Das Betreiben einer Facebook Fanpage ist für den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit seit jeher verboten. Jetzt fordert Ulrich Kelber die Bundesregierung zum Schließen ihrer Seite auf. Damit geht es um den wirklichen Stellenwert des Datenschutzes. Eine kommentierende Einordnung.
Ulrich Kelber: Der ewige Datenschutz-Mahner
Ulrich Kelber ist der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) und damit der wichtigste Datenschützer in Deutschland. Und eben jener Ulrich Kelber hat einen Feind: den Meta-Konzern von Mark Zuckerberg um Facebook, Instagram und WhatsApp.
Konkret ist der BfDI im Prinzip seit dem Start der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 davon überzeugt, dass es datenschutzrechtlich nicht möglich ist, eine Facebook Fanpage sicher zu betreiben.
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Dementsprechend weist er auch seit Jahren daraufhin, dass beispielsweise die Facebook Fanpage der Bundesregierung mit fast einer Million Fans eigentlich nicht weiter betrieben werden darf.
BfDI untersagt Bundesregierung das Betreiben einer Facebook Fanpage
Doch wie es nun scheint, ist für den wichtigsten Datenschutzhüter Deutschlands der sprichwörtliche Spaß nun endgültig vorbei. In einer Pressemitteilung untersagt der BfDI den (weiteren) Betrieb der Fanpage. So sagt Ulrich Kelber:
Ich habe lange darauf hingewiesen, dass der Betrieb einer Facebook Fanpage nicht datenschutzkonform möglich ist. Das zeigen unsere eigenen Untersuchungen und das Kurzgutachten der Datenschutzkonferenz. Alle Behörden stehen in der Verantwortung, sich vorbildlich an Recht und Gesetz zu halten. Dies ist nach dem Ergebnis meiner Prüfungen beim Betrieb einer Fanpage wegen der umfassenden Verarbeitung personenbezogener Daten der Nutzenden aktuell unmöglich.
Er ergänzt:
Ich finde es wichtig, dass der Staat über soziale Medien erreichbar ist und Informationen teilen kann. Das darf er aber nur, wenn die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleiben.
Datenschutz-Eskalation: Was macht das Bundespresseamt?
Konkret hat das Bundespresseamt, das für die Facebook Fanpage der Bundesregierung verantwortlich ist, nun vier Wochen Zeit, um gegen den Bescheid vorzugehen. Tatsächlich wird sich innerhalb des kommenden Monats also zeigen, wie es um den Stellenwert des Datenschutzes in Deutschland bestellt ist.
Wird das Bundespresseamt tatsächlich einknicken? Wird es die Seite der Bundesregierung schließen? Das würde in Konsequenz bedeuten, dass im Anschluss alle weiteren Facebook-Seiten von Einrichtungen von Bund und Ländern auch geschlossen werden.
Direkte Bürgerkommunikation über die sozialen Medien
Deshalb erscheint es unwahrscheinlich, dass das Bundespresseamt als verantwortliche Stelle diesen Schritt geht. Zumal die Facebook-Seiten – wie Ulrich Kelber selbst schreibt – in der heutigen Zeit eine zentrale Rolle in der Information der Bürger:innen einnimmt.
Dieser direkte Draht der Regierung in die Bevölkerung ist ein zentrales Element der Kommunikation, das in Zeiten, in denen Zeitungen, Radio und Fernsehen zunehmend an Bedeutung verlieren, nicht einfach aus der Hand gegeben wird.
Datenschutzbeauftragte haben beratende Funktion
Zumal Datenschutzbeauftragte per Gesetz laut Art. 39 der DSGVO ausschließlich unterrichten, überwachen und beraten. Die finale Entscheidung trifft letztendlich der Verantwortliche – also das Bundespresseamt.
Dementsprechend ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass das Bundespresseamt gegen den jetzigen Bescheid klagt und damit eine höchstrichterliche Entscheidung erzwingt.
Wie wichtig ist der Datenschutz in Deutschland?
Dass die Bundesregierung freiwillig eines der wichtigsten Werkzeuge ihrer Kommunikation aufgibt, darf bezweifelt werden.
Im Endeffekt wird diese Auseinandersetzung jedoch auch zeigen, ob der Datenschutz in Deutschland und Europa tatsächlich relevant ist oder doch nur eine rechtliche Finesse, die im Zweifelsfall ignoriert wird.
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