Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat die sogenannte Corona-Arbeitsschutzverordnung frühzeitig abgeschafft. Die pandemiebedingten Sonderregeln enden damit zwei Monate früher als ursprünglich geplant: Der Grund: Die hohe Immunität in der Bevölkerung.
Eigentlich sollte die Corona-Arbeitsschutzverordung noch bis zum 7. April 2023 laufen. Doch nun bahnt sich ein früheres Aus an. Denn die pandemiebedingten Sonderregeln am Arbeitsplatz abgeschafft werden – und zwar zwei Monate früher als geplante. Das teilte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) Medienberichten zufolge der Nachrichtenagentur Reuters mit.
Arbeitsschutzverordnung: Corona-Soderregeln enden am 2. Februar 2023
Demnach hätten die besonderen Hygienevorkehrungen vor allem in den Hochphasen der Pandemie eine wichtige Rolle gespielt: „Dank der umfangreichen Schutzmaßnahmen konnten Ansteckungen im Betrieb verhindert und Arbeits- und Produktionsausfälle vermieden werden“, so Heil.
Aufgrund der zunehmenden Immunität in der Bevölkerung und dem damit verbundenen Rückgang der Neuerkrankungen will Heil die Corona-Arbeitsschutzverordnung nun jedoch frühzeitig zum 2. Februar 2023 abschaffen. Zuvor liefen bereits im Mai 2021 einige Vorschriften zum Corona-Arbeitsschutz aus. Heil dazu:
Ich werde per Ministerverordnung die Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 aufheben.
Corona-Sonderregeln: Hygienekonzept, Maskenpflicht und AHA+L-Regeln entfallen
Unternehmen müssen seither nicht mehr verpflichtend Schnelltests anbieten. Auch die Angebotspflicht zum Homeoffice endeten damals. Im Oktober 2021 trat allerdings eine Neufassung der Arbeitsschutzverordnung in Kraft. Diese sollte ursprünglich bis zum 7. April 2023 laufen.
Demnach mussten Betriebe gewisse Maßnahmen unter bestimmten Bedingungen umsetzen oder zumindest prüfen. Darunter: Die Umsetzung der AHA+L-Regel, eine Verminderung der betriebsbedingten Personenkontakte und eine Maskenpflicht überall dort, wo andere Maßnahmen nicht ausreichen. Ab dem 2. Februar 2023 entfallen nun auch diese Regeln.
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