Als ehemaligem Gründer sind mir viele der Herausforderungen bekannt, mit denen man sich als Existenzgründer rumschlagen muss. Eine der größten und wichtigsten ist dabei, sein Unternehmen gegen unberechtigte Ansprüche von Dritten zu schützen bzw. die eigenen Ansprüche gegenüber Dritten durchzusetzen. Hierbei möchten Stefan Pohl und das Gründernetzwerk diegruender.net mit einer speziell für junger Start-Upper entwickelten Rechtsberatungskarte Hilfestellung leisten. Wie bei Förderland zu lesen war, erhalten Gründer mit dieser Karte bis zu 30 Minuten telefonische Rechtsberatung von einem Anwalt aus ihrer näheren Umgebung. Abgedeckt werden die für Existenzgründer besonders wichtigen Rechtsgebiete Vertragsrecht, Gewerblicher Rechtschutz, Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht, Online- und Internetrecht sowie Steuerrecht. Und kosten soll das Ganze nur 8,99 Euro. Grund genug für mich, mir das Ganze mal näher anzugucken und Herrn Pohl einige Frage zu der Rechtberatungskarte zu stellen.
Bei der Rechtsberatungskarte handelt es sich um eine Kooperation mit der VVD GmbH und der Dienstleistung Advofreephon. Welche Impulse bei der Entwicklung der Karte kamen da von Ihnen?
Wir haben angeregt, eine solche Karte speziell für die genannte Zielgruppe mit speziellen Rechtsgebieten aufzulegen, die Technik ist von der VVD GmbH. Die Idee kam durch eigene Probleme in früheren Unternehmensgründungen: In einigen Fällen benötigt man einen fachmännischen Rat eines Experten, um auf auftretende Probleme angemessen reagieren zu können. Daher sehen wir eine große Chance, viele junge Unternehmer mit diesem Produkt anzusprechen.
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Die Karte soll 8,99 Euro kosten und dem Gründer eine bis zu 30-minütige, telefonische Rechtsberatung ermöglichen. Was genau bedeutet in diesem Zusammenhang bis zu 30 Minuten?
Die Karte ist für eine einmalige Nutzung ausgelegt die maximal 30 Minuten sein kann. Sollte ein Problem also schon nach 15 Minuten geklärt sein, hat man keinen Anspruch auf weitere 15 Minuten. Sicherlich wird auch keiner der beratenden Anwälte eine Stoppuhr mitlaufen lassen.
Können Anwälte ohne Einsicht in die Unterlagen das Anliegen des Gründers überhaupt sachgerecht beurteilen? Und vielleicht noch wichtiger: Wie verbindlich sind dann diese Antworten?
Die Rechtsberatungskarte ist sicherlich nicht für hochkomplexe Rechtsprobleme geschaffen, die eine Aktendurchsicht erfordern. Vielmehr eignet sich die Rechtsberatungskarte für Unternehmer die vor dem Problem stehen, nicht zu wissen wie sie sich bei einem Rechtsstreit verhalten sollen, Beispiel Abmahnung: Soll ich eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, oder sollte ich dies nicht tun. Wie stehen meine Chancen zu meinem Recht zu kommen und würde sich ein Rechtsstreit überhaupt lohnen?
Die Antworten der Anwälte sind selbstverständlich verbindlich, sollte nach der Erstberatung eine weitere anwaltliche Tätigkeit nötig sein, würde der Anwalt sich durch falsche Äußerungen die Chance auf einen neuen Mandanten natürlich selbst nehmen.
Sie suchen laut Förderland Existenzgründerzentren, die die Rechtsberatungskarte für Gründer vertreiben wollen. Diese bieten aber oftmals kostenfreie Beratung durch Experten an (z.B. im Rahmen von Businessplan-Wettbewerben). Wie passt das zusammen?
Die Rechtsberatungskarte für Gründer soll keine Konkurrenz zu solchen Angeboten darstellen, sondern eine Ergänzung. Oftmals muss schnell gehandelt werden und da sind Termine bei einem Existenzgründerzentrum eher langfristig zu bekommen. Dort wird dann unsere Rechtsberatungskarte interessant: Innerhalb weniger Minuten erhalten Ratsuchende eine Erstberatung von einem Fachanwalt. So schnell kann kein Existenzgründerzentrum reagieren.
Ihr Kooperationspartner vertreibt auf seiner Seite (advofreephon.de) die gleiche Rechtsberatungskarte, wie sie von mir in der vorhergehenden Frage erwähnt wird – allerdings um 4 Euro günstiger. Wie kommt dieser Preisunterschied zustande?
Dabei handelt es sich leider um einen Fehler, ich habe die Verantwortlichen bei der VVD GmbH bereits darauf hingewiesen. Es handelt sich dabei um den Einkaufspreis für Wiederverkäufer.
Ich möchte diese Antworten, für die ich mich an dieser Stelle bei Herrn Pohl herzlich bedanken möchte, nun noch in einem kurzen Fazit bewerten: Die Idee für eine Rechtsberatungskarte finde ich absolut sinnvoll und gut! Allerdings denke ich, dass sie für das Gros der Existenzgründer nur bedingt brauchbar ist. Dies liegt in erster Linie daran, dass die Star-Upper, wie oben erwähnt, ihre Fragen in Rahmen von Businessplanwettbewerben auch kostenlos beantwortet bekommen. Und meine Erfahrung widerspricht in dem Punkt dem Einwand von Herrn Pohl, diese Experten würden in akuten Fällen nicht schnell reagieren. Die meisten von Ihnen bieten – zumindest während der Dauer des Wettbewerbs – sehr zeitnah Hilfe per Mail und sogar Telefon an. Dies ergibt ja auch Sinn, ist der Gründer von heute doch ein potenzieller Mandant von morgen – den es heute schon an sich zu binden gilt!
In diese Richtung zielt meiner Meinung nach auch die Rechtsberatungskarte in erster Linie ab. Sie stellt für Anwälte eine gute Möglichkeit dar, neue Mandanten für sich zu gewinnen. Nimmt ein Gründer nämlich nicht an einem Businessplanwettbewerb teil und hat auch keinen „festen“ Anwalt, sind 8,99 Euro für die Rechtsberatungskarte mit Sicherheit eine gute Investition. Und natürlich geht jeder an dem Projekt teilnehmende Anwalt davon aus, dass der eine oder andere Start-Upper auch Interesse an einer Folgeberatung haben wird. Warum sonst sollte man als Anrufer mit einem Anwalt aus dem eigenen Umkreis verbunden werden?
Eine Sache gibt es da aber noch, die mich an der Rechtsberatungskarte sehr stark irritiert. Sie wird auf der Seite Advofreephon.de bereits vertrieben, und zwar zu einem Preis von 4,99 Euro. Einen Hinweis darauf, dass es sich hier um einen „Fehler“ bzw. um den Einkaufspreis für Wiederverkäufer (und nicht für Privatpersonen) handelt, wie von Herrn Pohl angegeben, kann ich auf der Seite leider nirgendwo erkennen. Auch die Kundenbewertungen bei Ciao.de und der Umstand, dass die Karte offenbar eine zeitlang bei eBay verkauft wurde, verwundert mich ein wenig. Es entsteht der Eindruck, dass hier ein bereits erfolgreich getestetes Produkt mit einem neuen Anstrich versehen und zu einem höheren Preis an eine neue Käuferschicht herangeführt werden soll. Denn wie man den FAQ auf Advofreephon entnehmen kann, könnte sich auch ein Start-Upper für 4,99 Euro beraten lassen, wird doch auf die Frage, welche Art von Fragen man stellen kann, die Antwort gegeben: „Sie können rechtliche Fragen zu allen Bereichen stellen, bei denen das deutsche Recht anwendbar ist.“ Ein Schelm also, wer Böses dabei denkt…
(Marek Hoffmann)