Nachdem Besitzer von Blogs und Foren aufgrund von „Marions Kochbuch“ landesweit die Köpfe hängen ließen, gibt es nun endlich gute Nachrichten zu verkünden: das damalige Urteil des Landgerichts Hamburg war Mumpitz. Das jedenfalls verkündet das Hanseatische Oberlandesgericht in einem neuen Urteil (Az. 5 U 180/07).
Damals hatten die Macher des Kochbuchs (unter anderem) die Fußballforen von Foros auf dem Kieker gehabt, weil ein Mitglied das Foto irgendeiner kulinarischen Marion-Köstlichkeit dort gepostet hatte. Der Foro-Betreiber hatte daraufhin einen auf den Deckel bekommen und durfte später die Kosten für Abmahnung und Lizenzen übernehmen. Wie bei heise.de zu lesen ist, wurde diese Entscheidung erst einmal revidiert:
Das Oberlandesgericht […] urteilte in allen Punkten zugunsten des Forenbetreibers. Entgegen der Ansicht des LG Hamburg seien solche Inhalte nicht als eigene Inhalte im Sinne des § 7 TMG zu bewerten. Vielmehr handele es sich bei Postings in Foren um fremde Informationen, für die der Betreiber nach § 10 TMG nur eingeschränkt haftet. Etwas anderes ergäbe sich auch dann nicht, wenn es sich um ein geschäftliches Angebot handeln würde.
Eine präventive Inhaltskontrolle sei nicht vonnöten – und bei anonymen Forenteilnehmern auch zunächst gar nicht möglich. Noch etwas: Laut OLG muss der Beklagte nicht für die Kosten der Abmahnung aufkommen. Ein einfacher Hinweis des Inhabers von Marions Kochbuch hätte völlig genügt, immerhin läge „diese Maßnahme allein in seinem Interesse liege, um den Betreiber zu einer Entfernung des Beitrags zu bewegen und gegebenenfalls bei künftigen Folgeverstößen als Störer in Anspruch nehmen zu können“. Laut heise.de hat das OLG keine Revision gegen das Urteil zugelassen.
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(André Vatter / Bild: Photocase)
Gibt also doch noch Richter, die die Probleme und Schwierigkeiten erkennen und auf „menschliche“ Lösungen setzen „Ein einfacher Hinweis des Inhabers von Marions Kochbuch hätte völlig genügt“
Natürlich genügt ein einfach Hinweis nicht, wenn man nur auf die Kohle aus ist…..
Na das ist ja mal eine gute Nachricht (davon haben wir ja momentan echt viel zu wenig). Endlich ist dieses heikle Thema damit hoffentlich endgültig geklärt.
[…] der niederen Instanz für “daneben” befunden. Wie ich gerade eben auf dem Basic Thinking Blog gelesen habe, sind z.B. Forenbetreiber nicht pauschal für die Inhalte der User verantwortlich […]
Jap, glaube das wird einige Blogger freuen. In letzter Zeit gabs wenig erfreuliches zu hören.
Hätte wirklich nicht gedacht, dass das Urteil jemals revidiert wird. Find ich aber gut!
[…] für nicht selbst verfasste Inhalte entschärft. Das Gericht hat festgestellt, dass Forenbetreiber nicht für sämtliche Inhalte haften können, die auf ihren Seiten veröffentlichen werden (sofern diese nicht aus der eigenen Feder […]
Das hört sich gut an, was können denn die Betreiber für das Danebenbenehmen ihrer User
das wird auch mal zeit so ein urteil. schlimmer finde ich, dass der gesetzgeber noch nicht in der lage war, das mal zu regeln.
Eine wunderbare Nachricht! Unser Land braucht mehr solcher Juristen, die noch Urteile fällen, die ein gesunder Menschenverstand nachvollziehen kann. Bravo!
Wäre ja auch wohl sehr unfair gewesen, wäre es anders ausgegangen.
Was ich auch sehr interessant finde, dass hier soviele Menschen eigentlich – man könnte ja schon fast sagen – verwundert sind, wenn Juristen menschliche und völlig logische Urteile fällen – Was ist bloß aus unserer Welt geworden, frag ich mich hierbei o.O
Greets
Antonia
Ich hätte momentan nicht mehr an so ein Urteil geglaubt.
Meinen Glückwunsch an die Richter.
[…] Golem und im Basicthinking-Blog steht, dass Blogger und Forenbetreiber nund doch nicht für das Benehmen der Gäste haften. […]
[…] Mal ein positives Urteil gegen Abmahnwahn (gefunden via basicthinking.de) […]
[…] Blogger und Forenbetreiber haften nicht für das Benehmen der Gäste dDas sind mal gute Neuigkeiten für alle die ein Forum, Blog, Wiki oder ähnliches betreiben […]