gestern auf dem Unternehmerdialog ein interessantes, steuerliches Detail am Rande mitbekommen: Schuldet man dem Finanzamt Vorsteuer, wird die Schuld mit 6% verzinst. Umgekehrt aber genauso! Schuldet das Finanzamt Euch Geld – also Euer Guthaben – ist das mit 6% zu verzinsen. Da man als Selbstständiger die MWST für den Staat quasi verwaltet – vereinnahmt, aufs Bankkonto stellt und dann überweist – und es einem nicht selbst gehört, ist es dementsprechend nicht dumm, die Vorsteuer sofort beim Geschäftsvorfall ans FA zu überweisen. Das macht sich insbesondere dann „bezahlt“, wenn – klar – ein Guthaben anfällt und man zu denjenigen gehört, die eine quartalsweise Umsatzssteuererklärung machen dürfen. Immerhin, wo bekommt man schon 6% garantiert auf seine Kohle?
Sollten Steuerexperten anwesend sein, bitte um Ergänzung oder Korrektur.
(mehr zu Abgabefristen)
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