Wirtschaft

ESOP und VSOP: Modelle zur Mitarbeiterbeteiligung an Start-ups

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geschrieben von Carsten Lexa

Wenn es um die Mitarbeiterbeteiligung an Start-ups geht, dann tauchen immer wieder zwei Begriffe auf: ESOP und VSOP. Nachfolgend möchte ich einen Blick auf diese beiden Begriffe werfen und aus der Praxis berichten, unter welchen Umständen diese Modelle Sinn machen.

Mitarbeiterbeteiligung: Welche Art der Beteiligung soll es sein?

Bevor ich auf ESOP und VSOP im Detail zu sprechen komme, seien zwei kleine Vorüberlegung erlaubt, die auch Gründer:innen anstellen sollten. Es geht zum einen um die Frage, für was genau diese beiden „SOPs“ stehen. Zum anderen geht es um die Frage, welche Folgen sich aus einer Beteiligung ergeben sollen.

Das ist deshalb wichtig, weil je nach Art der Beteiligung mit dieser bestimmte Rechte und gegebenenfalls auch Pflichten entstehen. Bezüglich der ersten Frage ist es wiederum wichtig zu verstehen, dass ein „SOP“ für „Stock Option Plan“ steht. Es geht also um ein Modell, nach dem Mitarbeiter:innen unter bestimmten Bedingungen Anteile an einem Start-up erhalten.

Eine Übertragung dieser Anteile erfolgt dabei regelmäßig nicht sofort, mit der Folge der sofortigen Erlangung der Gesellschafterstellung, sondern es gibt bestimmte Voraussetzungen, die nach einer gewissen Zeit zu einer Gesellschafterstellung führen.

Mitarbeiterbeteiligung an Start-ups: Gesellschafter oder nicht?

Bezüglich der zweiten Frage kann auf der einen Seite an eine „klassische“ Beteiligung in der Art entstehen, dass Mitarbeiter:innen an Gesellschafterversammlungen teilnehmen und über Beschlüsse mitbestimmen sollen, aber auch am Unternehmensgewinn beteiligt werden.

Auf der anderen Seite kann es aber auch nur darum gehen, bestimmte monetäre Folgen den Mitarbeiter:innen zu ermöglichen, ohne dass diese direkt in die Stellung eines Gesellschafters eintreten. Das macht man dann, wenn die Mitarbeiter:innen beispielsweise gerade nicht im Rahmen von Beschlüssen mitbestimmen sollen.

Damit hält man den Kreis der Gesellschafter, das „Cap Table“ außerdem überschaubar, was regelmäßig für Investoren wichtig ist. Diese Vorüberlegung führen nun dazu, die passenden Beteiligungsmodelle auswählen zu können.

Ein ESOP führt zu Gesellschaftern

Kommt man im Rahmen der Vorüberlegung zu dem Schluss, dass Mitarbeiter:innen zu Gesellschafter:innen werden sollen, dann kann ein ESOP das passende Modell sein. ESOP steht dabei für „Employee Stock Option Plan“ und bezeichnet ein Modell, nach dem Mitarbeiter unter bestimmten Bedingungen echte Anteile an dem Start-up erwerben können.

Damit werden sie echte Gesellschafter mit den entsprechenden Rechten und Pflichten, die sich aus der Gesellschafterstellung ergeben. Entscheidend bei einem ESOP ist also, dass die Bedingungen klar definiert sind. Diese können sich beispielsweise auf bestimmte Zielgrößen beziehen die erreicht werden müssen.

Dies können finanzielle Größen wie der Jahresüberschuss oder das EBITDA sein, aber auch beispielsweise der Wert des Eigenkapitals oder die Bewertung im Rahmen einer Finanzierungsrunde. Die Bedingungen können sich aber auch beispielsweise auf die Dauer der Beschäftigung in einem Unternehmen beziehen.

Vesting-Klauseln und Lockup als übliche Bedingungen

Darüber hinaus ist es auch üblich, Vesting-Klauseln oder Lockup-Perioden hinsichtlich der Auszahlung von sich aus einer Beteiligung ergebenden Geldern als Bedingungen aufzunehmen. Und natürlich gilt es zu regeln, welcher Anteil zu welchem Preis Mitarbeiter:innen erwerben können.

Wie schon gesagt führt ein ESOP dazu, dass Angestellte unter bestimmten Bedingungen eine echte Gesellschafterstellung erlangen. Allerdings setzt ein ESOP regelmäßig ein komplexes Vertragswerk voraus, das jedoch nachvollziehbar, einfach und langfristig sein soll.

Wenn man das nicht unbedingt möchte oder nicht braucht, und insbesondere die Erlangung einer Gesellschafterstellung keine Priorität hat, dann sollten Gründer:innen einen Blick auf den sog. VSOP werfen.

Ein VSOP führt zu monetären Rechten

Ein VSOP ist im Gegensatz zu einem ESOP ein Beteiligungsmodell, bei dem es nicht um echte, sondern um virtuelle Anteile an einem Start-up geht. VSOP steht deshalb für „Virtual Stock Option Plan“. Bei diesem handelt es sich um ein schuldrechtliches Verhältnis zwischen der Gesellschaft und dem Mitarbeiter.

Das setzt in der Folge einen entsprechenden Vertrag zwischen beiden Parteien voraus. Und weil es nicht um echte Anteile geht, wird für diesen Vertrag keine notarielle Mitwirkung benötigt, was also Kosten reduziert. In der Praxis führt dieses Modell immer wieder zu fehlerhaften Denkvorgängen, weshalb ich es noch einmal betonen möchte:

Gründer:innen müssen bei einem VSOP unterscheiden zwischen der echten und der virtuellen Beteiligung an der Gesellschaft. Die Mitarbeiter:innen, die über einen VSOP „beteiligt“ werden, sind in Wirklichkeit nicht am Unternehmen beteiligt. Die Beteiligung ist nur fiktiv, also gedacht, um bestimmte Folgen regeln zu können.

Wirklich beteiligt an dem Start-up sind also weiterhin nur diejenigen, die als Gesellschafter im Handelsregister eingetragen sind. Beteiligungen über einen VSOP führen nicht zu einer solchen Eintragung. Was für einen Sinn macht nun ein VSOP? Er ermöglicht es, den Mitarbeitern bestimmte Vorteile zukommen zu lassen.

VOSP: Die finanzielle Vorteile für Mitarbeiter

Diese können insbesondere monetärer, also finanzieller Natur sein, ohne den Gesellschafterkreis zu erweitern. Regelmäßig geht es dabei um eine Beteiligung an einem Erlös des Verkaufs der Gesellschaft, aber teilweise auch an den jährlichen Gewinnausschüttungen.

Auch ein VSOP wird normalerweise mit Bedingungen ausgestattet, beispielsweise mit einer Untergrenze beim Verkauf, mit Regelungen zur Beteiligungshöhe und dem Ausübungspreis sowie Verwässerungsregelungen bei Kapitalerhöhungen sowie Regelungen zur Lockup-Periode.

Ein VSOP eignet sich dann als Beteiligungsmodell, wenn ein überschaubares Modell benötigt wird, welches sich auf finanzielle Aspekte bezieht und den Gesellschafterkreis nicht erweitern soll.

Allerdings sollte man im Hinterkopf haben, dass ein VSOP als Beteiligungsmodell dann seinen Zweck nicht erfüllt, wenn es beispielsweise nicht zu einem Verkauf des Start-up kommt oder wenn kein Jahresgewinn entsteht. Denn dann wird die über den VSOP versprochene Beteiligung wertlos.

Fazit: Modelle zur Mitarbeiterbeteiligung an Start-ups

Mit diesem Artikel möchte ich die grundsätzlichen Überlegungen, die bei einem ESOP oder einem VSOP im Vordergrund stehen sollten, darstellen und zeigen, wie diese Modelle Verwendung finden können. Mir ist bewusst, dass dieser Artikel viele Praxisfragen offen lässt, beispielsweise solche steuerlicher Natur.

Ich erlebe jedoch in der Praxis bei Gesprächen mit Gründer:innen, dass oft schon hinsichtlich der Anwendungsmöglichkeiten und der Unterscheidung von ESOP und VSOP viele Mißverständnisse und Ungewissheiten bestehen. Ich hoffe, ich konnte diesbezüglich Licht ins Dunkel bringen.

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Über den Autor

Carsten Lexa

Rechtsanwalt Carsten Lexa berät seit 20 Jahren Unternehmen im Wirtschafts-, Gesellschafts- und Vertragsrecht. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, BWL und Digitale Transformation sowie Buchautor. Lexa ist Gründer von vier Unternehmen, war Mitinitiator der Würzburger Start-up-Initiative „Gründen@Würzburg”, Mitglied der B20 Taskforces Digitalisierung/ SMEs und engagiert sich als Botschafter des „Großer Preis des Mittelstands” sowie als Mitglied im Expertengremium des Internationalen Wirtschaftsrats. Er leitete als Weltpräsident die G20 Young Entrepreneurs´Alliance (G20 YEA). Bei BASIC thinking schreibt Lexa über Themen an der Schnittstelle von Recht, Wirtschaft und Digitalisierung.