Das neue Gesetz für Elektrokleinstfahrzeuge tritt bald in Kraft und damit gilt: freie Fahrt für E-Roller & Co. in Deutschland. Doch, Halt! Freu dich nicht zu früh. Möglicherweise machst du dich mit deinem E-Scooter nämlich strafbar.
Die EU und die Bundesregierung haben schon zugestimmt, am 17. Mai stimmt noch der Bundesrat ab und dann ist es offiziell: Deutschland bekommt endlich ein Gesetz für Elektrokleinstfahrzeuge.
Das bedeutet: Ab diesem Sommer kannst du mit deinem E-Scooter oder Hoverboard offiziell auf der Straße oder auf dem Radweg rollen. Doch Vorsicht! Was viele Verbraucher nicht wissen: Du könntest dich mit deinem Fahrzeug eventuell strafbar machen.
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Hintergrund ist die gesetzliche Einstufung der Elektrokleinstfahrzeuge als Kraftfahrzeuge. Für Fahrzeuge wie E-Roller in Deutschland heißt das: Sie müssen erst bestimmte Auflagen erfüllen, bevor sie im Straßenverkehr fahren dürfen. Ansonsten ist das Fahren darauf tatsächlich illegal.
Dazu gehören eine klebbare Versicherungsplakette, die du auf deinen E-Scooter anbringen musst sowie eine Allgemeine Betriebszulassung (ABE) oder Einzelzulassung und eine Versicherung.
Am Ende nur Elektroschrott
Nun verlassen sich die meisten Nutzer blind darauf, dass ihr Gerät die ABE hat und kaufen die E-Scooter, die gerade überall im Angebot sind en masse. Das Problem dabei: Viele E-Roller, die ihr aktuell in Deutschland kaufen könnt, haben keine gültige ABE.
Davor hat jetzt der Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge e.V., Electric Empire, Käufer gewarnt. Im schlimmsten Fall kaufst du dir nämlich einen E-Scooter, den du gar nicht auf der Straße fahren darfst. Wenn du dies nicht einmal weißt, machst du dich letztlich damit strafbar.
„Gerade Menschen mit geringem Einkommen freuen sich über ein Schnäppchen und mehr persönliche Mobilität und stehen am Ende mit leeren Händen da. Anstatt im Alltag mobiler zu werden, haben die Käufer am Ende nur Elektroschrott“, sagt der Vorstandsvorsitzende von Electric Empire, Lars Zemke.
Achte deshalb vor allem darauf, dass dein Wunsch-Scooter ein ABE-Kennzeichen hat (oder eine andere gleichwertige gesetzliche Zulassung). In einigen Fällen kannst du zwar nachträglich eine Zulassung bekommen.
Das gilt aber nicht für Geräte, die schneller als 20 Kilometer pro Stunde fahren oder bei denen die Lichtanlagen nicht den Vorgaben entsprechen. Die einzigen Ausnahmen sind die Fahrzeuge, die nach aktueller Straßenverkehrszulassungsordnung zugelassen werden können.
Daher: Augen auf beim E-Roller-Kauf!
Zum Weiterlesen
Leider vieles falsch dargestellt/wiedergegeben. Die Verordnung gibt es zb. Erstmal grundsätzlich nur für E-Scooter.
Fahr Du (Marinela Poter) mal lieber weiter um den Globus.
Mir scheint eher, dass du nicht ganz richtig informiert bist. Ist aber ein recht häufiges Missverständnis.
Unter die Kategorie Elektrokleinstfahrzeuge nach der neuen Verordnung fallen grundsätzlich NICHT nur E-Scooter, sondern genau genommen alle elektrisch angetriebenen selbstbalancierende Fahrzeuge, die bestimmte Anforderungen (Motor, Lenkung, Haltestange etc.) erfüllen. Einige Hoverboards haben z.B. optionale Haltestanden, die du anbringen kannst – und würden damit ebenfalls in diese Kategorie fallen. Bald sollen per spezieller Versuchsverordnung auch Boards ohne Haltestange zumindest getestet werden im Straßenverkehr.
Übrigens: Wenn man schon angeblich falsche Darstellungen kritisiert, hilft es, wenn man selbst damit anfängt den Namen der anderen Person richtig zu schreiben 😉