Preise nicht anschließend raufsetzen, bevor die Preissuchmaschine dies auch für die Kunden anzeigt. Das Geschäftmodell ‚Preissuchnaschine‘ scheint mir generell fragwürdig. Dem Anwender wird der Eindruck vermittelt, dass die ‚Suchmaschine‘ ähnlich wie Google nach Webseiten überall nach günstigen Produkten sucht und die besten Angebote darstellt. In Wahrheit werden nur die Angebote ausgewählter Händler, die wahrscheinlich auch dafür bezahlen, dargestellt. Der Kunde weiß aber nichts davon. Ich halte dies für Irreführung.
Ich habe mal in den AGB von idealo nachgeschlagen. Da steht ja alles eindeutig drin, aber auf der Startseite erfährt der Kunde davon nichts. Also zunächst einmal, idealo ist keine Suchmaschine, die eigenständig Angebote und Preise für den Kunden recherchiert und bewertet vergleichbar zu Google. Die Angebote stammen von Händlern mit den Idealo Verträge schließt. Im Grunde ist Idealo also faktisch ein Anzeigenmarkt. Idealo schließt jede Haftung aus und garantiert eigentlich gar nichts, nicht dass die Produkte zu den angegebenen Preisen auch erhältlich sind und die Angaben der Händler zu den Produkten zutreffen und auch nicht, dass es nicht noch weit günstigere Angebote gibt. Dies kann nicht ausgeschlossen werden, weil ja längst nicht alle Händler ihre Angebote über idealo bewerben. Jede Haftung wird auf die Händler abgewälzt.
Deshalb passt ja auch die Überschrift: Schock für die Händler. Aber auch die Preisvergleicher sind geschockt: kommt doch ihr Geschäftsmodell ins Wanken, wenn Händler verklagt werden, weil die Suchmaschinen nicht in Echtzeit Preise darstellen wollen oder können. Auch die Traffic-Lieferanten der Preisvergleicher (viele Webseiten, Affiliate-Systeme, Suchmaschinenoptimierer) verlieren dann einen wichtigen Abnehmer.
Ich würd als Shopbetreiber glaube ich kotzen, wenn nun plötzlich alle Preissuchmaschinen anfangen, Shops komplett zu crawlen. Wenn da plötzlich 1-2 gleichzeitig in der Hauptzeit aufschlagen und die Seite von A-Z durchcrawlen, dürfte die Reaktionsgeschwindigkeit der durchschnittlichen Magentoinstallation auf 1996er Baudmodem-Status zurückfallen.
Nehmen wir doch Ebay zum Vergleich. Es gibt tausende Händler, die in Ebay Waren anbieten. Der Käufer kann in all diesen Angeboten suchen und er findet nur aktuelle Angebote. Die Händler können in Ebay sogar Angebote (mit gewissen Einschränkungen) aktualisieren und eventuelle Preisänderungen und sonstige Änderungen sind sofort für alle Käufer online sichtbar. Das funktioniert sehr wohl und ist damit auch für Preissuchmaschinen technisch machbar, wenn die Preissuchmaschine nicht selbstständig sucht, sondern einfach anzeigt, was die Händler ihnen mitteilen.
Ich finde es auch echt ne frechheit, dass man nicht vorher überlegt, welche folgen solch ein Gesetz für die Wirtschaft hat. Es wird ja immer mehr online verkauft und somit sollte es auch wirklich sein das Onlinegeschehen im Blick zu behalten, wenn man seine Gesetze entwirft. Es ist ja schwer an den Preissuchmaschinen vorbei zu kommen .Wenn man einen Begriff bei Google eingibt kommen erstmal 2 Seiten Preissuchmaschinen bevor andere Seiten angezeigt werden. Also ist es auch für einen Shop-Betreiber schwierig diese nicht zu nutzen. Hoffentlich ergibt sich hierzu bald ein Urteil dagegen!
Ich finde auch man könnte das fließender Regeln… dem kunden ein recht einräumen den Artikel zu dem „falschen“ preis erwerben zu können oder eben das abmahnrecht dahingehend zu entschärfen als das die 1. Mahnung auch wirklich „nur“ eine Mahnung ist und nicht gleichzeit das halbe aus für einen kleinen Onlineshop. Ich Frag mich in dem Zusammenhang eh ob man bei einem einzelnen falschen Preis sicht nicht auf einen falsch ausgezeichneten Artikel wie im normalen einzelhandel auch berufen kann.
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