Die Europäische Kommission wirft Facebook-Mutterkonzern Meta erneut Wettbewerbsverzerrungen vor. Der Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace verstoße gegen europäisches Kartellrecht. Die EU-Kommission bemängelt, dass Meta konkurrierenden Diensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt.
Laut vorläufiger Ansicht der Europäischen Kommission verstößt der Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace gegen das europäische Kartellrecht. Demnach würde Facebook-Mutterkonzern Meta konkurrierenden Diensten, die auf Facebook und Instagram werben, unfaire Handelsbedingungen auferlegen.
Facebook Marketplace: Verzerrt Meta mit seinen Kleinanzeigen den Wettbewerb?
Die EU-Kommission bemängelt außerdem, dass der US-Konzern den Facebook Marketplace an sein persönliches soziales Netzwerk gekoppelt hat. Facebook-User hätten damit automatisch Zugang zu dem Kleinanzeigenportal, „ob sie es wollen oder nicht“.
Neue Stellenangebote
Growth Marketing Manager:in – Social Media GOhiring GmbH in Homeoffice |
||
Social Media und PR Specialist (m/w/d) BeA GmbH in Ahrensburg |
||
Social Media Manager B2B (m/w/d) WM SE in Osnabrück |
Die Wettbewerbshüter befürchten, dass konkurrierende Dienste dadurch vom Wettbewerb ausgeschlossen werden könnten. Durch die Kopplung an Facebook habe Meta laut EU-Kommission mit seinem hauseigenen Marketplace nämlich einen erheblichen Vertriebsvorteil, den Wettbewerber nicht ausgleichen könnten.
Meta droht eine horrende Geldstrafe
Meta hat nun die Gelegenheit, von seinem Verteidigungsrecht Gebrauch zu machen. Sollte die EU-Kommission anschließend dennoch zu dem Schluss kommen, dass den Vorwürfen genügend Beweise zugrunde liegen, kann sie dem US-Konzern eine Strafe in Höhe von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes aufbrummen.
Margrethe Vestager, Vizepräsidentin der EU-Kommission, sagte dazu: “ Wir befürchten, dass Meta unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat, die es ihm erlauben, Daten von konkurrierenden Online-Kleinanzeigendiensten zu nutzen. Sollte sich dies bestätigen, wären die Praktiken von Meta nach unseren Wettbewerbsregeln illegal.“
Auch interessant: