Der Februar 2023 hält einige Veränderungen für Arbeitnehmer und Verbraucher bereit. Außerdem treten neue Gesetze und Regeln in Kraft. Unter anderem entfällt die Maskenpflicht in Fernverkehrszügen und die Corona-Verordnungen am Arbeitsplatz endet. Außerdem tritt im Februar das „Wind-zu-Land“-Gesetz in Kraft.
Ab Februar 2023: Diese Gesetze und Änderungen treten in Kraft
Wie fast jeden Monat bringt auch der Februar 2023 einige wichtige Veränderungen für Arbeitnehmer und Verbraucher mit sich. Außerdem gelten neue Gesetze.
Beispielsweise entfällt die Maskenpflicht in Fernverkehrszügen. Zudem tritt das sogenannte „Wind-zu-Land“-Gesetz in Kraft. Bestimmten Energiesparlampe geht derweil das Licht aus – zumindest in der Herstellung.
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1. Keine Maskenpflicht mehr in Fernverkehrszügen
Ab dem 2. Februar entfällt die Maskenpflicht in Fernverkehrszügen. Zuvor hatten die Bundesländer Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein die Pflicht zum Tragen von Masken bereits im ÖPNV abgeschafft. Nun zieht auch der Bund im Fernverkehr nach.
Die Bundesregierung begründet die Entscheidung dabei mit einer Analyse, die gezeigt habe, dass keine Überlastung des Gesundheitssystems und der kritischen Infrastruktur mehr zu erwarten sein. Gesundheitsminister Karl Lauterbach setzt wiederum auf Eigenverantwortung und Freiwilligkeit.
2. Arbeitnehmer: Corona-Arbeitsschutzverordnung wird im Februar abgeschafft
Eigentlich sollte die Corona-Arbeitsschutzverordung noch bis zum 7. April 2023 laufen. Doch nun bahnt sich ein früheres Aus an. Denn die pandemiebedingten Sonderregeln am Arbeitsplatz sollen abgeschafft werden – und zwar zwei Monate früher als geplant. Das teilte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) Medienberichten zufolge der Nachrichtenagentur Reuters mit.
Bislang galt: Die Umsetzung der AHA+L-Regel, eine Verminderung der betriebsbedingten Personenkontakte und eine Maskenpflicht überall dort, wo andere Maßnahmen nicht ausreichen. Ab dem 2. Februar 2023 entfallen nun aber auch diese Regeln.
3. Energiesparlampe geht das Licht aus
In diesem Jahr geht für viele Energiesparlampe das Licht aus – zumindest im Handel. Denn ab Ende Februar 2023 dürfen derzeit erhältliche Energiesparlampe mit Stecksockel nicht mehr produziert werden. Lediglich Restbestände gehen dann noch über die Ladentheke. Als Alternative gelten fortan LED-Lampen.
4. Neue Regeln für Auto-Verbandskästen
Ab 1. Februar gilt eine neue Regel für Verbandskästen in Autos. Denn laut dem deutschen Norminstitut DIN müssen Autofahrer ab dann einen Verbandskasten in ihren Fahrzeug mitführen, der zusätzlich zum bisherige Inhalt zwei Gesichtsmasken enthält.
Das sogenannten Dreieckstuch sowie das Verbandstuch entfallen derweil. Um die neue Norm umsetzen muss jedoch kein neuer Verbandskasten gekauft werden. Denn es reicht bereits aus, den vorhanden um die zwei Masken zu erweitern.
5. „Wind-an-Land“-Gesetz tritt im Februar in Kraft
Im Februar 2023 tritt das sogenannte „Wind-an-Land“-Gesetz in Kraft. Es wurde Beirats im Juli 2022 vom Bundestag und Bundesrat beschlossen. Die Bundesregierung will damit den Strom aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2023 verdoppeln. Denn: Das Gesetz verpflichtet alle Bundesländer ab Februar 2023 und bis spätestens 2032 zwei Prozent ihrer Flächen für Windräder zur Verfügung zu stellen.
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