Im Sommer 2022 hatte die Verbraucherzentrale Klage gegen Tesla eingereicht, weil der sogenannte „Wächter-Modus“ gegen das Datenschutzrecht verstoße. Das Landgericht Berlin gab den Verbraucherschützern nun Recht. Die Hintergründe.
Im Sommer 2022 hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) Klage gegen Tesla eingereicht. Der aktivierte sogenannte „Wächter-Modus“ der Fahrzeuge verstoße nach Ansicht des Verbandes gegen das Datenschutzrecht. Tesla-Fahrer:innen hätten demnach nicht die Möglichkeit, die Einverständnis der Passant:innen für die Kamerabilder einzuholen.
Das Landgericht Berlin gab dem VZBV in diesem Punkt nun recht. Der E-Autobauer muss seine Werbung für die Umgebungskameras deshalb künftig ändern.
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„Wächter-Modus“: Nutzung nicht ohne Datenschutz-Verstoß möglich
Wie die Verbraucherzentrale mitteilte, hat Tesla nach der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin die von den Verbraucherschützer:innen geforderte Unterlassungserklärung unterschrieben. „Kameraüberwachung von Dritten ohne deren Wissen, das geht nicht“ so Ramona Pop, Vorständin des VZBV. Sie ergänzte:
Verbraucher:innen konnten den Wächter-Modus von Tesla nicht ohne massive Datenschutzverstöße nutzen. Sie riskierten ein Bußgeld, wenn der Modus aktiviert war. Diese Information hat in der Werbung für den Wächter-Modus allerdings gefehlt.
Tesla passt Hinweis für „Wächter-Modus“ in Benutzerhandbuch an
Seit dem Urteil warnt der E-Autobauer seine Kund:innen im Benutzerhandbuch auf der deutschen Tesla-Website vor dem „Wächter-Modus“. „Allein Sie sind dafür verantwortlich, alle vor Ort geltenden Vorschriften und Eigentumsvorbehalte im Hinblick auf die Verwendung von Kameras zu prüfen und einzuhalten“, heißt es dort.
Ob Fahrzeugbesitzer:innen künftig allerdings auf den „Wächter-Modus“ verzichten werden, bleibt abzuwarten. Grundsätzlich soll die Funktion vor Diebstahl schützen. Deshalb sind die Fahrzeuge mit Kameras ausgestattet, die die Umgebung der Autos erfassen. Die aufgenommenen Kamerabilder sind außerdem per Smartphone abrufbar.
Klage wegen CO2-Emissionen gescheitert
Der VZBV klagte gleichzeitig auch wegen irreführender Werbung zu CO2-Emissionen beim Kauf eines Tesla. Das Landgericht Berlin wies diese Klage allerdings zurück.
Die Verbraucherschützer:innen hatten dem US-amerikanischen Autohersteller vorgeworfen, den CO2-Ausstoß seiner Fahrzeuge mit null Gramm anzugeben. Gleichzeitig wiesen sie außerdem darauf hin, dass das Unternehmen CO2-Zertifikate an andere Autobauer verkaufe, die dadurch wiederum ihren Ausstoß erhöhen könnten.
In diesem Punkt sehe das Landgericht allerdings keine Irreführung der Verbraucher:innen, so Ramona Pop. Der VZBV werde jedoch gegen das Urteil Berufung einlegen.
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